Führerschein Verlust / Einfach so

  • Tja Leute da kommt es mir hoch.


    Hatte gestern ne Unterhaltung mit folgendem Szenario:


    Ein Inhaber der bis vor 5 Jahren einen gültigen alten Füherschein (Rosa Pappe) alte Klasse 2 und 3 hatte,
    müßte dieses Jahr wieder zu der Prüfung zum Erhalt des LKW Scheines, da er seiner Ansicht nach den alten Klasse 2 aber nicht mehr
    benötigt, will er die Prüfung nicht mehr machen.


    Jetzt das eigendliche Problem, da er ein Womo mit 5 Tonnen fährt, muss er die Prüfung ablegen, denn sonst verliert er die Genehmigung
    und darf ab dann nur noch bis 3,5 Tonnen fahren.


    Ist das tatsächlich so ?


    Weiß man also, das man in Zukunft den alten Klasse 2 nicht mehr braucht, aber ohne diese Tauglichkeitsuntersuchung machen zu wollen
    ein Womo bis 7,5 Tonnen fahren möchte, behält man dann besser seine Rosa Pappe?

    Erhält man sich damit die Möglichkeit mit dem alten Klasse 3 ohne Prüfung weiterhin bis 7,5 Tonnen fahren zu dürfen ?


    Gruss
    Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • was???????? wie??????? 8| 8| 8| 8|


    und die, die nur den alten 3er haben, dürfen weiterhin unbeschränkt bis 7,49 tonnen fahren????


    Ich denke, die ist im Beschandsschutz des alten 3er geregelt. Sonst dürfen die ja alle keine Anhänger / Wohnwagen mehr fahren und dass sind wohl 70% der Wohnwagenfahrer die über 50 sind. Das hieße ja auch im Endeffekt, tausende fahren ohne gültige Fahrerlaubnis mit Anhängern und Wohnmobilen über 3,5 to.


    Auf das Ergebniss bin ich gespannt.


    Gruß
    SETRA-Knut

    SETRA-Krank seit der ersten Klassenfahrt in der Grundschule im S6, das wars :!:

  • Soweit ich weiß, ist die Klasse C1E auch mit neuem Führerschein unbefristet, zumindest solange Führerscheine generell noch unbefristet sind (soll sich 2013 ändern).


    Lediglich für die Klassen C/CE und die D-Klassen gibt es die Befristung von 5 Jahren mit Untersuchung.


    Wer Klasse 2 / CE besitzt, und keine Untersuchung mehr vorlegt, sollte damit automatisch C1E-berechtigt sein.
    Die Materie ist aber sehr komplex, und ich gestehe da nicht überall durchzublicken.
    Es hängt von Jahr der Erteilung und der genauen Konstellation ab.


    Fundierte Antworten zu Führerscheinfragen kriegt man hier, auch eine FAQ zum Thema (wenn der Verweis auf ein anderes Forum hier okay ist)


    es grüßt


    Ducky

    - -
    Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen

  • Egal, welche Pappe oder Karte man hat, die Klasse 2 oder eben CE ist ab dem 50Lj erloschen, egal ob man die rosa, die graue oder die neue Karte hat, also egal ob da ein Verfallsdatum drin ist oder nicht.
    Derjenige der noch die alten Ausführungen hat,, muss dann mit seinem Schein zum Amt und das "Attest" für die 5jährige Verlängerung vorlegen. Tut er das nicht ist die CE-Lizenz weg. Wenn er dann erwischt wird mit einem Fahrzeug für welches CE vorgeschrieben ist, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn er das Attest vorlegt, bekommt er eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt. Was die machen, wenn er schon die Karte hat, weiß ich nicht, ob er dann ggf einen gestempelten Aufkleber bekommt.
    Da die Kl. 3 bis 7,49 to geht, sollte er aber immer noch mit dem alten Schein fahren dürfen, würde da aber lieber mal bei der Verwaltung - Führerscheinstelle anfragen. Sicher ist sicher.

  • Wie ist das denn, wenn ich 1977 den alten 3er Führerschein gemacht habe und nun über 50 Jahre alt bin?


    Was darf ich den dann als Höchstgewicht fahren?


    Früher waren das ja bis 7,5t ohne irgendwelche Einschränkungen. Hat sich daran nun was geändert?

    Gruß Peter

  • Wenn ich meine Dame von der Führerscheinstelle richtig verstanden habe, ist, sofern Du nicht gerade eben erst 50 geworden bist, der Zug abgefahren. Die Schonfrist mit überziehen ist wohl schon länger vorbei. Damit müßtest Du dann einen neuen BC machen, falls über 7,5 to. Ob die dir noch den alten 3er auf C1E umtippen, denke ich schon, hat aber nichts zu sagen. Aber schreibe die einfach per Email an, oder ruf an, fahr hin - dann weiß Du es genau. Das hier in nun mal keine verbindliche Rechtsberatung.
    Viele Grüße
    Thomas

  • Alte Klasse 3 ( graue Pappe) 7,49 to und Anhänger wo das Gesamtgewicht von 12to nicht überschritten wird, ohne Untersuchung.
    Alte Klasse 3 ( graue Pappe) 7,49 to + das 1,4 fache des Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges dann mit ärztlicher Untersuchung.

    Gruß Inge und Klaus

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