Wochenendfahrverbot für historische Nutzfahrzeuge aufgehoben

  • Moin


    Aus einem Oldtimerforum für alte Opels habe ich die Nachrichten bekommen das neben der Möglichkeit das H Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen zu kombinieren bald möglich ist. Ebenso wurde das Wochenendfahrverbot für historische Nutzfahrzeuge gekippt.


    http://www.n-v-g.de/

  • Na ja, ein Sonntagsfahrverbot für historische Nufa, welche nicht gewerblich genutzt werden, hat noch nie bestanden. :whistling: ;)

  • gewerblich od. nicht - historisch od. nicht - in Österreich ist das vollkommend egal. Zumindest ist mir da nichts bekannt.
    Es werden aber auf Antrag - vor allem für Veranstaltungen - relativ einfach einzelne Ausnahmen erteilt.


    aber gewerblich u. historischer LKW - also das will nicht in meinem Kopf. Zumindest seh ich da einen riesen Nachteil - vor allem bei der Versicherung. Außerdem dürfen historische Fzg. in Österreich max. 120 Tage im Jahr (Nachweis mittels Fahrtenbuch) genutzt werden.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • na ja der 555 is n 12 tonner ...


    aber wie gesagt wir sind schon immer gefahren und auch von der rennleitung angehalten worden ...weils neugierig waren ..alles kein ding °!


    stephan

  • Wie ist das den genau Gesetzlich geregelt. zB. Transit mit H und LKW Zulassung und daran ein Hänger mit einem Auto drauf.
    Darf man Sonntags Fahren. Ja oder Nein?

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Die hier besprochene H-Zulassung betrifft ja nur D. Es wurde die Absicht erklärt, Fahrzeuge mit H-Zulassung über 7,5to prinzipiell vom Sonntagsfahrverbot zu befreien. Das muss der (Dein :P ) Bundestag noch beschliessen und im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dann ist es Rechtskräftig.


    Welche Regelungen andere Länder für entsprechende Historische Fahrzeuge haben, weiss ich nicht. Das Sonntagsfahrverbot gibt es nicht prinzipiell in der EU.


    Der europäische Gesetzgeber hat quasi ein Sonntagsfahrverbot über die Verordnung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten geregelt. 8|
    Auch unterscheidet der europäische Gesetzgeber bei der Zulassung von Fahrzeugen über 3,5to zwischen gewerblich und nicht gewerblich. Siehe die Verwendung des Tachographen/Aufzeichnungsgerät usw. bla, bla, bla...... :whistling:
    Dementsprechend wird auch beim Zweck einer Fahrt unterschieden.


    Es gibt dazu vom Europäischen Gerichtshof ein entsprechendes Urteil , vielleicht kannst Du parallelen zu Deinem Vorhaben erkennen? 8| :rolleyes:

  • Wikipedia gibt zum Wochenendfahrverbot schon mal erste Hinweise.
    Demnach besteht ein Fahrverbot für:
    - LKW über 7,5to = ja,
    - LKW mit Wohnmobilzulassung prinzipiell = nein, :)
    - LKW über 7,5to als Oldtimer = noch ja :( , aber das können Deine Behörden genauer beantworten....... :whistling: 8o

  • Das Sonntagsfahrverbot für LKW bezieht sich nun nur noch auf den Gewerblichen Güterkraftverkehr, sonst nichts.
    Keine privat genutzten LKW/Anhänger und natürlich auch keine historischen LKW.


    Wohnbusse und LKW, die als ein beliebiges Sonstiges KFZ zugelassen sein können, waren noch nie von dieser Regelung betroffen.


    Quelle:
    https://explorer-magazin.com/n…agsfahrverbot-aufgehoben/

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo Martin,
    Das würde bedeuten das auch gewerbliche LKW befreit sind. Wo steht das? Währe für mich nützlich.
    Bisher war es so: alle LKW über 7,5 t und alle LKW mit Anhänger fallen unters Sonntagsfahrverbot. Ausnahmen nur Einzelgehmigung oder Pauschalgenehmigung zB LoF-Fahrzeuge in der Erntesaison.
    Es gild natürlich was im Schein steht. Wenn Sontiges KFZ ist es ja kein LKW.
    Fred

  • Es gilt nach wie vor das Sonntagsfahrverbot für eingetragene LKW's übt 7,5 to. Es ist völlig egal ob du spazieren fährst oder Ware transportierst. Frag die Spediteure im Forum oder probier es aus bist du auf der Autobahn aufgeklärt wirst. :D


    Grüsse aus dem Schnee


    LG Marcus

    Gut dass die Menschen so unterschiedlich sind. Sonst stünden alle an der gleichen schönen Stelle und die Welt würde aufhören sich zu drehen.

  • Das LKW Fahrverbot gilt auch für alle LKW unter 7,5t wenn ein Anhänger mitgeführt wird.


    Das gibt eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.


    Grüße von Klaus

  • Asche auf mein Haupt. Konnte nicht glauben dass dieses Dogma fallen kann. MARTIN hat wohl recht. Steht so ganz aktuell auch im Paragr. 30 drin.


    Sorry für meine falsche Info !


    Gruss Marcus

    Gut dass die Menschen so unterschiedlich sind. Sonst stünden alle an der gleichen schönen Stelle und die Welt würde aufhören sich zu drehen.

  • Danke.
    Martin hat leider nicht wirklich recht, bzw unglücklich Formuliert.
    Das Sonntagsfahrverbot gilt für den gew. Güterkraftverkehr und "geschäftsmäsiger Beförderung".
    Historische LKW sind nicht befreit, sofern sie geschäfsmäsig genutzt werden.
    "Private" LKW sind nicht befreit, sofern sie geschäftsmäsig genutzt werden.


    Es sind manchmal die Feinheiten die einem das Leben schwer machen.

  • Also keine Ladung (es sei denn es ist der "private" Campingaufbau), auf "out of scope" und alles ist gut !? Wäre mir irgendwie nicht sicher genug ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Interessant, dass eine klare Regelung noch so viel Interpretationsspielraum hergibt.... 8| :whistling:
    Aber schön, dass man sich einig ist, dass gewerbliche Transporte, also Transporte gegen Bezahlung, an Sonn- und Feiertagen verboten sind.
    (Bis auf die wenigen Ausnahmen)
    Das lässt aber auch folgenden Fall zu:
    Ein Oldtimer-Fahrzeug ist bei einer Fa. gewerblich angemeldet und transportiert unter der Woche diverse Güter, gelegentlich oder regelmässig.
    Nun findet an einem WE eine Ausstellung, Messe oder ein Oldtimertreffen statt, in dem Fall darf das Fzg. auch fahren, aber es dürfen auf der Fahrt keine Güter transportieren werden gegen Bezahlung. O.K.? :D
    Eine Aussnahme wäre z.B. hier, siehe unten... 8o

  • Alles schön und gut ... da aber eine leere Wechselbrücke auch schon ein gewerbliches Gut ist ...


    Also für mich nach wie vor: Mir wäre das zu heiß - also LKW zum sonstigem Kfz Wohnmobil wandeln durch entsprechenden Aufbau der fest (also nicht werkzeuglos demontierbar) mit dem Fahrgestell verbunden ist

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
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  • Wenn Du dafür bezahlt wirst, dass Du leere WB transportierst, dann ist das für Sonntags und Feiertage tabu, also verboten, haste recht :!: ;)

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