Das neue Jahr bringt wie üblich auch neu Gesetze - aber das hier ist schon ein wenig Böse
Bis dato haben wir ja bei allen Fahrzeugen sechs Monate (ein Monat vor dem Termin u. vier Monate nach dem Termin) Zeit gehabt die Überprüfung/Begutachtung durchzuführen.
Aber ab 20 Mai 2018 können wir unsere Fahrzeuge nur noch drei Monate im vorhinein überprüfen. Eine Überziehung gibt es nicht mehr. Somit bleiben "nur" noch 4 Monate Zeit.
Somit ergibt sich der Schluss das am letzten Tag des Monates in welchen der Termin liegt eine neue Begutachtung durchgeführt werden muss - sonst ist man strafbar.
Ausgenommen davon sind Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 unter 3,5 t u. noch ein paar andere - bei denen bleibt alles beim alten. Aber unsere sind über 3,5 t.
Jedoch auch der neu geschaffene Absatz 5a ist ganz interessant - denn mit diesem ist jetzt eine Kennzeichenabnahme möglich wenn kein gültiges Gutachten vorliegt.
Regierungsvorlage mit Gegenüberstellung zur derzeitigen Regelung - Seite 21 u. 22