Fahrtauglichkeit ab dem 50./ medizinische Untersuchung (EG)

  • Nun gehe ich mit grossen Schritten in diese Richtung.... ;) :whistling: und ich wollte mal wissen, was da auf einen zu kommt. Andererseits gab es hier auch Äusserungen von Führerscheininhabern mit Fahrzeugen bis 7,5to, die mit dem grossen FS liebäugeln, aber wegen der med. Untersuchung bedenken haben. Auch wenn jetzt diejenigen, die dieses Alter schon seit einiger Zeit erreicht haben, schon in den Genuss dieser Regelung gekommen sind, wissen was gemacht wird, nun den Hintergrund besser verstehen.
    Ich habe mal das I-net dazu befragt und interessantes festgestellt, wie die einzelnen deutschsprachigen Länder, das gemeinsam Beschlossene anwenden.


    Die med. Untersuchung wurde 2006 in der Neufassung zum Führerschein in der Richtlinie 2006/126/EG einheitlich in der europäischen Gemeinschaft geregelt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der FS neu erworben wird (mit 18/21 Jahre, oder später), oder ob der FS ab besagten Alter verlängert werden soll.
    Die Untersuchungskriterien sind hier die Gleichen. Aber aufgepasst, es sind hier Mindestanforderungen, die einzelnen Länder können diese Mindestanforderungen auch verschärfen.


    Die 50 Jahre-Regelung wird im Artikel 7, festgelegt.


    "Die Mitgliedstaaten dürfen die in Absatz 2 festgelegte Gültigkeitsdauer
    von Führerscheinen, deren Inhaber ihren Wohnsitz in
    ihrem Hoheitsgebiet und das Alter von 50 Jahren erreicht
    haben, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige
    besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben
    zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer
    darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen
    werden."


    Es wird in zwei Gruppen unterschieden:
    - einmal Gruppe 1, für Fzg. bis 3,5to
    - und Gruppe 2, Fzg. über 3,5to. Für uns ist die Gruppe 2 von Bedeutung.


    Im Anhang, römisch 3, PDF S. 30-33, dieser Richtlinie sind folgende Mindestanforderungen aufgezählt:
    - Sehvermögen,
    - Hörvermögen,
    - Bewegungsbehinderte,
    - Herz- und Gefässerkrankungen,
    - Zuckerkrankheit,
    - Krankheiten des Nervensystems,
    - geistige Störungen,
    - Drogen und Arzeneimittel,
    - Nierenkrankheiten, sowie
    - verschiedene Bestimmungen.


    Nun werden die Erkenntnisse über die Erkrankungen, welche die Fahrtauglichkeit einschränken, regelmässig ergänzt. So wurde 2009 mit der Richtlinie 2009/113/EG die Erkenntnisse zum
    - Sehvermögen,
    - Zuckerkrankheit und
    - Epilepsie ergänzt.


    2014 kamen mit der Richtlinie 2014/85/EU neue Erkenntnisse zu
    - Krankheiten des Nervensystems und zum
    - Schlafapnoe-Syndrom hinzu.


    2016 wurden die Richtlinie (EU) 2016/1106 mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu
    - Herz- und Kreislauferkrankungen,
    - Kardiomyopathien und
    - Diabetes ergänzt.


    In der Richtlinie aus 2006 wurden auch die Qualifikationsanforderungen für die Ärzte festgelegt, die solche Untersuchungen durchführen wollen.

    3 Mal editiert, zuletzt von aufundavon ()

  • moin
    ganz wichtig 100% Sehvermögen, ansonsten guter Hausarzt der auch die Bescheinigung ausstellen kann. damit zur führerscheinstelle mit Passfoto und Antrag ausfüllen. das wars.
    zumindest bei mir, muss nächstes Jahr wieder verlängern zum 4. mal. bis jetzt ohne probs

  • Du kannst zum Hausarzt und zum Augenarzt.


    Einfacher und billiger ist es du gehst zu einem Medizinischen Dienst.
    Früher auch Werksarzt genannt.
    Die machen alles auf einmal. Dauert ca. 2 Stunden (Bei uns)
    Google ... Medizinischer Dienst.


    Musst dich bei uns aber anmelden.

    Gruss
    Joe

  • Um Laufwege zu sparen, mache ich das immer bei der ausgelagerten TÜV Stelle in Heilbronn. Dauert ca. 1 Stunde. Kostet ca. 130 Taler. Mit dem Attest zur FS Stelle. Die benötigen dann auch nochmal ca. 4 Wochen und ein paar weitere Taler.


    !!! Wichtig bei der FS Stelle: Darauf achten, daß die Erlaubnis mit FS Klasse 2 auch leere Busse zu fahren, mit eingetragen wird !!


    Grüße von Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • Haus und Augenarzt....


    Nehmen hier je 100 EUR.
    Ich geh zum Arbeitsmediziner. Der hat bei der ersten Untersuchung 100 genommen, zur letzten Verlängerung hab ich nur noch 40 bezahlt.
    Nächstes Jahr steht wieder eine an, mal sehen... :)

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)


  • Nehmen hier je 100 EUR.
    Ich geh zum Arbeitsmediziner. Der hat bei der ersten Untersuchung 100 genommen, zur letzten Verlängerung hab ich nur noch 40 bezahlt.
    Nächstes Jahr steht wieder eine an, mal sehen... :)


    ...bei mir jeweils 60,- Tacken


    und die gehen an die Krankenkasse. :)

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • was jetzt nicht Indirekt damit zu tun hat. Frage wäre wenn der Führerschein nicht mehr verlängert wird. bleiben einem da die ehemalihe alte Dreier mit den 7,5t erhalten oder fällt man dann auf die 3,5t. wie sieht es da mit Bestandschutz aus weiss da jemand was genauer. da ein Freund von mir auf diesem Problem steht.

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • es verfällt nur der schein der aus welchen auch gründen nicht verlängert wird. ihr habt doch im schein rechts neben der klasse ein Datum, bis dahin gilt der schein. alle anderen Klassen haben damit nichts zutun. bei mir z.b. C1,C,C1E,CE sind mit Datum begrenzt. D hab ich nicht. AM,A1,A,B,BE,L,T sind nicht mit Datum begrenzt, haben also Gültigkeit. so sieht es zumindest bei mir aus

  • @ Peter, aus welchen Grund auch immer Dein Bekannter der med. Untersuchung nicht nach gekommen ist, nach § 11, Absatz (9) ist er dazu verpflichtet, wenn er Fahrzeuge über 3,5to fahren will. Will Dein Bekannter keine Fahrzeuge mehr über 3,5to fahren, dann müsste sein FS abgeändert werden, so dass er nur noch die FS-Klasse B hat, also für Fzg. bis 3,5to fahren darf. Das sollte er der FS-Stelle aber kund tun, nicht dass diese FS-Stelle das als Anlass nimmt, die Eignung ein Fzg. zu fahren, in Frage zu stellen..... 8| :wack:

  • Stimmt nich ganz, ich habe meinen Führerschein am 10.04.2012 umschreiben lassen mein C1E ist jetzt ohne weitere medizinischer Untersuchung gültig allerdings darf ich nur noch Anhänger bis 4,5to fahren . Also 7,49to Gesamtgewicht LKW + 4,5 to Anhänger = 11,99to Gesamtgewicht.

    Gruß Inge und Klaus

  • Stimmt nich ganz, ich habe meinen Führerschein am 10.04.2012 umschreiben lassen mein C1E ist jetzt ohne weitere medizinischer Untersuchung gültig allerdings darf ich nur noch Anhänger bis 4,5to fahren . Also 7,49to Gesamtgewicht LKW + 4,5 to Anhänger = 11,99to Gesamtgewicht.

    genau.


    Zusätzlich zur C1E müsstest du bei der Umschreibung auch ein Stück CE bekommen haben mit dem Eintrag 79. Dieser ist für Zugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse 7,5t und Anhänger im Zuggesamtgewicht >12t und max. 3 Achsen. Dieser Eintrag ist mit einem "Verfallsdatum" versehen und muss ab dem 50. Lebensjahr turnusmäßig verlängert werden.


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Nein, dann müsste ich für diese Klasse alle 5 Jahre zur Untersuchung und das wollte ich nich, wenn ich diese nicht bestehen würde wäre auch der C1E nicht mehr gültig.

    Gruß Inge und Klaus

  • Klaus, magst uns die alles entscheidende Zusatzzahl verraten? ;)

  • Nein, dann müsste ich für diese Klasse alle 5 Jahre zur Untersuchung und das wollte ich nich, wenn ich diese nicht bestehen würde wäre auch der C1E nicht mehr gültig.


    Wann hast du den Schein umschreiben lassen? Ich hatte meinen 2006 umschreiben lassen und da wurde die CE79 bis 2029 datiert sprich wenn ich 50 werde.
    Vorher ist keine Untersuchung notwendig. Die Klassen B-C1E sind ohne Verfallsdatum und bleiben auch nach Ablauf der CE79 weiterhin gültig.
    Vielleicht wurde das bei späteren Umschreibungen anders gehandhabt.


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • " ich habe meinen Führerschein am 10.04.2012 umschreiben lassen"


    @bubude0: sorry hatte ich überlesen :S

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Hier was aus dem Netz zu dem Thema


    Gruß René


    Gesetzesänderungen und Gültigkeit?
    Geht es nur um die Klasse B, BE oder B96, gibt es kein Ablaufdatum, was die Fahrerlaubnis betrifft, lt. neuer Gesetze läuft aber das Dokument nach 15 Jahren aus.
    Anders sieht es bei den Lkw-Klassen aus. Beim C und CE Führerschein war der Führerschein schon immer auf 5 Jahre befristet und muss nach Vorlage einer Eignungsuntersuchung verlängert werden. Der Führerschein C1/C1E war bis zum fünfzigsten Lebensjahr beschränkt und konnte nach einem Gesundheitscheck verlängert werden.
    Aber dank einer Neuregelung, die im 28. Dezember 2016 in Kraft getreten ist, wurden auch der Klein-Lkw-Schein auf 5 Jahre befristet. Das heißt, wer jetzt seinen C1/C1E machen möchte, bekommt ihn nur noch für 5 Jahre. Und nachdem das noch nicht genug ist, gilt das Ganze auch rückwirkend bis zum 19. Januar 2013. Wer also seinen Führerschein nach dem 19. Januar gemacht hat, fällt unter die 5-Jahres-Frist. Die Frist, welche den Erhalt der Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des fünfzigsten Lebensjahrs gewährleistet hätte, ist nichtig. Der Führerscheininhaber ist angehalten, die Daten bei seiner Führerscheinstelle ändern zu lassen. Im Übrigen wurde die Gesetzesänderung am 28. Dezember 2016 beschlossen. „Ein Schelm, der Böses dabei denkt.“


    Bestandsschutz
    Wer seinen C1 oder C1E Führerschein nach dem 31. Dezember 1998 und vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, behält seine Fahrerlaubnis, dank Bestandsschutz, bis zum Erreichen des fünfzigsten Lebensjahrs.
    Wer seinen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 gemacht hat, bekommt gar keine Fristen auferlegt. Manchmal ist es doch gut, schon so „alt“ zu sein.


    Hier findest du noch die Gesetzesänderungen.

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

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