Oldtimerzulassung

  • Ich kläre für mich gerade die Möglichkeiten der Oldizulassung für einen R80. Unser Tüv ist nicht sehr hilfsbereit und interessiert Kulturgut zu erhalten.


    Wie schauen Eure Erfahrungen aus, bzw. habt Ihr Tipps hierzu?


    Ich habe beim Tüv Süd folgendes gefunden, was man sehr unterschiedlich interpretieren kann:


    http://www.tuev-sued.de/upload…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


    Liebe Grüße


    Bodo

    Magirus Deutz 130 R81 - etwas länger & etwas höher
    kühler Kopf am Steuer, luftgekühlter Motor im Heck


    [font='Comic Sans MS, sans-serif'] [size=8]schaut mal rein ... http://www.schuetzweb.net

  • großer tipp,
    fahr nach Bad Bergzabern-entlich mal einer mit herz für kulturgut
    und ein richtig netter mann
    ralf

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Ich habe das H- Gutachten vor 2 Monaten bei GTÜ gemacht, dieser Verein steht auch immer bei SAT und man kann mit den Leuten reden. :D

    Gruß Inge und Klaus

  • Hallo Bodo,
    im Prinzip ist es sehr einfach:
    Wenn das Basifahrzeug in gutem Zustand ist, mindestes 30 Jahre alt ist, und der Umbau zum Wohnmobil mindestens vor 20 Jahren erfolgte, dann solltest Du das H bekommen!
    Hier in Aachen gibts auch einen mit Herz für die alten Eisen. Der macht aber kein Schmuh. Wenns irgendwo durch die Beplankung rostet, wird das nichts.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • mein Problem ist eher, das dieser Bus 2005 komplett neu aufgebaut wurde. Die Hecktür wurde entfernt, und das Dach auf 3/4 länge erhöht. Außerdem die Fenster ausgebaut und verändert. Zuerst war es ein Reisebus, dann ein Übertragungswagen. Nun ein Wohnmobil. :( - Da benötige ich ganz viel Herz und Verstand für die Ummeldung.

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  • Das mit dem Übertragungswagen hört sich doch nicht schlecht an, wann ist er den zum Übertragungswagen umgebaut worden?
    Ich würde ihn als Oldiübertragungswagen zulassen unausgebaut wenn es geht, und dann weiter ausbauen. 8)

    Gruß Inge und Klaus

  • mojen in die runde , wollte mal nachfragen wie sich das verhaelt mit dem h kenzeichen. mein laster hat schon h kennzeichen ich mus aber ne komplete vollabnahme machen um ihn wieder zuzulassen. im brief ist er ein sonder kfz konferenswagen und die lezte zulassung war 2005.(frueher war es mal ein uebertragungswagen)
    wie verhaelt sich das jezt bei einer vollabnahme zum wohnmobil, kann einem das h kennzeichen wieder abgeschrieben werden??? (da der umbau zum wohnmobil nicht 20 jahre alt ist)
    soll ich ihn erst mal wieder zulassen ,als was er zugelassen war, und dann ersty umbauen...? wie soll ich das am besten machen...?
    mfg seba

    nicht jammern sondern yamann

  • Auf jeden Fall erst zulassen, dann umbauen. Wenn er als Konferenzmobil mit H zugelassen war, würde ich das auch tunlichst so lassen. Es sei denn Du kannst belegen, dass der Umbau zu dem was er derzeit ist schon 20 Jahre alt ist. Dann besteht _eventuell_ eine Möglichkeit, ein H-Womo draus zu machen.


    Aber ganz ehrlich: Was stört Dich am So-KFZ Konferenzmobil? Das ist doch gut!

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Ganz wichtig bei einer legalen Abnahme die der Nachweis, eine Dokumentation, das der Umbau ( Umtypung ) 20 Jahre oder älter ist.


    Und die mindestens 20 Jahre alte Typung sollte auch beibehalten werden, sonst geht es nicht.


    Gruss
    Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Zitat von "seba"

    ich mus aber ne komplete vollabnahme machen um ihn wieder zuzulassen. i und die lezte zulassung war 2005.


    Mittlerweile hast du 7 Jahre Zeit, erst dann ist eine Vollabnahme notwendig.
    Also ganz normale HU und anmelden.
    Feddich.


    Claus

  • Zitat von "Hasenzahn"

    Mittlerweile hast du 7 Jahre Zeit, erst dann ist eine Vollabnahme notwendig.


    Aldo die 7 Jahre waren früher, aber ob das heute noch so ist? Ich meine, dass diese Grenze ganz gekippt wurde.
    Ich würds aber nicht beschwören...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Laut TÜV Rheinland, kopiert bei tuv.com:


    Die gesetzlichen Regelungen
    In diesen Fällen benötigen Sie bei der Zulassung eine Vollabnahme:


    für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt (stillgelegt) waren und keine Einzelgenehmigung oder EU-Betriebserlaubnis haben.
    für Import-Fahrzeuge für die keine EU-Betriebserlaubnis vorliegt.
    für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EU-Raum (z.B. USA/Kanada).


    Gruß Thomas

  • Grundsätzlich solltest du nicht alles so eng sehen, wie es auf dem Papier steht! Du bekommst in Deutschland auf jedes Fahrzeug ein H-Kennzeichen wenn es 30 Jahre alt ist! Du mußt nur den richtigen Prüfer finden, der dein Fahrzeug geil findet! Es gibt genügend Spielraum für Auslegungen. Wenn Du dich mal in der Young- und Oldtimerszene umsiehst wirst du genug Fahrzeuge finden, wo du feststellst, dass die Punkte, die meine Vorschreiber aufgeführt haben nicht Gesetz sein können! :oops:

    „If you can dream it – you can do it“
    (Walt Disney)


    Träume nicht dein Leben,
    sondern lebe deinen Traum!

  • Gerd: ja genau, das weiß ich. Deshalb habe ich ja auch den Eintrag gemacht, ob jemand dafür eine gute Adresse hat. Kann man mir auch gerne als PM schicken, wenns nicht an die Große Glocke gehängt werden soll.


    Bin jetzt über einen Bekannten dran, ob es beim Tüv im Westerwald/Siebengebirge funktioniert. Die waren früher für kulante Eintragungen bei LKW´s bekannt.

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  • sorry war den ganzen tag nur am machen , keine zeit fuers internet...ertmal vielen dank fuer die ratschlaege, aber einige fragen sind noch etwas unklar...


    zulassen geht in meinem fall nur mit vollabnahme (sagt die zulassungsbehoerde/probleme mit dem brief) ...
    Martin :ich habe kein problem mit dem eintrag, werde ich wohl so lassen,aber ich weis nicht was es da fuer reglung in der nutzung und besonders in der ausstatung dieses konverenz lkw gibt...auf der tuev seite konte ich keine angaben darueber finden. warscheinlich mus ich mal mit dem pruefer selber reden. bin ja bald wieder im lande.
    wenn jemand tolerante pruefer kennt , bitte ich um die kontaktdaten via pn.


    soweit ist eins schon mal klar, ich werde ihn erst mal zulassen und dann umbauen.


    aber wie ist das nun kann der naeste pruefer sagen , hehe der umbau ist aber neu, oder das passt nicht mit der nutzung des konferenzwagen,oder was auch immer .. kann der pruefer den eintrag wieder ungueltig machen??? 8| womoeglich aus den nutzungsbedingten gruenden das h kennzeichen abschreiben???


    wie weit ist der spielraum bei einem oltimer(zulassung),
    soweit ich mich erinnere muss ein fahrzeug das entsprechende alter haben sowie die orginalitaet von aussen, der fahrzeugtechnik und dem fahrerhaus gewaerleistet sein ...


    kann ich mit irgendwelchen schwierigkeiten (bezueglich der zulassung) nach dem umbau rechnen.
    (der umbau wird natuerlich nach den tuv bedingung realiesiert, keine scharfen kannten ect...)


    mfg seba

    nicht jammern sondern yamann

  • Frag nach bei der Zulassungsstelle, habe ich bei mir auch gemacht. Bei uns reicht denen das Gutachten einens entsprechend berechtigten Prüfers aus. Im Internet habe ich immer wieder davon gelesen dass andere Zulassungsstellen das anders handhaben - Fragen kann aber nichts schaden.
    Theoretisch kann der nächste Prüfer bei einer nächsten TÜV-Abnahme rumweinen, dass dass alles doof ist, oder ein Polizist bei einer Kontrolle. Aber dann mußt Du Dir halt einen Prüfer suchen der das als OK abnickt. Du bist ja nicht auf einen TÜV oder eine Prüforganisation angewiesen. Je nach Qualifikation kannst Du auch zu freien Sachverständigen gehen, DEKRA, KÜS......

  • also waere es moeglich das ich im schlimmsten fall das h kennzeichen verlieren kann, da der umbau nicht 20 jahre alt ist . es sei den ich finde ein pruefer der mir immer wieder bestetigt, das es im rahmen des ermessenen ist und sagt no problemo...
    oder habe ich das falsch verstanden. :x

    nicht jammern sondern yamann

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