Oldtimergutachten

  • Ich war heute beim TÜV und wollte mal die Randbedingungen wegen unserem Saviem abklären und war erstmal ziemlich vor den Kopf gestossen.


    Der Ingenieur erzählt mir doch in allem ernst, dass er einen Oldtimer nach den neuen Richtlinien nur dann positiv beurteilen könne, wenn er in allen wesentlichen Baugruppen der Note 2 entspricht.
    Er meinte, dass er beispielsweise ein Fahrzeug mit gerissenem Armaturenbrett wie es bei Amis oft vorkäme nicht positiv beurteilen kann.


    Ähm, gehts noch!!


    Mir ging es vor allem um den Lack. Wir bekommen den Saviem schon soweit beilackiert, dass es sauber aussieht, aber das reicht ihm nicht. Mängelfrei mit leichten Gebrauchsspuren (Patina) wäre noch in Ordnung.
    Aber nachlackierte Bauteile möchte er eigentlich makellos sehen.
    Mein zweiter Punkt war noch der Boden vom Innenraum. Diesen muß ich ja erstmal mit irgendwas ergänzen, nachdem dieser blau-türkise PVC oder Linoleum der da drin ist, nicht mehr an jeder Ecke käuflich ist.
    Ich hätte das erstmal mit Holz verschlossen, bis sich eine Lösung abzeichnet. Ist immerhin nur Innenraum. Er meinet dazu dass dies gar nicht ginge und wenn er das Gefühl hätte, das es nicht original sei wäre ich in der Beweispflicht.


    Mir geht da echt der Hut hoch!


    Ich hab mir heute noch mal die Richtlinien durchgelesen, wobei dort steht:


    nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren
    (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),


    Was heißt das konkret? Leichte Patina ist nach Classic Data ganz klar Zustandsnote 2. Aber was ist "nicht verbraucht"? Nach Classic Data ist "verbraucht" eine Zustandsnote 4!
    Das heißt doch, der TÜV dürfte einem Oldtimer in den Zustandsnoten 2 oder 3 den Oldtimerstatus nicht versagen. Die 2 schaffe ich beim Lack nicht. Eine 3 sollte ich hinbekommen!


    Das gleiche mit dem Innenraum! Ich hab keine Lust, die originalen Bodenbeläge rauszureissen um komplett irgenwas reinzumachen, das "zeitgenössisch" wirkt. Wäre es nicht auch vor 30 Jahren möglich gewesen
    den Boden mit ähnlichem Material weiterzuführen?


    Hat jemand aktuelle TÜV-Erfahrungen seit der neuen Richtlinie?


    Klar kann ich es woanders versuchen, wobei mich diese Vorgehensweise schon etwas ärgerlich stimmt, muß ich sagen.

  • Hallo Christian,


    such Dir bitte einen fahrzeugliebhabenden Gutachter.......
    ( die sind beim TÜV oder DEKRA selten geworden...)


    ...das beruhigt, senkt den Blutdruck und Du bekommst gleich ein Wertgutachten für
    die Versicherung mit.... wenn Du möchtest....


    ...auch bei neuer Richtlinie...


    Grüsse
    Mike

  • Beziehen sich die Klassifizierungen nicht immer auf den Urzustand?


    Dann wirst du nie eine Klasse 3 bei einem überarbeiteten Teil erreichen können.


    Wünsch dir trotzdem viel Glück!



    VG
    Werner

  • Zu diesem Problem hat kürzlich noch die Zeitschrift "Oldtimer Markt" etwas zu gesagt bzw geschrieben. Wenn ich den Artikel schnell wiederfinde, poste ich ihn hier. Fazit jedenfalls war, dass die Note 3 die erklärte rechtlich gesicherte Orientierung ist, es aber noch eine Reihe anderer Kriterien wie z. B. geringe Jahresfahrleistung gibt. Das Stichwort dabei war "zeitgenössisch" hinsichtlich möglicher Um- und Anbauten und Reparaturen oder Ersatzleistungen. Dabei heißt "zeitgenössisch" sowohl originalgetreu als auch so wie es zur normalen Laufzeit des Fahrzeuges üblicherweise gemacht worden wäre oder hätte gemacht werden können. Konkret war auch ein Beispiel dabei: wenn es zur Laufzeit noch keinen Metalliclack gab, darf man keinen verwenden. Wohl aber hochwertigere Lacke und Untergründe, wenn der gleiche Farbton auch zur Laufzeit erhältlich war. Beispiel auch der T3: hier gab es unzählige Innenstoffe,unzählige Sitzstoffe, die heute teilweise nicht mehr erhältlich sind, auch nicht bei den Classic Parts. Es reicht für das H aus, die Sitze in einem damals erhältlichen Stoff bezogen zu haben und in einer damals üblichen Art: z. B. Polsterung passt zu Lackierung.
    Die Oldtimer Markt erklärt dazu auch, inwieweit diese Kriterien rechtlich bindend für alle Seiten sind und woher sie stammen.
    Mal ein kleiner Nebenhinweis: am besten kommst du zu einem beliebigen Prüfer nach Berlin. Ich sehe hier sehr oft Camping-Düdos mit "H" herumstehen, die vermutlich schon in meiner ersten Berliner Zeit an ähnlichem Ort standen und seitdem weder geschweißt noch lackiert wurden. Ich würde sie teilweise auf maximal "vier" schätzen: mit deutlichen Rostlöchern, mit abenteuerlichen Aufbauten, mit nicht weniger unkonventionell gestaltetem Armaturenträger. Die (scheinbar zahlreichen) Prüfer, die DAS (ich persönlich würde die meisten dieser Wägen als Schrott bezeichnen) zum "H" abnehmen, regen sich bestimmt nicht über "Kleinscheiß" auf.

    R 81 Bj. 1979

  • @ R81Rainer: Diese Ausgabe vom Oldtimer-Markt fehlt mir wohl. Wenn du sie zufällig findest, gerne.


    Mich ärgert das vor allem deswegen, weil der Bus eigentlich zunächst zu annähernd 100% Original bleibt. Das Heck versetzen wir in einen Zustand zurück, wie es "gewesen sein könnte". Wirklich wissen, wie es aussah kann das niemand, weil es keine Fotos gab.
    Das äußerliche Erscheinungsbild ist ansonsten zu 100% Original, wie auch die Innenausbauten in den vorderen 2/3 des Busses. Kein Wohnmobilausbau oder sowas....


    Zunächst bin ich sehr eingeschränkt, was die Reise zu einer Prüfstelle angeht, nachdem er erstmal ein Vollgutachten braucht. Klar könnte ich das H dann nachträglich irgendwo machen lassen, weil nach der Vollabnahme auch eine Zulassung oder Kurzzeitkennzeichen möglich wären. Ärgert mich aber trotzdem, wenn man Aufwand hat, nur weil einzelne Gutachter meinen, ihre ganz persönlichen Richtlinien heranziehen zu müssen. X(

  • christian


    Ob die Richtlinien der Gutachter so persönlich sind bezweifle ich stark. Ich wundere mich sehr was für Fahrzeuge bei euch mit den beliebten "H" spazieren fahren. Sowohl vom Zustand wie auch vom "Zeitgenössischen"


    Mein Ex-Nachbar hat sich vor einiger Zeit mit einen BMW 2002 Tii "beglückt". Geprüft in Deutschland mit H u.s.w. :) Nach weiteren Investitionen in Auspuff, Felgen und weiteren "Kleinigkeiten" hat er nun seinen Oldi auch in der Schweiz zugelassen bekommen. Der Wagen musste beim Hauptimporteur, BMW in Dielsdorf, gezeigt und auf originalität geprüft werden. Sämtliche Teile die nicht Original von BMW waren wurden beanstandet und mussten ersetzt werden :(


    Selbstverständlich ist die jährliche Fahrleitung für Oldi`s beschränkt. Ich glaube es sind 5`000 Km p.A.


    Mein Bus mit Jahrgang 1991 wird erst im 2036 eine Oldizulassung erhalten. Denn die Zeit als Postauto zählt nicht. Als Wohnbus wurde er erst im 2006 geprüft. Ab da läuft wieder die 30 Jahresfrist :(


    Eigentlich ist es nicht schlecht dass die Fahrzeuge in einen vernünftigen und zeitgenössischen Zustand sein müssen. Zwischen der bisherigen deutschen und der schweizerischen Handhabung gibt es aber sehr viel Luft für Vernunft.


    Ich kenne auch einige die die Oldizulassung verloren haben, weil das Fahrzeug bei der periodischen Nachprüfung scheinbar nicht mehr alle Kriterien erfüllte. Und da reden wir von absoluten Kleinigkeiten die nicht ganz Original sind f?(

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)


  • Und das beweist wieder, dass es im Einzelfall doch nur am Prüfer liegt :wack:


    Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland, hat man doch immer den Vorteil, dass viele Details nicht bekannt sind und dann eben wohlwollend oder eben ablehnend bewertet werden können. Und genau hier ist es unerlässlich, einen Prüfer zu finden, der ein fable für Oldtimer hat. Bei den jungen, frisch studierten Prüfern ist das (leider) sehr oft nicht der Fall. Aber auch hier gibt es ausnahemn. (zum Glück)

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Na ja, die Schweiz eben ;)


    Nichtsdestotrotz ist der Bus von Erscheinungsbild her nachweislich im Originalzustand (Bericht einer französischen Nutzfahrzeugzeitschrift von 1968 ). Mit Ausnahme des Hecks evtl. da ich nicht mehr nachvollziehen kann, wie es original ausgesehen hat.
    Ein französischer Busliebhaber hatte sich der Sache angenommen und die Archive von Gangloff, Dernières Nouvelles d'Alsace sowie des Departements 67 durchforstet, ist aber auch nicht weiter fündig geworden, was das Heck angeht.
    Selbst ein schweizer Prüfer wäre demnach nicht in der Lage, mir was anderes zu beweisen ;)
    ... und vor allem: ein einziges Mal gebaut! Wenn das kein fahrzeugtechnisches Kulturgut ist, was denn dann?

  • Bei mir hat der Prüfer mal gesagt wenn es ganz seltene Einzelstücke sind wo eventuell nur ein Handvoll gebaut wurden.
    Ist es gar möglich in etwas weniger gutem Zustand ein H zu bekommen da es ein seltenes Kulturgut ist.
    Und es eben erhaltungswert ist egal wie

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,


  • In Westdeutschland MUSS man aber zum TÜV, wenn man ein Fahrzeug aus dem Ausland zulassen will!


    Ich habe meinen Bus (der 8 km von meinem Wohnort weg gebaut wurde...) aus der Schweiz eingeführt, und musste zum TÜV, weil dies so geregelt ist.
    Die anderen (DEKRA macht Ostdeutschland) dürfen schlichtweg nicht!!!


    Da ich Vitamin B zu DEKRA gehabt hätte, hat mich das ziemlich ange... <X


    .....aber es hat dann doch noch funktioniert...

  • Ich muss sogar wegen Sitzen nachtragen zum TÜV ... obwohl GTÜ mein Favorit ist, der Mann hat Plan und Augenmaß

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ....@ Uli und Sputnik


    ...für die Zulassung und oder Erstabnahme mag das stimmen, für das Gutachten zur Zulassung als Oldtimer
    kann man zu jedem zugelassenen Gutachter/Sachverständigen gehen .....


    ...und hier ging es doch um Oldtimer, und nicht um Erstzulassung nach Import.... oder?


    Beispiel: Hauptabnahme beim TÜV ( Sofern notwendig ) anschließend Oldtimergutachten
    oder: Oldtimergutachten in Verbindung mit Hauptabnahme , wenn bereits in D zugelassen


    Grüsse
    Mike

  • ..für die Zulassung und oder Erstabnahme mag das stimmen, für das Gutachten zur Zulassung als Oldtimer
    kann man zu jedem zugelassenen Gutachter/Sachverständigen gehen .....


    ...und hier ging es doch um Oldtimer, und nicht um Erstzulassung nach Import.... oder?


    Doch, das Fahrzeug wurde bereits 2003 aus Frankreich importiert, war aber seither in Deutschland nie zugelassen.
    Ich brauche also eine Vollabnahme und ein Oldtimergutachten.

  • sorry, etwas "off -Topic" aber ich habe gestern mit meiner Versicherung telefoniert....
    anscheinend kommt es in Deutschland auch bald so, dass
    man mit H-Kennzeichen nur noch eine gewisse KM-Leistung pro Jahr fahren darf!....


    also es wird nicht einfacher!


    Schrotti

  • Frage zur Kilometerleistung:
    Darf man in D das ganze Jahr ohne Kilometerleistung fahren mit einem Oldtimer.


    In Ö ist es so, dass man entweder 60 od. 120 Tage im Jahr fahren darf u. das in einem Fahrtenbuch nachweisen muss - Kilometer sind unbegrenzt.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

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