Ich bin ja mal gespannt was in 5 Jahren ist wenn der unsrige im H-Alter ist, ob sich da der Prüfer nicht am Kabinenumbau aufhängt... (auch wenn ab 1998 möglich)
Dass beim H gewisse Grenzen sind ist vollkommen verständlich bei manchen Sachen wobei andere wiederrum schwachsinn sind; z.b. mein Stillgelegtes Armee-Geländewagenprojekt darf nicht mehr mit dem Original Tarnlichtschalter ausgestattet werden weil ich hätte ja weiterhin die möglichkeit die Funktion zu nutzen sodass keine Bremslichter etc. mehr gehen. Gleichzeitig muss ich allerdings die vorhandene Blaulichtanlage nur abdecken und ggf. ne SIcherung entfernen um se nicht zu nützen im Straßenverkehr.
Aber mehr wie sich überraschen lassen kann man ja auch kaum
Grüße
Robin