• ähm - will ja nicht wieder die diskusion vom zaun brechen - aber über 7,5 ist gem EG-VO Tachoprüfung schon notwendig. Nur wir brauchen uns nicht an die Sozialvorschriften halten.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • ...wenn gewerblich,


    oder ist das so im Ösiland.


    Mein TÜV Onkel sagt nein. :)

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Es geht ja um Deutschland. Ich hab mich lange damit auseinandergesetzt weil der O307 ein So-KFZ Verkaufsfahrzeug war.
    Grundsätzlich alles über 7,5to muss halbjährlich zur SP. Ausgenommen sind Busse (KOM-Zulassung), die müssen alle 3 Monate und Wohnmobile, die müssen garnicht.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • @Blulliner: EG-VO gilt auch in Deutschland und nicht nur bei uns :D Also ist das auch so das ein Kontrollgerät gebraucht wird - und wie auch Fjordliner sagte keine Sozialvorschriften brauchen von uns eingehalten werden

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Dann hab ich wohl die letzten 20 Jahre immer Glück gehabt.


    Hat nie einer nach gefragt. :)

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Die "Sonderprüfung" heißt übrigens Sicherheitsprüfung.

    Auf Grund der aktuellen Diesel-Debatte bin ich jetzt Mitglied im Fähnlein-Dieselschweif!!

  • WAS????


    Ich kann den Begrenzer rausmachen lassen da es ein Wohnmobil ist? Wo steht das?
    Wollte zum einen Begrenzer deaktiviern lassen und ne 100er Zulassung, Begrenzer off (Händler nein, wo steht das), 100er Zulassung möglich aber Nachweis das alle Bauteile am Fahrzeug das seitens des Hersteller das abkönnen (also möglich aber aufwendig).


    Und wenn ich das richtig gelesen habe, EG-Kontrollgerät (Karte) Prüfung ja, alter Fahrtenschreiber mit Scheibe Prüfung nein?


    Für Info´s wäre ich dankbar!

  • Ich kann den Begrenzer rausmachen lassen da es ein Wohnmobil ist? Wo steht das?

    Das steht im :§ 57c StVZO (Geschwindigkeitsbegrenzer)




    demnach gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw, Sattelzüge und Kraftomnibusse, deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bei mehr als 3,5 Tonnen liegt. Wohnmobile, Pkw und andere Fahrzeuge müssen nicht mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.

    Gruß Jürgen


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