Setra Zualssung als Womo + H-Kennzeichen

  • Liebe Mitglieder und Wissende,


    habe nun die Chance einen Setra 213 RL zu kaufen der noch TÜV und bereits eine erfolgreiche H-Prüfung hat, aber als KOM...


    Nun mit meinem TÜV Menschen (Sachsen) über das Projekt geredet.....
    Oh man....der hat Vorschriften und Anweisungen von oben.... Der will den Bus nicht mit Womo und H-Zulassung zusammen abnehmen.
    Entweder TÜV + H oder TÜV mit Womo Zulassung. Alles 3 - TÜV + H + Womo will, darf, kann er nicht...


    Des weiteren sagt er, das die Zulassungsstelle blöde machen würde, wenn ein 30 Jahre alter KOM plötzlich ein Womo wird. Das würden die evt. nicht machen.... :((


    Jetzt wird's aber affig. Ihr da draußen fahrt doch auch einen Bus als Womo mit H-Zulassung.


    Ja, man kann ein 30 Jahre altes Womo kaufen und dann mit H zulassen. Aber ein alter Setra ist ein KOM und muß umgeschlüsselt werden auf Womo. Dabei würde das H hinten runter fallen sagt mein TÜV-Mensch.... arggg


    Wie habt Ihr das gemacht? Wer kennt einen Gutachter der alten Bussen zugetan ist oder wo, wie finde ich eine Zulassungstelle/ Gutachter7 Prüfer der das alles macht??


    Also ich will: Womo 8+1 Sitze für mein C-Führeschein + TÜV + H-Kz mit 191,- € Steuern pro Jahr.


    Entschuldige Martin, wenn ich wieder einen Thread eröffne, den es evt. schon gibt.... Dann verschiebe den hier bitte.


    Vielen Dank für Eure Infos dazu.


    Gruß René

  • H geht nur wenn der seit 30 Jahren Womo ist oder innerhalb der ersten 10 Jahre umgebaut wurde.Wird aber immer schwieriger nen H zu bekommen 8|
    Aber wie is mit KOM mit 8 Plätzen und H .SP ???? 8|

  • Was heißt SP??


    KOM mit H + 8 Pl geht nicht, da ich dann D Führerschein brauche und auch die Versicherung und Steuer höher ist als bei Womo...

  • Also meine Erfahrung war, nachweisen das alle verwendet Bauteile vor 20 Jahren bereits käuflich waren, möglichst schriftlich alle Bestätigungen einholen und diese vorlegen. Dann die Tüv Klassifizierung daneben mit der Aussage "historisches Fahrzeug, wenn es 10 Jahre nach IBN so hatte in Verkehr gebracht werden können" und mit den Unterlagen dann mal die Diskussion beginnen. Du wirst sehen meistens gibt es doch eine rechtlich korrekte Lösung, man muss die nur eventuell erstmal vorstellen und besprechen. Bei mir hat es zumindest damit ganz gut funktioniert.


    Gruß
    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

  • [MOD] [...] Off-Topic entfernt
    Was KOM auf Womo mit H angeht, muss man ggf. mit etwas Geduld ein paar technische Prüfstellen abklappern ... bei mir hat es mit der dritten funktioniert ... Falls Womo das Problem darstellt, versuche es doch mit sonstigem Kfz Bürofahrzeug oder ähnlichem ... Dann musste zwar zumindest alle halbe Jahre die SP machen oder eben zum Anfang der Saison eine Kombiprüfung


    KOM ist ohne D KEINE Alternative falls Du nicht alleine (plus maximal einem Einweiser) reisen möchtest ... die 1/4 jährliche SP gilt soweit ich weiß nur im Schulbusverkehr (mag aber nicht auf dem aktuellsten Stand sein)

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Was KOM auf Womo mit H angeht, muss man ggf. mit etwas Geduld ein paar technische Prüfstellen abklappern ... bei mir hat es mit der dritten funktioniert ... Falls Womo das Problem darstellt, versuche es doch mit sonstigem Kfz Bürofahrzeug oder ähnlichem ... Dann musste zwar zumindest alle halbe Jahre die SP machen oder eben zum Anfang der Saison eine Kombiprüfung


    KOM ist ohne D KEINE Alternative falls Du nicht alleine (plus maximal einem Einweiser) reisen möchtest ... die 1/4 jährliche SP gilt soweit ich weiß nur im Schulbusverkehr (mag aber nicht auf dem aktuellsten Stand sein)


    Hammer! Danke Dir Sputnik :great: :great: Ja, Geduld werde ich haben müssen... :S

  • bitte mal hier lesen, setz Dich im Zweifel mal direkt mit dem Andre in Verbindung.
    Setra 212H Ausbautagebuch


    Richtig ist aber: normalerweise geht das nicht, du würdest das H verlieren.
    Aber wie man hier mal wieder sieht - der Ermessensspielraum ist sehr dehnbar :)

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Ich finde es ehrlich gesagt mittlerweile ganz schön dreist, wie unterschiedlich die Entscheidungen einiger TÜV-Prüfer zum H-Kennzeichen gehandhabt werden. Ein ordentliches Erscheinungsbild und Erhaltungszustand setze ich jetzt einfach mal voraus. Einige hier versenken auch richtig Zeit und Geld in Komplettrestaurationen, um dann durchs Land zu reisen um einen Prüfer zu finden, der diesen Aufwand zu honorieren weiß.

    In der Novelle des Gesetzes zum H-Kennzeichen aus 2011 wurde doch eigentlich ganz eindeutig festgelegt, dass ein Umbau innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen sein muss. Wobei dies ein ganz eindeutiger Unterschied zur Gesetzgebung von vor 2011 ist. Vorher mußte der Umbau nachweislich 30 Jahre alt sein oder innerhalb der ersten 10 Jahre stattgefunden haben.
    Deshalb finde ich es mittlerweile extrem ärgerlich, wenn man Wochen oder gar Monate damit verbringen muss, etwas eingetragen zu bekommen, worauf man eigentlich das Recht hat. Es werden Tipps zu „oldtimerfreundlichen“ Prüfern gegeben. Der eine möchte eine makellose Lackierung, für den anderen ist Patina bei einem alten Auto in Ordnung, wenn das Gesamterscheinungsbild passt u.s.w. Das könnte man endlos weiterführen.


    Irgendwann vor ein paar Jahren gab es auch mal eine TÜV-interne Richtlinie, durch welche die Prüfer dazu angehalten wurden nur nachweislich historische Umbauten zuzulassen. Diese war aber von vor 2011, meine ich. Mir scheint, dass dieses Papier bei einigen Prüfern auch noch in den Köpfen rumschwirrt, obwohl es nur eine Richtlinie und damit für den Prüfer nicht bindend war.
    Schade, dass dieses Problem immer nur einzelne betrifft, die Standorte der Fahrzeuge oft weit auseinanderliegen und die Zustände und Umbauten sehr individuell sind, sonst könnte man einfach mal mit einer Art „Sammelklage“ sein Recht einfordern und für die Zukunft klare Verhältnisse schaffen.

  • sonst könnte man einfach mal mit einer Art „Sammelklage“ sein Recht einfordern und für die Zukunft klare Verhältnisse schaffen.


    Und dann nimmt der gerade zuständige Richter seinen "Ermessensspielraum" in Anspruch
    und das Ganze geht mit Sachverständigen-Gutachten in die nächsten Instanzen ---- usw, usw.
    Bis es ein Endurteil gibt haben ALLE Kläger auf jeden Fall einen Oldtimer :D

  • und das schlimmste ist : man wird sich auf den kleinsten gemeinsammen Nenner einigen und die Richtlinie streng auslegen und den Ermessensspielraum der Prüfer reduzieren, wo kämen wir denn da hin...


    Es ist zwar nervig, aber im Moment besser so. Man nutzt eben die Spielräume die es gibt. Und es gibt Foren wie dieses, wo sie besprochen werden.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Mir scheint, dass dieses Papier bei einigen Prüfern auch noch in den Köpfen rumschwirrt, obwohl es nur eine Richtlinie und damit für den Prüfer nicht bindend

    Wenn das eine behördeninterne Richtlinie ist, dann ist sie für den Prüfer bindend. Für ein Gericht wiederum ist sie nicht bindend und vollständig überprüfbar. Aber das auch nur im jeweiligen Einzelfall. Eine Sammelklage ist deswegen auch nicht möglich.

    Das muß so!

  • Und genau solch eine behördeninterne Richtlinie haben der TÜV und die DEKRA zusammen ausgeknobelt. Ich hab Sie hier bei mir zuhause liegen weil der Prüfer sie "rein zufällig" bei mir vergessen hat.


    ich schau mal ob ich was davon hochladen kann.


    Daniel

    Auf Grund der aktuellen Diesel-Debatte bin ich jetzt Mitglied im Fähnlein-Dieselschweif!!

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