medizinische Untersuchung ab 50 in der Schweiz

  • Die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung für Fahrzeuglenker ist in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art.27 geregelt. So muss die Kontrolluntersuchung ab 50 alle 3 Jahre für Ausweisinhaber der Kategorien C und D, sowie der Unterkategorie C1 und D1 durchgeführt werden.
    Die med. Mindestanforderungen werden im Anhang 1 der VZV beschrieben.


    Hierzu wurde ein Portal, medtraffic eingerichtet, in dem alle relevanten Informationen zum Thema Kontrolluntersuchung abrufbar sind.

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