Schlepp-Deichsel zur PKW-Mitnahme

  • Neben uns stand in Frankreich einer mit einer Weißware und hat so seinen Panda mitgebracht....

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Zitat von "Martin O307"

    Toll, in Frankreich darf man das auch? Nur bei uns wieder nicht...


    Ich glaube mittlerweile darfste das fast in ganz Europa außer in Good Old Germany.


    Letzte Woche war nen Holländer mit so einer Zugvorrichtung am Schiedersee, kam damit angefahren, obwohl das auch verboten ist.


    Darauf sagt der Holländer : Ik begrijp dat niet, het goat overal, en goat ock in Duitsland hoe gij zien kunn.


    Soviel wie: Es funktioniert überall, auch in Deutschland wie du sehen kannst. :D


    Der fährt einfach Schmerzfrei damit durch Deutschland, später sagte er noch, ja klar guckt die Polizei, aber immer nur dumm aus der Wäsche :D :D


    Also Geht Doch


    Einfach machen fertig, es gibt sicherlich nix beschriebenes im Busgeld.. äh Bußgeldkatalog, oder :D


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • hallo,


    ich denke das es bei uns weniger um die Zulassung


    der Koppeldeichsel geht, sondern darum das nach unseren


    Vorschriften ein Fahrzeug das einen eigenen Antrieb hat und zum selbstfahren


    konstruiert ist, nicht als Anhänger verwendet werden sondern nur abgeschleppt


    werden darf. Wahrscheinlich befürchtet unsere Gesetzgebung dann noch ganz


    andere "wildere" Konstruktionen und Verwendungen / Ideen darraus was zu machen :D


    Gruß Berry

  • Irgendwo müssen da auch Grenzen sein, denn meist seh ich da nur kleinwagen dran hängen. Vielleicht nur bis 1Tonne? Streng genommen wären es sogar nur 750kg die erlaubt wären, weil keine durchgehende Bremse...


    Vielleicht meld ich meinen Bus dann doch noch in Holland an? :D

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • durchgehende Bremse hatte der aber in Form eines Zuges der vorne am Panda rausgeschaut hat, evtl. war es auch nur ne Auflaufbremse...

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Es gab immer Probleme mit den Schleppachsen (Hund). Die waren nur zur Bergung, aber nicht zum Transport eines Autos von A nach B zugelassen. Es gibt bei uns auch immer noch den Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen. Wird mir im Roten Kennzeichenbuch immer extra angekreuzt.


    Zum Abschleppen brauche ich den passenden Führerschein zum Zugwagen und wer hinten drin sitzt braucht gar keinen Lappen.


    Beim Schleppen habe ich unabhängig vom Gewicht einen Anhänger mit 2 Achsen und brauchte Klasse 2 im Zugwagen und eine Schleppgenehmigung.


    Meine Frage an euch Rosakleinführerscheinbesitzer:


    Ab welcher Klasse darf ich denn einen 2-Achser Anhänger jetzt mit dem Neuen ziehen?
    Auf dem CSD soll es einen Wohnwagen mit 2 Achsen und Drehschemel geben. Wer darf den ziehen?
    Wenn das mit EU-Führerschein leichter geworden ist könnten wir ja ne Petition machen.
    Ich seh schon meinen Russen hinter baumeln.


    Graue Grüsse
    zolli

    Prognosen sind deshalb so schwer, weil sie meist die Zukunft betreffen

  • Hallo Zolli,
    hast Du mal das Bild hinter dem Link oben angeschaut? Es geht nicht um einen Hund sondern um eine Zugdeichsel, mit der Du Dein Auto auf eigenen Achsen hinter Dir herschleppst.


    Einen Caravan mit Drehschemel darf jeder mit dem alten Klasse 3 oder dem neuen BE Führerschein ziehen, sofern Du einen Kartenführerschein hast oder den Rosa Lappen auf den Kartenführerschein umschreiben läßt. Reine Bürokratie also, aber mit der Karte fällt die Beschränkung der Achsen weg.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Aua, da habt ihr wohl einiges missverstanden.


    Der Hund war nur Beispiel für langjährig unklare Rechtslage zu dem Thema. Selbstverständlich kenn ich die Zugdeichsel fürs Auto. Sind aber wieder 2 Achsen als Anhänger.


    Und Martin, ich glaub du bist zu jung. Mit meiner Klasse 3 darf ich schon immer nur 1-achsige Anhänger ziehen.


    :?: :?: Deshalb war ja meine Frage, ob sich inzwischen was geändert hat. :?: :?: :?: :?:


    Ich war mal auf dem SAT ganz erstaunt, dass die mit Wohn-Sattelaufliegern Sonntags auch nicht fahren dürfen.


    Hundegrüsse
    zolli

    Prognosen sind deshalb so schwer, weil sie meist die Zukunft betreffen

  • Das Teil haben wir doch schon einmal hier diskutiert. Das könnte man, wurde glaube ich als aus den USA kommend beschrieben, über einen E-Motor bewirken, der an das Bremspedal geklemmt wird, realisieren. Die Kupplung mit der Schiebemuffe, wie herkömmliche Bremse, nimmt das über enen Sensor auf und steuert den E-Motor im Auto. Kann, eigentlich nicht das Thema sein. Oder aber: Luftbruckbremse im PKW einbauen ;) .
    Gruß Thomas

  • Hallo Busfahrer,
    das funktioniert sicher wie bei einem normalen Anhänger auch. Da wird auch nur an den Seilen der Handbremse gezugen, wenn der Anhänger aufläuft, oder sich von dem Zugfahrzeug unerlaubt entfernt 8| 8|

    "Nehmt das Leben nicht so ernst!


    Ihr kommt da sowieso nicht lebend raus"



    Rolf

  • Zitat von "Martin O307"

    Irgendwo müssen da auch Grenzen sein, denn meist seh ich da nur kleinwagen dran hängen. Vielleicht nur bis 1Tonne? Streng genommen wären es sogar nur 750kg die erlaubt wären, weil keine durchgehende Bremse...


    Also ich darf mit meinen Bus 2 Tonnen ungebremst ziehen! Muß doch geil ausehn wenn man ne S-Klasse so hinterher zieht! :D :D :D
    Habe so etwas aber auch schon mal vor ein paar Jahren in D gesehn - mit Tüv-Segen! War aber echt schwierig, sagte der Besitzer.

    „If you can dream it – you can do it“
    (Walt Disney)


    Träume nicht dein Leben,
    sondern lebe deinen Traum!

  • Zitat von "DAF-ZOLLI"

    Und Martin, ich glaub du bist zu jung. Mit meiner Klasse 3 darf ich schon immer nur 1-achsige Anhänger ziehen.



    Nicht wenn du ihn auf Karte umstellen lässt. Dann ohne Achszahlbeschränkung bis 11,99 to Gesamtzuggewicht.

  • Und wenn Du von der grauen Pappe auf Karte umsteigst und möchtes die alte Regelung haben, muss du ab 50 Jahre alle 5 Jahre zur Untersuchung . :cry:

    Gruß Inge und Klaus

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!