Die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung für Fahrzeuglenker ist in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art.27 geregelt. So muss die Kontrolluntersuchung ab 50 alle 3 Jahre für Ausweisinhaber der Kategorien C und D, sowie der Unterkategorie C1 und D1 durchgeführt werden.
Die med. Mindestanforderungen werden im Anhang 1 der VZV beschrieben.
Hierzu wurde ein Portal, medtraffic eingerichtet, in dem alle relevanten Informationen zum Thema Kontrolluntersuchung abrufbar sind.