Unfassbar!!!

  • Tach zesamm,


    eben habe ich den Volvo nochmal ins Netz gestellt. Eigentlich war er verkauft, wäre sogar hier im Forum geblieben. Käufer: alles supergut. Zustand nach dessen Beurteilung: wie beschrieben. Also eigentlich alles o.k. . Was ihm aber gleich aufgefallen war, ist die Länge des Wagens: Er ist länger als die angegebenen 9,60m und damit für ihn nicht brauchbar.
    Und das Unfassbare: es stimmt, er hat Recht, der Wagen ist tatsächlich 11,40m lang! Und das noch viel Unfassbarere daran: er steht mit 9,60m in der Zulassungsbescheinigung! Da hat sich offensichtlich jemand verschrieben bei der Zulassungsstelle. Das finde ich unglaublich. Der Käufer hat Fahrzeugnummer & Co. selbst daraufhin überprüft: Alles Andere stimmt (Nr. z. B.). Allein die Länge ist falsch angegeben.
    Ich habe die Daten aus der Zulassung natürlich beim Schreiben der Anzeige einfach übertragen und nicht extra nochmal nachgemessen... .
    Nicht nur ärgerlich, sondern auch irgendwie gruselig, dass so etwas passiert, wo doch angeblich Alles so korrekt läuft bei unseren Behörden. X(
    Nun jedenfalls nochmal das Ganze... . Extrem ärgerlich für beide Seiten: er ist extra angereist, um dann wieder fahren zu müssen. Ich habe den Aufwand mit Wiedereinstellen und die Extra-Kosten, die in Zeiten von Umzug und Jobwechsel nun wirklich so gar nicht brauchen kann. Absolut nicht!!


    Aber nach wie vor: wer hier aus dem Forum ihn haben möchte, der möge sich zügig melden, so dass ich den Wagen noch aus der Bucht nehmen kann. Fon 01608426755.

    R 81 Bj. 1979

  • Wenn man darauf achtet: ja... . Wenn man daheim am PC sitzt und Daten für die Bucht abtippt, eher nicht. Und wenn die Halle, in die der Bus verbracht wird, so lang ist, dass ein Schlenker hineinpassen würde, man also sicher ist, dass ein Solowagen hineingeht, schaut man nicht nach der Länge - erst Recht gleicht man außer der Fzg.-nr. keine Einzelheiten der Zulassungsbescheinigung ab. Ich messe doch auch nicht die PS-Zahl, wenn der angegebene Motortyp stimmt, oder?

    R 81 Bj. 1979

  • Behördenpapiere muß man immer überprüfen...
    Ich hatte mal nen Perso bekommen, wo ich 10 Jahre älter war und in KFZ Papiern stand mal ein 76 er Reifenquerschnitt. Der ist bei der dritten TÜV Prüfung aufgefallen :wack:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Bei meinem Volvo waren auch 203PS anstelle von 203kW/273PS eingetragen, ich würde mich da nicht auf die Behörden verlassen. Obwohl bei den abmaßen das ist schon ein grobes Faul vom Amt. :wack:


    Gruß Ronny

  • Bei meinem Volvo hatten die eine Ziffer von der Fahrgestellnummer weggelassen...


    besser immer überprüfen.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • ... ich hatte bei einem importierten Volvo 960 schon mal Hubraum=
    250ccm!


    War sehhhhr schöner Steuernescheid !


    Schrotti

  • ...und mich wollte kürzlich die Policia in Palermo auf nem Campingplatz verhaften, weil ich angeblich mit nem gestohlenen Personalausweis unterwegs wäre. Da hatte vor fünf Jahren eine Mensch in Köln einen gestohlenen Ausweis gemeldet und dabei wurde wohl versehentlich eine falsche, nämlich meine Ausweisnummer angegeben und in die Interpol-Datenbank eingepflegt...

  • Guten Tag zusammen !


    Man ( oder Frau ) sollte nie etwas voraussetzen!!


    Eben habe ich einen Smart verkauft. Wie ich den KFZ-Brief und Schein angeschaut habe, sehe ich, den habe ich viel zu günstig verkauft. Offensichtlich ist das ein einmaliges Fahrzeug. Im Schein (unter Rubrik5) steht:


    >>>Fz. z. Pers. Bef. B. 8 SPL<<< Hatte ich doch lt Eintrag einen Stretch Smart bis 8 Plätze!! Wie die zwei Sitze mit 8 Personen beladen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Müsste dann wohl auch das Gesamtgewicht erhöht werden!


    Ist mir in den vergangenen Jahren auch nie aufgefallen, obwohl ich den häufig benutzt habe. So kann das gehen, nicht nur beim Bus. Soviel zu amtlichen Eintragungen..... ( siehe Anlage )




    Grüße von Karle

  • Da kann ich noch einen richtigen draufsetzen !!!!


    Habe letztes Jahr einen Bus gekauft Dieser Bus fuhr bei Adam Opel (= Erstbesitzer) in Rüsselsheim über 25 Jahre Besuchergruppen. Beim Kauf wurde Brief und Fahrgestellnummer von mir geprüft. Alles passte. Nach dem Umbau erfolgte die Umschreibung beim TÜV sowie eine HU ohne Mängel. SETRA eben

    Gut dass die Menschen so unterschiedlich sind. Sonst stünden alle an der gleichen schönen Stelle und die Welt würde aufhören sich zu drehen.

  • Teil II (war zu schnell).


    Mit den Unterlagen bei der Ummeldung kam die Überraschung. Der Schein hatte zwar die richtige Fahrgestellnummer aber das falsche Kennzeichen. Zurück zum TÜV und Fahrgestellnummer bestätigen lassen. Alles ok. Jetzt erfolgt telefonische Ermittlung beim Verkäufer und beim der letzten Zulassungsstelle.


    Auflösung: der Bus hat einen Zwillingsbruder bei Adam Opel. Alles gleich. Fahrgestellnummer nur bei Endung anders .....53 und 54. Da wurde bei der Anmeldung vor 25 Jahren mal schnell die Kennzeichen in den Scheinen vertauscht und zuletzt 2 mal jährlich HU und 2 mal jährlich SP gemacht. Keinem viel was auf.


    Das Beste aber war, dass der Zwillingsbruder inzwischen mit einem ebenfalls falschen Schein wohl Schulkinder beförderte. Da war die Umschreibung wohl kein Problem.


    LG aus dem Allgäu

    Gut dass die Menschen so unterschiedlich sind. Sonst stünden alle an der gleichen schönen Stelle und die Welt würde aufhören sich zu drehen.

  • :D :D :D


    Mein S 80 ist laut der ersten Zulassungsbescheinigung Baujahr 1947....., die hatten das Geb-Datum des Vorbesitzers als EZ eingetragen.


    Wurde dann aber "kostenlos" geändert, nachdem ich nochmals auf die Zulassungsstelle gedackelt bin.....


  • Das haben alle neuen Fahrzeuge, egal, ob Golf oder Passat etc. :wack: :wack:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • :D :D :D


    Mein S 80 ist laut der ersten Zulassungsbescheinigung Baujahr 1947....., die hatten das Geb-Datum des Vorbesitzers als EZ eingetragen.


    Wurde dann aber "kostenlos" geändert, nachdem ich nochmals auf die Zulassungsstelle gedackelt bin.....

    Ach Dein Setra ist noch garnicht so alt ?( :joke:

  • ...zu lesen was so alles passieren kann amtlicherseits. Es ist z. T. echt der Hammer, insbesondere wenn die Fehler so dermaßen unlogisch bzw. so offensichtlich sind. Ich fänd das ja auch alles kein Problem - warum sollen sich die Menschen, die da arbeiten, nicht auch einmal vertun können - wenn es nicht durch die "Amtlichkeit" solche Wahnsinnskonsequenzen hätte und die Fehler nicht durch denjenigen ausgebadet werden müssten, die diese Amtlichkeit nutzen und sich darauf verlassen. Der Anspruch ist das Thema... . Es geht in Richtung Arroganz qua Amt.
    Beispiel: mein im November 2016 (!!) positiv beschiedenes Urteil bzgl. eines Schadenersatzurteils bedingt eine gerichtlich festgestellte Auszahlung an mich in Höhe von ca. € 800,00. Der Betrag ist bis heute noch nicth bei mir angekommen, ergo nach einem halben Jahr noch nicht. Nachfragen, Drohungen oder Bitten führen zu nichts. Zwei Mal kontrolliert durch die Revision... , so dass der betriebene Aufwand schon seit langem den Gegenstandsbetrag übersteigt... . Aber wehe, wenn ich nicht binnen zehn Tagen meiner Zahlungsaufforderung gegenüber kommunalen oder staatlichen Organen nachkomme!
    DAS ist doch, was Verdruss auslöst: dieses Ungleichgewicht und das empfundene daraus erwachsene Arroganzempfinden.

    R 81 Bj. 1979

  • ...zu lesen was so alles passieren kann amtlicherseits. Es ist z. T. echt der Hammer, insbesondere wenn die Fehler so dermaßen unlogisch bzw. so offensichtlich sind. Ich fänd das ja auch alles kein Problem - warum sollen sich die Menschen, die da arbeiten, nicht auch einmal vertun können - wenn es nicht durch die "Amtlichkeit" solche Wahnsinnskonsequenzen hätte und die Fehler nicht durch denjenigen ausgebadet werden müssten, die diese Amtlichkeit nutzen und sich darauf verlassen. Der Anspruch ist das Thema... . Es geht in Richtung Arroganz qua Amt.
    Beispiel: mein im November 2016 (!!) positiv beschiedenes Urteil bzgl. eines Schadenersatzurteils bedingt eine gerichtlich festgestellte Auszahlung an mich in Höhe von ca. € 800,00. Der Betrag ist bis heute noch nicth bei mir angekommen, ergo nach einem halben Jahr noch nicht. Nachfragen, Drohungen oder Bitten führen zu nichts. Zwei Mal kontrolliert durch die Revision... , so dass der betriebene Aufwand schon seit langem den Gegenstandsbetrag übersteigt... . Aber wehe, wenn ich nicht binnen zehn Tagen meiner Zahlungsaufforderung gegenüber kommunalen oder staatlichen Organen nachkomme!
    DAS ist doch, was Verdruss auslöst: dieses Ungleichgewicht und das empfundene daraus erwachsene Arroganzempfinden.

    Genau so ist es!!!


    Es gibt immer welche, die "gleicher" sind.....

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