Wer kennt einen Prüfer für H-Zulassung + Wohnmobil?


  • Nein, der Umbau muss in der Form vor 20 Jahren möglich gewesen sein, nicht vor 20 Jahren durchgeführt worden sein.
    Es ist die Steuer, die Umweltplakette (ich wohne in der Umweltzone), die täglichen €3,50 in der Schweiz (bei geplanten 5 Wochen ist das schon wieder einiges) und und und
    und ja, im Falle meines Busses ist es " Erhaltung des technischen Kulturguts"


    Das ist so nicht richtig. Es wird von einzelnen Prüfern noch so gehandhabt,aber der neue Anforderungkatalog besagt dass der Umbau 20 Jahre her sein muß!
    Hab das Problem letztes Jahr mit meinem Magirus gehabt.
    Schau mal beim Tüv,da gibt's ein neues Rundschreiben oder sowas,da steht es explizit drin.

  • Jetz bin ich selber verwirrt,überall wo ich nachschaue steht es so wie Groschi sagt. Finde nur die Richtlinie von 2012.
    Ich hatte letztes Jahr aber definitv einen Leitfaden für Prüfer in der Hand der meine Version bestätigte.
    Werd am Dienstag mal nachhaken.

  • Da gibt es Regeln aber faktisch hält sich keiner dran, sonst könntest du 2/3 der H Zulassungen bei den wohnbussen streichen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Das ist alles sehr verwirrend und wird auch von TÜV zu TÜV unterschiedlich gehandhabt.


    Ich habe Sonder Kfz WOMO und H Kennzeichen da mein Bus schon seit 40 Jahren ein WOMO ist. Nun ist aber alles alt und kaputt und sollte mal erneuert werden. Der TÜV sagte mir ich kann den Ausbau komplett erneuern, nur sollte es halt halbwegs im Stil von damals sein und nicht offensichtlich dass alles neu ist mit Materialien die es damals noch garnicht gab...

  • Schon witzig. Da wird von einem vereinten Europa gesprochen und wir sind nichtmal in der Lage einheitliche Zulassungskriterien im eigenen Land zu schaffen :joke:
    Zum TÜV.: Ich werde mich am Dienstag nochmal auf den Weg zu der TÜV Station machen wo ich dieses Merkblatt gesehen habe und nachfragen.
    Ist doch ein Witz, auf der Website wird es anders dargestellt wie die Prüfer angewiesen werden.
    Überlege grade ob ich am 1 April dort war ?(

  • Das ist alles sehr verwirrend und wird auch von TÜV zu TÜV unterschiedlich gehandhabt.


    Ich habe Sonder Kfz WOMO und H Kennzeichen da mein Bus schon seit 40 Jahren ein WOMO ist. Nun ist aber alles alt und kaputt und sollte mal erneuert werden. Der TÜV sagte mir ich kann den Ausbau komplett erneuern, nur sollte es halt halbwegs im Stil von damals sein und nicht offensichtlich dass alles neu ist mit Materialien die es damals noch garnicht gab...



    Ahja, nun, der Prüfer ist auch nur ein normaler Mensch und kein "Gott in Weiss" :!: Versuche Dich einfach mit dem Thema auseinander zu setzen und einzuarbeiten. Grundlage ist und bleibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Allgemeine Info`s bekommst Du schon mal hier.


    Ausser Designermöbel von "gossen, bekannten/berühmten" Designern, kann ich mir nicht vorstellen, was an "0815 Möbeln" erhaltenswert sein soll? :?:


    Der persönliche Geschmack des Prüfers ist KEIN PRÜFKRITERIUM :!: :!: :!:

  • Schon witzig. Da wird von einem vereinten Europa gesprochen und wir sind nichtmal in der Lage einheitliche Zulassungskriterien im eigenen Land zu schaffen


    Das liegt doch nur daran, dass die Richtlinie allgemein gehalten, schwammig formuliert wurde.


    Zum TÜV.: Ich werde mich am Dienstag nochmal auf den Weg zu der TÜV Station machen wo ich dieses Merkblatt gesehen habe und nachfragen.
    Ist doch ein Witz, auf der Website wird es anders dargestellt wie die Prüfer angewiesen werden.
    Überlege grade ob ich am 1 April dort war


    Na, da bin ich mal gespannt.... :D :D :P

  • Das Thema betrifft mich auch.
    Mein Bus MB O 303, Baujahr 1981, braucht eine Vollabnahme (da bisher norwegische Zulassung), soll umgeschlüsselt werden von Bus auf SonderKfz Wohnmobil über 7,5t mit gleichzeitiger H-Zulassung.


    Bei der ersten Vorführung zwecks Absprachen mit meinem TÜV-Mann sagte er, er bräuchte zu dem originalen Datenblatt ZUM BEISPIEL einen Umbaunachweis oder früheren Kaufvertrag, aus dem hervorgehen würde, dass mein Bus innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung zum Wohnmobil umgebaut worden ist.
    Also habe ich einen alten Kaufvertrag aus 1989 :whistling: ...
    Auf norwegisch natürlich. Das ist ok für ihn. Wenn an meinem Bus nun endlich die bemängelten Reparaturen erledigt sind werde ich ihn dann vorstellen.
    Mal sehen...

  • So, war alles gar nicht so schwer.
    Vor 2 Wochen von KOM auf WoMo, 8 Sitzplätze, Wiegekarte etc etc.
    und trotzdem das H nicht verloren :)
    in 10 Tagen gehts auf die erste größere Tour, geplant sind 5 Wochen, 4 davon in der Schweiz.
    Gruß
    Groschi

    Mercedes O 405 Bj. 86, diesen Sommer die ersten Touren.

  • Glückwunsch und viele Womo-Km mit dem Bus. :great:


    Gruß.. Pera und Rüdiger

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Freut mich ! Gute Reise(n) ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Hallo liebe Gemeinde,

    Ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen, wir sind jetzt in den „letzten“ Zügen unseren Bus mal auf die Straße zu bekommen. Wir wohnen in Berlin, am Rand im Osten, Vlt kennt ja jemand ein Prüfer der uns den tüv und die Womo Zulassung machen möchte. Der Vlt sowas schon mal gemacht hat und Bock drauf hat.

    Ich würde mich sehr freuen.

    Liebe Grüße Paule

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