Überführungskennzeichen und zugelassener Anhänger als Zug?!

  • Moin,


    mir ist heute im Straßenverkehr etwas aufgefallen und ich würde gerne mal wissen ob das rechtens war was ich gesehen hab.


    WoMo mit Pferdebox (keine Ahnung wie man so etwas nennt ?( ) im Verbund und hinten dran einen Pferdehänger. Das Pferdewomo locker > 7,5t hatte augenscheinlich keine Pferde geladen dafür aber ein Überführungskennzeichen und hnten dran einen zugelassenen Anhänger...


    Könnt ihr mir sagen ob so ein Gliederzug rechtens ist? Also Überführung aber Agrahaken mit zugelassenen Hänger in Betrieb?
    Hätte der Pferde mitnehmen dürfen?

  • Nein, geht nicht. Bzw darf man nicht.

    Sicher Bernd? :rolleyes:
    Zum Zwecke der Überführung darf auch an ein Fzg mit Überführungskennzeichen ein zugelassener Anhänger mit geführt werden. Es darf damit kein gewerblicher (Waren-) Transport durch geführt werden. :whistling: Oder?

  • soweit mir bekannt nein, aber auch ich bin nicht Allwissend.
    Versicherungstechnisch gesehen ganz klar nein.

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Hast Du eine entsprechende Vorschrift, oder Gesetz, das besagt, dass es nicht zulässig ist, an einem Fahrzeug mit Überführungskennzeichen, einen Hänger mit zu nehmen? :huh: :S

  • Aha, dann ist das "nur" eine Versicherungsangelegenheit? Ist das bei jeder Versicherung so?

  • Jo, ich weiss Uwe, wissen ist Macht und nix wissen macht auch nix....... :whistling: 8o :prost:


    Nur gut das der Gesetzgeber vorschreibt, dass jedes zugelassene Fahrzeug eine Versicherung haben muss..... ;)

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