Gibbet dat? Im Wohnbus (So.Kfz Wohnmobil) keine Sitzplätze eingetragen?

  • Beim rumtelefonieren mit potentiellen Wohnbusverkäufern hört man ja allerlei Sachen. Dass das Erneuern der Hu kein Problem sei, weil das Auto ja nicht gefahren, sondern zwei Jahre gestanden habe und vieles mehr. Das meiste weiß ich ja einzuschätzen aber mit dem gestern gehörten, kann ich nicht so recht umgehen :oops:
    Meine Frage galt den eingetragenen Sitzen und ob diese Gurte hätten. Gurte sind keine drin, braucht nicht weil Bj vor 1991 (habe ich auch mal so gehört) und Leute könnte man mitnehmen soviele wie sitzen könnten.
    Meine Nachfrage: aber wieviele Sitze sind den eingetragen? Antwort: Es sind keine eingetragen, braucht nicht aufgrund des Alters es können so viele mitfahren wie Sitzplätze da sind. er wäre auch schon mal mit 10 Personen gefahren.
    Die Frage der FE-Klasse interessiert mich nicht, aber die Frage, ob es tatsächlich sein kann, das nichts eingetragen ist?
    Tante google lieferte mir bei verschiedenen Fragestellungen keine Antwort darauf, bzw ich fand keinen Hinweis darauf, dass es sowas gäbe, aber das heißt nicht unbedingt etwas.
    Das Thema nachträglich wieder Sitze eintragen zu lassen, wurde ja auch hier schon etwas kontrovers diskutiert, wenn ich mich recht erinnere.
    Viele Grüße
    Thomas

  • Thomas,
    ist das Fahrzeug in Deutschland zugelassen
    oder mit 07-nummer bewegt worden?

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Hallo Thomas,
    ich habe gerade erst letzte Woche einen 5. Sitzplatz eintragen lassen, Baujahrbedingt (1989) natürlich ohne Gurt und quer zur Fahrtrichtung auf der IKEA Couch.
    Wichtig ist die Zuladung, der TÜV Prüfer legte dabei 75kg pro Person zugrunde (Glück gehabt das er mich nicht gewogen hat :D )


    Gruß
    Uwe

  • Hallo Thoams,


    Sitze müssen immer eingetragen sein.


    In den alten Fahrzeugbriefen war das unter Punkt ( 12 Sitzpätze einschl. Führerpl. u. Notsitz )


    In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt ( S.1 Sitzplätze einschl. Fahrersitz S.2 Stehplätze)


    Wie man sieht fehlt in der neueren Ausgabe der Platz für den Führer. :D


    Dafür kann man Bedarf noch stehen, wenn denn eingetragen. :D


    Gruss
    Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Hallo Thomas,
    ich habe gerade erst letzte Woche einen 5. Sitzplatz eintragen lassen, Baujahrbedingt (1989) natürlich ohne Gurt und quer zur Fahrtrichtung auf der IKEA Couch.
    Wichtig ist die Zuladung, der TÜV Prüfer legte dabei 75kg pro Person zugrunde (Glück gehabt das er mich nicht gewogen hat :D )


    Gruß
    Uwe


    Hallo Uwe,


    Wir haben ja 6 Sitzplätze also Fahrer und Beifahrer is klar.


    Und dann die 4 Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung im hinteren Bereich ?( wo immer der auch ist,
    auf unseren Ottomanen um ANNO 1790, doch der Prüfer vergaß eine Gewichtsangabe bei diesen
    filigranen Möbeln zu machen.


    Wobei Katja auf Reisen auch des öfteren schon mal auf so einer Ottomane liegt und schläft.


    Jetzt ergeben sich hieraus natürlich noch folgende Fragen,


    1.) Ist eine Sofa im Wonbus nun eine reiner Sitzplatz, oder auch Liegeplatz ?
    2.) Ist ein Bett nicht gleich auch Liegeplatz ?
    3.) ist eine Toilette ein Sitzplatz ?
    4.) Wie sieht es mit Stühlen aus ?
    5.) Laut S.2 können auch Stehpläze eingetragen werden, nur wo, wird das definiert, z.B. in der Küche ?


    Fragen über Fragen, und wer nicht fragt bekommt keine Antworten. :D


    Aber mal ersthaft Uwe, das mit der Zuladung ist ein Scherz ,.... oder ?



    Gruss
    Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Aber mal ersthaft Uwe, das mit der Zuladung ist ein Scherz ,.... oder ?



    Moin Michael,
    wir haben unseren Bus stark abgelastet wegen der Kfz Steuer und daraus ergibt sich keine große Zuladung nur ca.600kg im Fahrfertigen zustand.
    Du kannst ja auch nicht in einem alten Jogurtbecher nur weil er eine Rundsitzgruppe hat 8 Personen mitnehmen, der wäre ja auch hoffnungslos überladen.
    Bei einer Kontrolle mit verwiegung steige ich immer aus und die Rennleitung muß dann für mich nur 75kg dazurechnen :rolleyes:


    Uwe

  • Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, darf man nur soviele Personen mitnehmen, wie Sitze da sind. Das ist in der STVO §31 geregelt. "Eingetragene Sitze" findet man in der STVZO §34a in Bezug auf Personenbeförderung in Bussen.
    Ich kann mich daran erinnern, dass in den 1970er Jahren die Mutter eines Klassenkameraden mal DM 20 bezahlen durfte, weil auf dem Weg von der Schule nach Hause 5 Kinder auf der Rückbank des Taunus gestapelt waren, woraufhin dann immer 2 Mütter zum Abholen der Kinder eingeteilt wurden.

    LG
    Stefan

  • Es geht in dr Frage ja darum, dass der Besitzer behauptet, dass im Schein/Brief keine Sitzplätze drin stehen, weil 07er Nummer, da brauchte das nicht, also wäre wer sitzt darf mit. angesagt. Für uns kommen halt nur Sitze mit Gurt in Frage und mal mindestens 2 mit Dreipunktgurt. Gerade Joshi geht nicht anders als mit 3-Punkt.
    Danke für Eure Antworten.
    Thomas

  • Also mal zur ursprünglichen frage. Bei mir hat der Prüfer gesagt:keine Gurte,keine Sitzplätze.Also in der Zulassung nur Fahrersitz.
    Lt Tüv Rheinland gurt nachrüsten nicht möglich.Also unterwegs immer mit ein paar schwarzfahrern

    Gruß aus dem Norden
    Herbert




    SNAFU Volvo BM 10

  • Das ist vom Baujahr abhängig und somit halte ich das für Quatsch.

    Ja....nur Du wirst mir keine Sitzplätze eintragen....wie erkläre ich den Prüfern (3 bis jetzt gefragt) das sie keine Ahnung haben??
    Und,was hat das nachrüsten mit dem Baujahr zu tun??

    Gruß aus dem Norden
    Herbert




    SNAFU Volvo BM 10

  • Das ist aber echt eine sehr seltsame aussage, Gurte für Autos zu fordern die von Rechtswegen keine brauchen....
    In der neuen Richtlinie steht allerdings ausdrücklich drin, dass das Nachrüsten von Gurten zulässig ist, wenn sie fachgerecht eingebaut wurden. Das heißt aber nicht, dass Du sie nachrüsten mußt. Also kann es nich sein, dass man Dir Sitze "verweigert" weil sie keine haben.
    Das Problem ist allerdings tatsächlich, dass den Herren klarzumachen ohne ihnen zu sagen, dass sie doof sind.
    Gruß Thomas

  • Ja....nur Du wirst mir keine Sitzplätze eintragen....wie erkläre ich den Prüfern (3 bis jetzt gefragt) das sie keine Ahnung haben??
    Und,was hat das nachrüsten mit dem Baujahr zu tun??


    Hi Herby, das Problem gab es bei meinem auch ... da die Fzg. bauartbedingt erst ab einem gewissen Alter für Gurtaufnahmen konzipiert waren (glaube ab 92 ab Werk) ist Gurtnachrüstung keine Pflicht (ab wann genau, sagt das Gesetz - habe ich iregendwo noch Kopien) ... Sitzeintragungen bedürfen ohne Gurt Kopfstütze und gewisse Positionen ... falls Du aber (wie ich) mit Gurt - z.B. integriert in Sitz oder mit Gurtbock - nachrüsten möchtest, wird's erst recht richtig schwierig, da die Sitzbefestigung dann ein Mehfaches des Körpergewichtes abfangen können muss ... und entspechene Individualtests nicht zerstöungsfrei sind (Crashtest) ... gehen tut es aber mit entsprechener Abstimmung mit dem Prüfingenieur (im Vorfeld)


    Bei Bedarf an HIlfe ... Melden !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Hallo Leute,
    ich rede mal wieder so, wie es mir in den Kopf kommt und so wie ich es gebaut
    und auch abgenommen bekommen habe.


    Da könnt ihr Paragraphen wälzen und vorsichtig bei 20 Prüfern anfragen,
    der Weg etwas Solides zu bauen, das zu argumentieren, vorzuführen und
    zu überzeugen reicht meistens allemal.


    Bei der Nachrüstung der so genannten Integralsitze ( Fahrer oder Beifahrersitz ) mit
    Integrierten Gurtsystemen werden in der Regel vom Hersteller alle Normen und Standards erfüllt,
    einzig die Bauweise der Befestigung und die Befestigung selbst,
    mit dem Fahrzeug muss stimmen.


    Und da kommt natürlich auch wieder der Mensch ( Prüfer ) ins Spiel, kein Prüfer
    wird eine Konsolen Befestigung mit 6 Spax Schrauben im Holzfußboden absegnen.


    Mit Recht, ich habe da auch schon die abenteuerlichsten Befestigungen gesehen,
    mache Leute haben da echt Nägel gefressen, aber, wenn ein Hersteller seine Konsole 8,3mm Bohrungen ausliefert,
    muss ich die nicht auf 10,5mm oder 12,3mm aufbohren.


    Obwohl ich das gemacht habe, mir sahen die Originalen M8 Schrauben nicht stabil genug aus,
    so habe ich dann doch lieber 6 x M10 Schrauben mit entsprechender Festigkeit verwendet.


    Entscheidend ist vielmehr die Zugfestigkeit und Streckgrenze der Schraube, ISRI liefert
    hier zur Befestigung ihrer Sitze zum Beispiel Schrauben mit 12.10 und das sollte man auch beibehalten,
    die gibt es in Fachhandel in allen Längen.


    Was aber wiederum nicht heißen soll,
    das man diese Schrauben durch den Holzfußboden mit Unterlegscheiben und Muttern befestigen soll.


    Baut man ein vernünftiges Gegenlager mit ISO Gewinde, fest, also unterhalb des Rahmens ein und bezieht den Rahmen mit ein,
    sollte kein Prüfer mehr nein sagen.


    Gruss
    Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

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