Historisches Verkaufsfahrzeug und Maut

  • Hallo,
    bezüglich der Zulassung eines Busses als historisches Verkaufsfahrzeug hat Anne beim Bund angefragt wie es nun um die Mautpflicht steht.


    Hier de Antwort, eine Freigabe zur Veröffentlichung liegt vor:


    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo!


    Also ich weiß nicht, aber der oder die Bearbeiterin der Anfrage hat den Gesetzestext nicht richtig gelesen.

    Zitat

    Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative) und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger – mindestens 12 t beträgt.


    Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.


    Zitat von "ABMG"

    § 1 Autobahnmaut


    (1) Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen,
    1. die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
    2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt,


    Ja und warum steht im Gesetzestext ausdrücklich ein "und"? Dazu steht dort auch noch ein ausschließlich.


    und weiter:

    Zitat

    Verkaufswagen, die als solche in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen sind und mit festmontierten Sonderausstattungen zur Kundenbetreuung sowie für Präsentationszwecke eingesetzt werden, sind von der Autobahnmaut befreit. Voraussetzung dafür ist, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihres Umbaus dauerhaft nicht mehr für die Güterbeförderung genutzt werden können und darüber hinaus weder zur regelmäßigen und dauerhaften Teilnahme am Wettbewerb im Güterkraftverkehr bestimmt noch hierzu geeignet sind noch hierfür eingesetzt werden.


    weiter unten dann:

    Zitat

    Beim Einsatz von Verkaufsfahrzeugen, die als solche in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind und mit festmontierten Sonderausstattungen zur Kundenbetreuung sowie für Präsentationszwecke eingesetzt werden, für den Güterkraftverkehr besteht somit Mautpflicht.


    Ja das ist schon klar. So steht es auch im Gesetz: Güterkraftverkehr. Nur ab wann ist ein Verkaufsfahrzeug im Güterkraftverkehr eingesetzt? Reicht es, wenn ich 5 Kisten Bananen transportiere? Oder müssen es 50 sein oder 500?


    Viel Spaß bei der Diskussion mit den Beamten!


    Viele Grüße
    Manjo

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Claus, was sagst du als ausgewiesener Fachmann denn dazu??? Würd mich echt mal interessieren! :)


    Herzliche Grüße


    Gerd

    „If you can dream it – you can do it“
    (Walt Disney)


    Träume nicht dein Leben,
    sondern lebe deinen Traum!

  • Gewerblicher Güterverkehr sofern es sich nicht um Werksfahrten (Transportgut gehört dem auf den das Fahrzeug zugelassen ist) dürfte mangels Zulassung für den Güterkraftverkehr da hier über 3,5t sowieso flach fallen....

  • Zitat von "Torsten Schneider"

    Gewerblicher Güterverkehr sofern es sich nicht um Werksfahrten (Transportgut gehört dem auf den das Fahrzeug zugelassen ist) dürfte mangels Zulassung für den Güterkraftverkehr da hier über 3,5t sowieso flach fallen....


    ...bitte nochmal in Deutsch.

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!