Ich finde nur das hier beim KBA
Bei Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 zur „Personenbeförderung“ (PKW, Kombi oder Klein- bus) ist die vom Hersteller auf dem Fahrzeug angebrachte Farbe in die Zulassungsbescheini- gung Teil I und Teil II einzutragen. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung entfällt bei entsprechenden Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1978 zugelassen wurden.