Moinsen,
müssen unsere Wohnbusse zumindest die über 7,5 to zur halbjährlichen Sonderprüfung?
und müssen wir zur Tachoeicheung alle zwei Jahre??
Gruß
Klaus
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigst du ein Benutzerkonto.
Du hast schon ein Benutzerkonto? Melde dich hier hier an.
Jetzt anmeldenHier kannst du ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenMoinsen,
müssen unsere Wohnbusse zumindest die über 7,5 to zur halbjährlichen Sonderprüfung?
und müssen wir zur Tachoeicheung alle zwei Jahre??
Gruß
Klaus
Wenn als Womo eingetragen,..beides nein.
ähm - will ja nicht wieder die diskusion vom zaun brechen - aber über 7,5 ist gem EG-VO Tachoprüfung schon notwendig. Nur wir brauchen uns nicht an die Sozialvorschriften halten.
...wenn gewerblich,
oder ist das so im Ösiland.
Mein TÜV Onkel sagt nein.
Es geht ja um Deutschland. Ich hab mich lange damit auseinandergesetzt weil der O307 ein So-KFZ Verkaufsfahrzeug war.
Grundsätzlich alles über 7,5to muss halbjährlich zur SP. Ausgenommen sind Busse (KOM-Zulassung), die müssen alle 3 Monate und Wohnmobile, die müssen garnicht.
SP nein
EG Kontrollgerät ja aber ohne Diagrammscheibe
@Blulliner: EG-VO gilt auch in Deutschland und nicht nur bei uns Also ist das auch so das ein Kontrollgerät gebraucht wird - und wie auch Fjordliner sagte keine Sozialvorschriften brauchen von uns eingehalten werden
Dann hab ich wohl die letzten 20 Jahre immer Glück gehabt.
Hat nie einer nach gefragt.
Was ist ei EG Kontrollgerät??
Dein "Fahrtenschreiber", sprich Tacho...
Die "Sonderprüfung" heißt übrigens Sicherheitsprüfung.
Also als Womo keine SP und keine Tachoprüfung ??
Darf der Händler dann den Begrenzer raus machen wenns als Womo eingetragen ?? ich bin verwirrt
Ja
WAS????
Ich kann den Begrenzer rausmachen lassen da es ein Wohnmobil ist? Wo steht das?
Wollte zum einen Begrenzer deaktiviern lassen und ne 100er Zulassung, Begrenzer off (Händler nein, wo steht das), 100er Zulassung möglich aber Nachweis das alle Bauteile am Fahrzeug das seitens des Hersteller das abkönnen (also möglich aber aufwendig).
Und wenn ich das richtig gelesen habe, EG-Kontrollgerät (Karte) Prüfung ja, alter Fahrtenschreiber mit Scheibe Prüfung nein?
Für Info´s wäre ich dankbar!
Ich kann den Begrenzer rausmachen lassen da es ein Wohnmobil ist? Wo steht das?
Das steht im :§ 57c StVZO (Geschwindigkeitsbegrenzer)
demnach gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw, Sattelzüge und Kraftomnibusse, deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bei mehr als 3,5 Tonnen liegt. Wohnmobile, Pkw und andere Fahrzeuge müssen nicht mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Danke!
Habs mittlerweile auch gefunden, wenn man erstmal den richtigen Ansatz hat, findet man ja meistesn die Sachen die man sucht!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!