Abgemeldetes Fahrzeug das teilweise über Grundstücksgrenze hinaus ragt

  • Hallo
    Ich habe zu meiner Frage in der Suche nix gefunden daher mache ich was neues auf.
    Ich wohne in einem ruhigen Wohngebiet am letzten Ende von so etwas wie einem Wendehammer. Wenn ich einen Bus in meine Auffahrt stelle, der länger als 10m ist schaut dAs Heck aus der Auffahrt hinaus. Wäre kein echtes Problem weil selbst an genau dieser Stelle meist mein Auto steht. Kein Fußweg oder Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern. Wie verhält es sich nun wenn ich den Bus Vorrübergehend abmelde oder bei nem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison?


    Grüße

  • .....puh, grenzwertig.... :S


    Kommt darauf an
    - wie Deine Nachbarn drauf sind
    - wie die Kommune drauf ist



    Fakt ist, das Du dann öffentlichen Verkehrsraum "nutzt"....(also "nur" Überhang, nicht Räder?)



    Wenn´de nachfragst, weckst schlafende Hunde....

  • Grenzwertig.


    Selbst ein abgemeldetes Fahrzeug auf Deinem Grundstück kann Probleme machen.
    Kommt immer auf die Nachbarn ( Deine Freunde) bzw. aufs Ordnungsamt an.


    Ich hatte schon Probleme mit Saisonkennzeichen mit dem Auto auf dem Grundstück.
    Habs gelöst. Bleibt halt angemeldet und alle können mich mal.

    Gruss
    Joe


  • Ich hatte schon Probleme mit Saisonkennzeichen mit dem Auto auf dem Grundstück.

    ....sonst heißt´s doch immer "außerhalb der Gültigkeit nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen"???


    Auf Privatgrundstück geht´s die doch nix an, außer Du machst nen Schrottplatz draus???

  • Hi
    Die Nachbarn sind sehr gut drauf, da kommt nix. Der Bus steht mit den Rädern auf dem Grundstück und nur der Überhang schaut raus. in der abgemeldeten Zeit würde er außerdem teilweise abgedeckt werden. Aber was kann mir einer wenn der falsch Ortfremde vorbeiläuft?
    Grüße an

  • Was soll denn schon passieren ? Würde (habe ) ich einfach (ge)machen(t). Würde darauf aber darauf achten, dass Schneepflug und Müllauto nicht behindert werden. Nachbarn feste integrieren bei Ausbau oder Reparaturen. Dann klappt's bestimmt

    Gut dass die Menschen so unterschiedlich sind. Sonst stünden alle an der gleichen schönen Stelle und die Welt würde aufhören sich zu drehen.


  • Auf Privatgrundstück geht´s die doch nix an, außer Du machst nen Schrottplatz draus???


    Seh ich eigentlich auch so

  • Grenzwertig.


    Ich hatte schon Probleme mit Saisonkennzeichen mit dem Auto auf dem Grundstück.
    Habs gelöst. Bleibt halt angemeldet und alle können mich mal.

    Wenn Saison, wo soll man den denn dann abstellen für die Zeit. Was sind denn das für Voll..osten??
    mein einer steht auch auf dem Grundstück. Hier soll mal einer kommen. Kann höchstens der Vermieter was, aber solange der nicht Tropft, wird selbst der nichts sagen. Aber das wäre auch eine andere Sache.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Na dann warte mal ab wer plötzlich zum Neider wird ... Ich habe dazu schon ausgiebig geschrieben, selbst angemeldetes Fz. wird meist problematisch ... Irgendeiner findet sich sicher der beim Ordnungsamt anruft und dann hast Du wahrscheinlich nicht ausreichend mentale Rückstellung gebildet wenn die Blitzbirnen vorbeikommen (also zumindest bei mir war es so) ... führte am Ende zu Parkverbotsschildern bei mir und meinen Nachbarn ... und letztendlich zum Wegzug aus der Gemeinde Wolfratshausen meinerseits


    Hätte man anders lösen können ... aber das wollte man wohl nicht ... Im Übrigen hätte man nur die existenten Bestimmungen durchsetzen müssen ... selbst dafür waren die zu doof !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ...oh, Helmar!


    Bei Deiner Streitkultur (der ich ja schon beiwohnen durfte :D ), bin ich mir nicht so sicher, ob die anderen soooo böse waren.... (Jetz aber schnell ins Heia!!!) :joke: :joke: :joke:

  • Ja schlaf gut !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Streittkultur ... ohne Kommentar.



    Zurück zum Thema.


    Stell mal einen angemeldeten PKW ohne Tüv auf dein Grundstück.
    Dann schaust mal was passiert wenn die Rennleitung kommt.


    Das hab ich auch schon durch.

    Gruss
    Joe

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass man in einem reinen Wohngebiet nicht mit einem Fahrzeug über 7,49t parken darf.
    Kann aber auch sein, dass es von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.


    Aber was soll schon passieren, außer man sagt dir, dass du das Fahrzeug wegfahren sollst...

    Aktuelles Gewicht meines Setra S80: ca. 7501kg inkl. 330 Liter Frischwasser und fahrbereit.
    Also bin ich hier im Forum richtig...

  • Aber was soll schon passieren, außer man sagt dir, dass du das Fahrzeug wegfahren sollst...


    ..und das passiert wahrscheinlich dann, wenn er abgemeldet ist X(

    Gruß Wofe


    Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüster: "Mach das nie, nie wieder"!

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass man in einem reinen Wohngebiet nicht mit einem Fahrzeug über 7,49t parken darf.

    ...in öffentlichem Parkraum!


    Wie es allerdings auf Privatgelände aussieht, finde ich nichts....., dies würde mich sehr interessieren,
    da ich meinen 18-Tonner manchmal auf meinem Grundstück in einem Wohngebiet abstelle. Das passt auch nicht allen.... :S

    Aber was soll schon passieren, außer man sagt dir, dass du das Fahrzeug wegfahren sollst...

    ...wenn Du keine Alternative hast, ist´s Schei..e, bzw, wie Wofe schon schreibt........

  • Wenn er mit dem Heck über seinem Grundstück hinausragt, dann ist er ja im öffentlichen Verkehrsraum.


    Klar ist es blöd, wenn er dann weg muß. Die Alternative ist es mit der Stadt zu klären, sich einen geeigneten Abstellplatz zu suchen, oder es darauf ankommen zu lassen..,.

    Aktuelles Gewicht meines Setra S80: ca. 7501kg inkl. 330 Liter Frischwasser und fahrbereit.
    Also bin ich hier im Forum richtig...

  • Hab grad das hier gefunden


    " Haben Sie sich entschlossen, ein Fahrzeug abzumelden, müssen Sie es auf privatem Grund abstellen, das öffentlich nicht zugänglich ist. Im Idealfall sind Sie Besitzer eines Grundstücks oder Mieter eines solchen.

    • Das Abstellen des Autos bei Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen ist ebenfalls gestattet. Als Privatgrund gelten alle Grundstücke, die nicht öffentlich zugänglich sind.
    • Das Parken in einer Garage ist generell erlaubt. Dazu gehört auch ein Platz in einer Tiefgarage, den Sie mieten oder besitzen.
    • Ein Firmenparkplatz, Campingplätze sowie Zufahrten, die Anlieger befahren, gehören nicht dazu. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei der Stadt oder Kommune, bevor Sie Ihren Wagen abmelden und abstellen. "

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass man in einem reinen Wohngebiet nicht mit einem Fahrzeug über 7,49t parken darf.

    Wieso 7,49 immer und nicht 7,5??


    Und das Stichwort lautet Druckluftbremse, nicht Gewicht!

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