Die medizinischen Untersuchungsbedingungen sind in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) geregelt. Hier ab dem §11 bis §14, die Eignung für die Vorraussetzung zur Erteilung des FS.
Die Geltungsdauer der neuen Fahrerlaubnis ist im § 23 und die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist im § 24 geregelt.
Die einzelnen Erkrankungen sind in der Anlage 4 aufgelistet und in der Anlage 4a sind die Grundsätze der med. Untersuchung beschrieben.
In der Anlage 5 und 6 sind die Kriterien für die Untersuchung, sowie die Formulare, welche der Arzt ausfüllen muss.