230 Volt , VDE Prüfung für TÜV

  • Es geht doch gar nicht um die Hauptuntersuchung, es ist eine Abnahme nach §21 STVZO sprich die Erlangung der Betriebserlaubnis als Wohnmobil.


    Gruß René

    Ääähhhmmm, sorry, René, der §21 der STVZO kommt hier absolut, definitiv überhaupt nicht zum tragen :!: Lies bitte nach! Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn ein Fahrzeughersteller ein neues Fahrzeug gebaut hat, sprich bei sogenannten "Erlkönigen".


    Die Fahrzeugzulassungsverordnung kennt seit ca. 10 Jahren die Definition für ein Wohnmobil. Die hatte Bastelwastel schon genannt.
    Deshalb ist das Umschlüsseln eines Busses (KOM) zu einem Wohnmobil keine Einzelabnahme, sondern nur eine ganz normale Untersuchung/Prüfung. Die nach § 29 Anlage VIIIa erfolgt.


    Liebe Grüsse
    Martin

  • Ääähhhmmm, sorry, René, der §21 der STVZO kommt hier absolut, definitiv überhaupt nicht zum tragen :!: Lies bitte nach! Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn ein Fahrzeughersteller ein neues Fahrzeug gebaut hat, sprich bei sogenannten "Erlkönigen".


    Die Fahrzeugzulassungsverordnung kennt seit ca. 10 Jahren die Definition für ein Wohnmobil. Die hatte Bastelwastel schon genannt.
    Deshalb ist das Umschlüsseln eines Busses (KOM) zu einem Wohnmobil keine Einzelabnahme, sondern nur eine ganz normale Untersuchung/Prüfung. Die nach § 29 Anlage VIIIa erfolgt.


    Liebe Grüsse
    Martin


    Falsch, die Betriebserlaubnis erlischt automatisch sobald an einem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden, für die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist dann ein Gutachten nach §21 erforderlich.




    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

    Einmal editiert, zuletzt von mc-elli ()

  • Jo René, dann ist doch alles gut. ;) Du wirst schon wissen, warum Du ein "sonstiges KFZ Konferenzwagen" hast und kein Wohnmobil.... :P


    Der Anfang vom 1. Satz des § 21 sagt hier alles :!: "1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, ......". Ein Womo gehört bereits zu einem genehmigten Typ...... 8o :whistling:


    [ironie]Du spührst noch die Wärme vom Tisch, über den der Prüfer Dich gezogen hat :?: Das ist keine Näschtwärme..... :!: :prost: [/ironie]
    Für ein paar Fenster eintragen zu lassen, ein stolzer Preis..... Schliesslich wurden an Deinem 817er nichts an Motor, Bremsen und/oder Fahrgestell gemacht, dass eine Abnahme nach § 21 gerechtfertigt hätte, oder?


    Aber mit der eigentlichen Elektroinstallation im Wohnbereich hat das nicht viel zu tun?

  • Auch auf die Gefahr hin , das mein Beitrag nichts mit Elektroinstallation zu tun hat.


    Aber mein Setra wurde auch durch eine Abnahme nach §21 abgenommen und zum So.KFZ Wohnmobil umgeschlüsselt .
    Hat allerdings beim TÜV-Nord nur 119,20€ gekostet.


    Die aufgerufenen 456,-€ von der Dekra finde ich schon sehr unverschämt :wack:

    Gruß Jürgen


  • Wieder falsch. Vorher war es ein Konferenzwagen und nach dem Gutachten ein Wohnmobil >2,8t ;)
    Der Preis ist auch gerechtfertigt da ich wie schon vorher geschrieben den Prüfer bereits während der Umbauarbeiten da hatte. Das machen die auch nicht umsonst und verlange ich auch nicht :thumbup: , wer die Musik bestellt muss sie auch. bezahlen.


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Hier die 2. Seite des Gutachten für die Ungläubigen


    Zu dem Preis muss ich dazu sagen das ich den Prüfer jedes mal zu mir bestellt habe da ich den "LKW...Konferenzmobil" zwischenzeitlich nicht extra als LKW anmelden wollte.


    Gruß René

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  • Ääähhhmmm, sorry, René, der §21 der STVZO kommt hier absolut, definitiv überhaupt nicht zum tragen Lies bitte nach! Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn ein Fahrzeughersteller ein neues Fahrzeug gebaut hat, sprich bei sogenannten "Erlkönigen".

    Ich bin deiner bitte mal nachgekommen und hab gelesen.


    Auszug aus deinem Link der §21:


    In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.


    Die §19 Absatz 2 besagt:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    genehmigte Fahrzeugart geändert:


    KOM -> Wohnmobil oder eben Konferenzmobil -> Wohnmobil


    Alles klar ;)

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Hier die 2. Seite des Gutachten für die Ungläubigen


    Zu dem Preis muss ich dazu sagen das ich den Prüfer jedes mal zu mir bestellt habe da ich den "LKW...Konferenzmobil" zwischenzeitlich nicht extra als LKW anmelden wollte.


    Gruß René

    Dein Prüfer hat es einfach unnötig kompliziert gemacht. Ein Wohnmobil braucht er schon lang nicht mehr als sonstiges Kfz prüfen und umschlüsseln. Ich wäre das auch vorsichtig bzgl. andere Vorschriften.


    Die richtige Klasse wäre die M1 gewesen, wie PKW.
    Klasse M1Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
    Gruß Thomas

  • Hallo Thomas,


    keine Ahnung wie das mit den "neuen" EG-Fahrzeugklassen bei "alten" Fahrzeugen läuft. Vielleicht richtet sich das ja nach dem Baujahr, wie gesagt keine Ahnung. Das Thema mit den Fahrzeugklassen hatte wir ja mit der Schneekettenpflicht in einem anderen Thread auch schon mal.


    Hat denn überhaupt jemand von euch das M in der Spalte J im Fahrzeugschein stehen?


    Ich habe da jetzt die 21 und vorher als SO.KFZ Konferenzwagen die 16.


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Nochmals zur Information:


    Hatte das schon einmal gepostet. Jetzt nochmals für die Suchfaulen ( Mc Elli/ Rene )


    Jawohl, ist eingetragen. Damit die Grün/ Blauberockte Fraktion nicht lange suchen und überlegen muß, ist das im Anhang sogar noch ausführlich in Buchstaben zu lesen ( So man oder Frau kann ) Nicht nur unter Ziffer 4 und 5 in Eurocodes die nicht alle Uniformierte kennen.


    Das hat, glaube ich, aber nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun.


    Siehe Anlage




    Gruß Karle

  • Bei mir steht in J die 21 und in 5 So.KFZ Wohnm.UEB.2,8T am 8.9.2017 und jetzt, war vorher FZ.z.Gü.bef.b.3,5t laut Fahrzeugschein. :wack:

    Gruß Inge und Klaus

  • Hallo Karle,


    ich bin nicht Suchfaul. Ich habe nicht danach gesucht weil es mich eigentlich auch gar nicht interessiert ob es drin steht oder nicht.


    Jedenfalls stimmen die Felder J/4/5 mit deinen überein, das M1 im Anhang steht bei mir nicht.


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Man soll es nicht glauben ! War heute auch bei den Herren der Stempelfraktion
    und der sagte doch glatt, wo der FI sitzt. Ich frage, was für ein FI ?
    Der FI vom Landstrom ? Ja, sagte ich wie aus der Pistoel geschossen, wo der
    immer ist, Zuhause in meinem Schaltschrank und wenn ich unterwegs bin und
    mir Landstrom hole, dann sitzen die am Campingplatz auch im Schaltkasten !
    Warum soll ich einen zweiten einsetzen, oder ist heute der 1. April ?


    Die Antwort:


    Ähhhhhhh, jaaaaaa, achso, stimmt ja.


    Habe fast vor lauter Lachen :D auf der Erde gelegen und er gleich mit.

  • Dein Prüfer hat es einfach unnötig kompliziert gemacht. Ein Wohnmobil braucht er schon lang nicht mehr als sonstiges Kfz prüfen und umschlüsseln. Ich wäre das auch vorsichtig bzgl. andere Vorschriften.


    Die richtige Klasse wäre die M1 gewesen, wie PKW.
    Klasse M1Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
    Gruß Thomas


    :?: :wack:




    Bei Karle im Fahrzeugschein steht das gleich wie in meinem Gutachten, also war sein Prüfer auch unfähig oder meiner hat alles richtig gemacht.


    Gut nun...


    Gruß René

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum...

  • Jawohl, ist eingetragen. Damit die Grün/ Blauberockte Fraktion nicht lange suchen und überlegen muß, ist das im Anhang sogar noch ausführlich in Buchstaben zu lesen ( So man oder Frau kann ) Nicht nur unter Ziffer 4 und 5 in Eurocodes die nicht alle Uniformierte kennen.

    Auch ne coole Variante. Sieht aus wie "Keine Ahnung, wir schreiben einfach mal alles was in Frage kommen könnte rein" ;)


    Ich hab darauf bestanden, das nach EG-Klassen korrekt einzutragen. So zähle ich als M1 PKW mit besonderer Verwendungsart Wohnmobil. Fand ich irgendwie attraktiver. Zumal mir die vielen "nur PKW"-Schilder auf den Sack gingen.


    Umschlüsselung und erste HU gingen übrigens ohne VDE und ohne Gasprüfung. Hab nur nen Einbaukochfeld direkt mit Gasschlauch, Druckminderer an der Flasche.


    Keep it simple
    Gruß Thomas

  • Zum ursprünglichen Thema, ich War heute beim TÜV um meinen Bus zum Wohnmobil umtragen und zusätzliche Sitze eintragen zu lassen. Das hat heute auch alles super geklappt. Bis einer der anderen TÜV Prüfer damit anfing, das die Elektro-Anlage noch nach DIN VDE 0100-230V abgenommen werden muss. Dann zeigte er noch so einen internen TÜV Flyer wo dies drauf stand. Also da es so einen Flyer gibt, werden wohl fast alle Prüfer auf so eine Abnahme bestehen. Mein Prüfer war da sehr einsichtig, als ich ihn korrigiert habe über die Norm und meinte meine Anlage wurde ja nur erweitert. Nach dem ich ihm erklärt habe das ich gelernter Elektroinstallateur, Techniker für Luftfahrtzeugtechnik Fachrichtung Avionik und Prüfer für Luftfahrtzeugtechnik bin. Und ich ihm gerne eine eidesstattliche Erklärung gebe, in der ich Erkläre das die elektrische Anlage gemäß der VDE 0100 entspricht. Nun dieses hat dem Prüfer dann auch gereicht und seit heute ist mein Sonder Kfz Fahrbibliothek endlich ein Wohnmobil über 2,8t. :D


    Gruß Ronny

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