Angemeldeten Bus ohne TüV überführen

  • Vielleicht hat ja jemand Rat oder vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken.





    Mein Bus hat seit etwa einem Jahr kein TüV mehr und ist angemeldet (das
    soll er auch bleiben). Das Fahrzeug muss für Reperaturzwecke (privat selbstverständlich)
    umziehen. Wie bekomme ich den Bus überführt und bin dennoch auf der rechtlich
    sicheren Seite?





    Ich hätte zwar einen Bekannten Händler mit roten Kennzeichen, die sind aber
    laut Gesetz nur für die Inbetriebnahme nicht angemeldeter Fahrzeuge erlaubt.
    Was also tun, wenn der Bus jetzt 30km weiter parken soll?





    Jemand eine Idee?





    Beste Grüße





    Leima

  • 60 Euro Buße
    1 Punkt
    und vertiefte HU


    das gilt natürlich nur wenn du angehalten wirst :whistling:


    VG

    Es hat schon seinen Grund warum alle Teleskope, die intelligentes Leben suchen von der Erde weg gerichtet sind!

  • Eben geht noch, bleibt aber die Frage wie deine Versicherung das im Falle des Falles betrachtet.


    VG

    Es hat schon seinen Grund warum alle Teleskope, die intelligentes Leben suchen von der Erde weg gerichtet sind!

  • Mein TÜV war 2,5 Jahre drüber. Laut Kreisverwaltung ok, wenn ich auf dem direkten Weg zum "TÜV" bin, am besten Bestätigung über Prüftermin mitführen. Sie sagten aber auch, ich sollte meine Versicherung anfragen.


    Versicherung stimmte zu, allerdings mit der Auflage den nächsten "TÜV", wenigstens einen in meinem Kreis zu nehmen.


    Du darfst ja auch mit einem abgemeldeten Fz ohne Tüv zur Prüfung und zum Anmelden fahren, wenn du die alten Kennzeichen dran machst und die Bestätigung der Versicherung hast für die neue Anmeldung.

  • Hallo,
    du kannst auch mit dem Bus so wie er ist zum TÜV ( es sei denn, er ist so schlecht, dass er stillgelegt werden würde) kommst natürlich nicht durch, bekommst einen Mängelbericht und mit dem hast du 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben und kannst während der Zeit auch legal und Versichert am Strassenverkehr teilnehmen....

  • Der Bus ist in dem Zustand definitiv nicht TüV fähig und
    würde, sofern ich angehalten werde sicherlich stillgelegt werden oder mit einer
    Frist belegt, die vermutlich auch vier Wochen betragen würde.





    In vier Wochen ist die Sache aber nicht erledigt (sonst
    würde er nicht schon seit einem Jahr stehen). Es geht ja gerade darum ihn an
    einen Ort zu überführen um die Mängel zu beheben. Leider ist der Ort nicht
    genau neben der nächstgelegenen TüV-Prüfstelle, leider sogar im benachbarten
    Landkreis. Hat ja auch nicht jeder Platz für langwierige Reparaturzwecke einen
    10m Bus unterzustellen (erst recht nicht hier in der Umgebung).





    Ihr habt mir dennoch weitergeholfen. Im selben Ort ist eine
    TüV-Prüfstelle, ich frage mal an, ob die mir eine Bestätigung für einen
    Prüftermin ausstellen und ansonsten muss ich es wohl drauf ankommen lassen.

  • Guten Abend Leima !


    Hole Dir bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung zur Werkstatt. Dann ist das höchst offiziös ! >>> :great: <<<


    Habe ich selbst so gemacht. Wenn ein Fahrzeug zuhause steht und für notwendige Reparaturen in die Werkstatt und anschließend zur HU muß, ist das die nächst offizielle Möglichkeit außer einem roten Kennzeichen!


    Gruß Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • Guten Abend !


    Keine Doppelkennzeichnung mußt ja nicht beide Kennzeichen dranmachen! Ggf. doppelt versichert.


    Bei jeder Zulassungsstelle gibt es ein oder mehrere Versicherungsagenturen. Dort macht man für das Kurzzeitkennzeichen eine Kurzeitversicherung. Das ist dann logischerweise die aktuelle Versicherung. Die alte / bisherige Versicherung hat damit dann nichts/ garnichts zu tun!


    Es bleibt jedem Versicherungsnehmer überlassen, ob er für die Standzeit/ Reparaturzeit sein Fahrzeug abmeldet oder angemeldet lässt. Normalerweise ( nicht nur bei den Schwaben ) meldet der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug bei längerer Standzeit ab um ein paar Taler zu sparen.


    Auf jeden Fall funktioniert das Kurzzeitkennzeichen! In den Bedingungen steht : Zur Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt oder Prüfstützpunkt. Das dürfte in diesem Fall nicht das Problem sein.


    Gruß Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • Ohne TÜV kannste Kurzzeitkennzeichen vergessen. Macht auch keinen Sinn, wenn er angemeldet ist. Fahr mit Begleitfahrzeug hinter dir, welches neugierige Bullerei von der Plakette fernhält.


    Warum bekommt er denn keinen TÜV? Gibt doch genug Jungs die gute Kontakte zu Kittelmännern haben, sicher auch bei dir in der Nähe. Frag mal rum. Neue HU ist doch schnell gemacht.


    Gruß Thomas

  • Ohne TÜV kannste Kurzzeitkennzeichen vergessen. Macht auch keinen Sinn, wenn er angemeldet ist. Fahr mit Begleitfahrzeug hinter dir, welches neugierige Bullerei von der Plakette fernhält.


    Warum bekommt er denn keinen TÜV? Gibt doch genug Jungs die gute Kontakte zu Kittelmännern haben, sicher auch bei dir in der Nähe. Frag mal rum. Neue HU ist doch schnell gemacht.


    Gruß Thomas

    ....totaler Blödsinn..... :thumbdown:

  • ich persönlich würde mir das ersparen und die paar km so fahren.


    @leima-
    In der Zeit in der du den Thread geschrieben hast wär ich schon da :thumbup:
    Wie schon geschrieben, lass einen hinter dir nach fahren und ab geht's,
    voraus gesetzt deine Bremsen gehen :!:


    Aber wie ebenfalls schon mc-elli gesagt hat,
    jeder macht das wie er will :D

  • Na Ihr, mit Eurem gefährlichen Halbwissen? Habt Ihr wieder mal Eure Glaskugeln und den Kaffeesatz heraus geholt? :P :wack:


    Also Leima, Du hast genau zwei Möglichkeiten. Ich hoffe, Du kannst folgen. :D


    Variante 1:
    Da Dein Bus ein gültiges Kennzeichen hat, nur eben keinen gültigen TÜV, kannst Du, sofern das Fzg. in einen sicheren, fahrbaren Zustand ist, einfach zu Deiner Werkstatt fahren. Sollte der Fall eintreten, Dass während der Überfahrt zur Werkstatt, sich ein Ordnungshüter an dem abgelaufenen TÜV störrt, kannst Du ihm ruhig und sachlich den Sachverhalt erklären. Grundlage hier:
    FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung , § 2, Absatz 25; Erlaubt explizit die Überführungsfahrt und FZV § 3, Absatz 1; ich kopiers grad mal...


    (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.


    Es ist definitiv nicht möglich, wenn eine gültige Zulassung besteht, zusätzlich ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen :!: Klaro :?:


    Also, hier noch Option 2: Du rufst bei Deiner Fzg.versicherung an und sagst, Du möchtest das Fzg abmelden und gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung zur Werkstatt haben.


    Frohes schaffen... :great:

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