medizinische Untersuchung ab 60 in Österreich

  • Eine interessante Besonderheit gibt es für Inhaber des Führerschein der Klasse C1, C, D1, D und mit E, in Österreich.
    Das österreichische Führerscheingesetz (FSG) regelt im §8 die gesundheitliche Eignung und im §17a die Gültigkeit der FS und Lenkberechtigungen.
    Zu den Untersuchungsbedingungen/Prozedere habe ich noch keine Angaben gefunden, kann das jemand nach reichen?
    Bei der WKO gibt es eine klare Übersicht zur Gültigkeit der Klassen C + D und Verlängerung.

  • Also ich habe dieses Procedere schon jetzt alle 5 Jahre zur C-Scheinverlängerung.
    Zuerst zum Augenarzt zur Gesichtsfeldmessung und zur Erstellung der Bestätigung der Verträglichkeit der Kontaktlinsen.
    Dann zum Arzt (darf in Ö nicht der eigene Hausarzt sein, dafür gibt es für jedes Bundesland eine Liste zugelassener Ärzte). Aber da gibt es große Unterschiede. Ich hatte schon Normale, letztes Mal aber einen besonderen "Heinzi". Den hat das Gutachten des Augenarztes überhaupt nicht interessiert, er müsse sich ein eigenes Bild machen, hat er behauptet.
    Gesetzlich habe ich das in der "Führerschein-Gesundheitsverordnung - FSG-GV" gefunden.
    BGBl. II Nr. 322/1997

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • das war früher in Ö auch so ;)


    wenn Du den Schein vor dem ??? gemacht hast, bekommst Du im Sinne des Bestandschutzes, diese Zusatznummer auch hierzulande eingetragen.


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • Muss hier aber kräftig was rihtig stellen nicht dass jemand die Überschirft falsch interpretiert.



    für Kl. C gilt ab dem 45 Lebensjahr mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren sofern ein Bestandsschutz der Fürhererscheinklasse besteht (Führerscheine vor dem 1.11.1997 ausgestellt) - abersolche sind nicht mehr im Umlauf u. wenn ja dann ist die Kl. C erloschen


    Somit sind die Kl. alle nur mehr fünf Jahre gültig


    Das mit 60 ist dass ab diesem Alter des Besitzers der Führerschein nur noch zwei Jahre gültig ist.


    @aufunddavon: Also bitte lese das Gesetz richitg u. stellt keine falschen Tatsachen auf bzw. schreibt die Überschirft, dass keine Irrtümer herauskommen.


    vocki: diesen Zusatzcode gibt es immer noch - u. er besagt, dass du Fahrzeuge der Kl. D lenken darfst wenn du alleine bist.


    @rosxi: doch du hast den Schmarn auch - C1 ist 3,5 - 7,5 t jedoch auch da musst du den Gesundheitscheck machen. Du hast zwar recht, dass es mal nicht notwendig war, jedoch seit ein paar Jahren auch bei dieser Klasse. Du ffällst nämlich unter eine Besonderheit, du hast den Hauptwohnsitz in Österreich u. in Österreich ist ein Führerschein ungültig - nicht die Klassen sondern nur das Dokument - wenn das Lichtbild nicht mehr den Tatsachen entspricht u. ist somit einer Neuastelleung unterworfen. Dies gilt auch wenn du länger als 6 Monate deinen Wohnsitz in Österreich hast. Nur du hast den Vorteil, dass diese Tatsache fast niemand von den Beamten kennt.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

    3 Mal editiert, zuletzt von Reineke O404 ()

  • Zufälliger Weise Gestern zu schnell gefahren :cursing:
    Also Führerschein und Papiere bitte,
    man erkennt mich noch auf meinem 50 Jahre alten Führerschein,
    also 25.- bezahlt, schönen Tag noch :D


    Umschreiben kommt nicht in Frage, meiner ist noch bis 2030 gültig!

  • @ Stephan: die Info von der WKO ist doch logisch - verständlich, oder? 8o


    @ Helmut: bis 2033, gell. ;)

  • 2033 ist längst mögliche Frist für einen nicht befristeten Führerschein - es gibt keinen Unbefristeten Führerschein mehr - jeder Führerschein ist nach längsten 15 Jahre nach seiner Austelleung neu auszustellen sofern nciht eine Befristung was anderes sagt.


    @aufunddavon: nur deine Überschrift sagt ganz was anderes als die WKO u. das Gesetz sagt - ausserdem die WKO ist keine verbindlich rechtliche Grundlage sondern nur das Gesetz. Und auch die WKO schreibt das was ich ausgeführt habe und wiederspricht daher deiner Überschrift. Du hast zwar die richtigen Vorschriften herausgesucht nur eine falsche Überschrift gewählt und das ist was ich vor allem kritisiere.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • @ Roxi, Glück dass du so jugendlich geblieben bist :-), ich hatte mit 22 Jahre altem Führerschein schon Probleme, dass mich der Beamte erkannte und mir dringend zu einer Neuausstellung geraten hatte. :cursing:

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