Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

  • Moin,
    wurde soeben beschlossen. TOP 79,


    Über die Geschichte wird seit heute morgen in der ALG diskutiert.





    Quelle Drucksache 253/16, Seite 29


    Markus


    Edit


    Im Beschluß liest es sich nun so


    Einmal editiert, zuletzt von Laster ()

  • Also , wenn ich einen "" Bus, welcher größe auch immer-- über 3,5 To."" fahren muss, weil meine Famili zb. 7 Personen beträgt, muß ich D oder D1 machen?? Die haben doch nicht alles Latten am Zaun.


    Bisher durfte man sogar bis ... über 9 Personen im Fahrzeug haben ( mit sondergenehmigung) wenn es Familienangehörige ( eigene Famili) war.


    und jetzt sowas?? das ist doch wieder nur Geldschneiderei.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Ja voll die Latte, Laster! Respekt! :great: :D


    Ategolein, wenn Du einen Bus mit 7 Personen fahren möchtest, dann brauchst Du den Personenbeförderungsschein, D1 bzw. D.
    Wenn Du aber einen Bus, der zum Womo umgebaut ist, für 7 Personen, dann brauchst nur den Nutzfahrzeugschein, C1, bzw. C.
    So die Verbesserung.... :P :whistling:

  • Mal unabhängig davon das ich alle Führerscheine habe, aber ich blicke das nicht wirklich:


    Mal angenommen: Das Fahrzeug in der Basis ist ein Bus umgebaut zum Wohnmobil mit 9 +1 gurtpflichtigen Sitzen, einer Länge von 13,75 m und einem zulässigem Gesamtgewicht von 23 Tonnen ... was für einen Führerschein brauche ich? Und noch wichtiger, kann ich das Fahrzeug als Wohnmobil zulassen (Länge mal Außen vor).


    Mein Kumpel hat nämlich das Problem genau in dieser Konstelation (Sprich er hat den Führerschein der Klasse D aber nicht den C) und so wie ich es verstehe dürfte er das Wohnmobil nicht fahren, da es vom Gewicht her nicht passt ?? Im Klartext ich blicke es immer noch nicht und würde mich freuen, wenn mir das mal jemand ins Deutsch für Dummis übersetzt oder mir einen Link gibt, wo ich das nachlesen kann! Beim TÜV Nord und bei der hiesigen Zulassungsstelle ist man sich eben auch nicht im Klaren (OTon: Hatten wir noch nie!)


    Gruß Andy

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

  • Oh Mann ... jetzt muss ich tatsächlich innerhalb von zwei Tagen einen Klasse D FS erwerben, um mein eigenes Fz. weiter bewegen zu dürfen ... :cursing:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Puh:


    1. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 6 Absatz 4a - neu - FeV)
    In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe c
    1
    einzufügen:
    'c1)
    Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
    "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen
    von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
    3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von
    nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
    gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der
    Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
    1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
    2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
    3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-
    dienste,
    4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
    5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
    6. Krankenkraftwagen,
    7. Notarzteinsatz - und Sanitätsfahrzeuge,
    8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
    9. Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
    10. Spezialisierte Verkaufswagen,
    11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
    12. Leichenwagen und
    13. Wohnmobile.
    Satz 1 gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE ent-
    sprechend
    ."

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2


  • Das ist mir klar, aber er hat D sprich beruflich fährt er einen Setra 500 Top und befördert Personen verständlicherweise mehr als 8 :D Aber ein Wohnmobil mit 9+1 Sitzen darf er nicht fahren, weil für ein Wohnmobil dieser Kategorie zwar die Basis ein Bus ist, aber beim Wohnmobil die Tonnen zählen in erster Linie und somit C gefordert wäre ... und da beginnt doch der Schwachsinn, oder sehe ich das falsch?


    Gruß Andy

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

  • Die schon seit langem, in der Europa gültige FS Verordnung aus 2006, die Richtlinie 2006/126/EG , nun überraschender Weise auch in D angepasst. :whistling:


    Im PDF auf Seit 6, Artikel 6, sind die Staffelung und Äquivalenzen zwischen den Führerscheinklassen einfach und klar beschrieben.


    1. Die Ausstellung des Führerscheins ist folgenden Bedingungen
    zu unterwerfen:
    a) ein Führerschein für die Klassen C1, C, D1 oder D kann nur
    Fahrzeugführern ausgestellt werden, die bereits zum Führen
    von Fahrzeugen der Klasse B berechtigt sind;
    b) ein Führerschein für die Klassen BE, C1E, CE, D1E oder DE
    kann nur Fahrzeugführern ausgestellt werden, die bereits
    zum Führen von Fahrzeugen der Klassen B, C1, C, D1 bzw.
    D berechtigt sind.


    2. Die Gültigkeit des Führerscheins ist wie folgt festzulegen:
    a) für die Klassen C1E, CE, D1E oder DE ausgestellte Führerscheine
    gelten auch für Fahrzeugkombinationen der Klasse
    BE;
    b) für die Klasse CE ausgestellte Führerscheine gelten auch für
    die Klasse DE, wenn ihre Inhaber zum Führen von Fahrzeugen
    der Klasse D berechtigt sind;
    c) für die Klassen CE oder DE ausgestellte Führerscheine gelten
    auch für Fahrzeugkombinationen der Klassen C1E bzw. D1E;
    d) die Führerscheine aller Klassen gelten auch für Fahrzeuge der
    Klasse AM. Bei in seinem Hoheitsgebiet ausgestellten Führerscheinen
    kann ein Mitgliedstaat jedoch die Äquivalenzen für
    die Klasse AM auf die Klassen A1, A2 und A beschränken,
    wenn dieser Mitgliedstaat zur Erlangung eines Führerscheins
    der Klasse AM eine praktische Prüfung vorschreibt;
    e) für die Klasse A2 ausgestellte Führerscheine gelten auch für
    die Klasse A1;
    f) für die Klassen A, B, C oder D ausgestellte Führerscheine gelten
    auch jeweils für die Klasse A1, A2, B1, C1 oder D1.


    :P :prost:

  • Mann, Mann, Mann!!!!



    Wäre es sooo schlimm gewesen, wenn man es einfach so gelassen hätte, wie es früher war :


    Klasse 1,2,3,4 und 5 (und dann noch den kleinen und großen Personenbeförderungsschein....)



    Da wußte noch JEDER, was er fahren durfte.....



    Diese EU-Kacke ist doch zum <X , weil es keiner mehr blickt!!!



    Hauptsache alles verschlimmbessern......

  • Hmmm, ich steh auf der Leitung ;(
    Gibts irgendwas, was ich für mich wissen müßte?
    Ich glaube nicht ... ?(


    Ich schließe mich an....


    ich glaube langsam, dass ich nicht mehr von dieser Welt bin.... 8|

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.


  • Du sagst es, und wenn ich mir ansehe, welcher Aufwand augenscheinlich betrieben wurde, um letztlich das meiste so belassen zu können wie es war und sich damit gegen die EU-Bestimmungen im Sinne des gerichtlich durchfechtbaren Bestandsschutzes wehren zu können... erschreckend. Naja, das hatten wir ja letzens schon einmal in einem Thread -und angesichts des "Verrisses" dort halte ich mich mit Kommentaren zurück.
    Was ich wohl bewundere, und das ist ehrlich gemeint, ist der geballte Sachverstand und die geballte Info mal wieder hier.
    Eine oder genau genommen zwei Fragen bleiben noch offen:
    - früher konnte der Inhaber eines B, BE oder C1 (also bis 7,5t) einen leeren Bus fahren, wenn dieser das Leergewicht von 7,49t nicht überschritten hat. Gesamtgewicht zulässig war egal. Interessant für Werkstattfahrten oder Überführungsfahrten. Und natürlich nur, wenn der Bus nicht im Linien-, Gelegenheits- oder sonstigem Verkehr dienstlich unterwegs war und nicht mehr als neun Personen an Bord hatte - dabei spielt die Anzahl der angebotenen Fahrgastplätze keine Rolle,
    - auch ein CE oder ein C1E durfte das, sofern keine gewerblichen Fahrgäste an Bord sind und natürlich, sofern die Grenze von neun nicht überschritten wird. Auch hier spielte die Anzahl der vorgehaltenen Fahrgastplätze keine Rolle, entscheidend war allein die genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Anzahl an Plätzen.
    Diese Frage ist insofern interessant als die Fahrer von "Dickschiffen" über 7,49 t zul GG und mit einem Alter von über 30Jahren (H) ja durchaus erwägen könnten, Ihr Car als solches weiterhin zugelassen zu halten und bspw. mit Einbaumodulen für den Freizeitnutzen, die jederzeit zurückzurüsten sind, betreiben wollen.


    Was sagt die geballte Expertise dazu angesichts der neuen Regelungen? Klar: ohne Hintergrund frage ich nicht. Mein Volvo-Postauto hat 17,5 t zul GG, bekommt bald ein "H" als Bus. Es hat 11,95 t LG inkl Fahrer, und ich habe B, C1, BE, C1E, CE und C und noch ein paar andere. Mein "D" ist abgelaufen... . Bislang war ich sicher, ihn fahren zu dürfen im Sinne des C, sofern ich ihn im Sinne einer passagierfreien Fahrt bewege. Eingetragen ist er als Bus. Und das kann ja prinzipiell auch so bleiben: sobald er das "H" hat, macht es keinen rechnerischen Unterschied mehr, zumindest sofern nicht mehr als neun Personen transportiert werden. Angesichts dieser Neugikeiten bin ich unsicher und möchte nicht am Ende noch "ohne Führerschein" unterwegs sein. Was also sagt Ihr dazu?


    Grüßli, Rainer

    R 81 Bj. 1979

  • Nicht erst seit dieser Änderung, darfst Du eine KOM nur mit max. einem Einweiser fahren, wenn Du keinen passenden D bzw. D1 FS hast ... das hat i.Ü. mit dem H-Kz. nichts zu tun

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2


  • Nicht erst seit dieser Änderung, darfst Du eine KOM nur mit max. einem Einweiser fahren, wenn Du keinen passenden D bzw. D1 FS hast ... das hat i.Ü. mit dem H-Kz. nichts zu tun

    und auch nur wenn du die Schlüsselzahl 172 hinter deinem C hast.


    Was mich mehr beunruhigt ist die Formulierung, "zu diesem Zweck gebaute..."
    Das bedeutet doch wohl das die Tage dann noch die Einschränkung hinterher kommt, das keine um bzw selbstgebauten Wohnmobile in D mehr zugelassen werden.
    Ein KOM oder LKW ist nun einmal nicht als Wohnmobil gebaut oder konzipiert worden.


    Das ist in Belgien, ich meine seit 2000, schon so.

  • Ich gehe davon aus, dass hier nur zw. den Fahrzeugklassen N und M differenziert werden soll ... ein Busfahrgestell aber auch viel häufiger ein Transporter kann die Basis für ein Womo sein ... damit ist beides M, da der Zweck Nutzlast zu befördern nicht mehr gegeben ist ... durch die Ausnahmeregeln sollte das aber im Regelfall kein Problem werden


    Interessant wird die Einstufung von Kombi Bussen mit Laderaum oder Sonstige Kfz Rally-Begleitfahrzeug / Bautrupp oder ähnliche ... da wird es aber bestimmt auch Regeln geben (früher war es das Verhältnis der Länge Fracht- zum Passagierraum (eventuell ist das ja auch geblieben) ... bei der Einstufung von PKWs zu LKWs gab es dann noch Vorgaben bzgl. Abstand zur Sitzlehne, um Einschränkungen wegen der Steuer zu realisieren ... der Gesetzgeber ist bei Bedarf schon recht kreativ

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ist da noch Platz auf dem Schlauch.


    Da haben sich unsere Selbstjobsicherungspolitiker mal wieder was tolles einfallen lassen. <X

    Es hat schon seinen Grund warum alle Teleskope, die intelligentes Leben suchen von der Erde weg gerichtet sind!

  • Einfache Lösung des Problems macht alle Führerscheine. :great:
    Damit braucht ihr nicht stundenlang im Netz nach Lösungen zu suchen.
    Außerdem wird euer Horizont erweitert,denn neues bildet . :thumbup:
    Gruß Rainer

  • Überlest Ihr meine Frage einfach mal so oder ist das pure Absicht? Ich kenne mich immer noch nicht aus! Ok, mich betrifft es nicht direkt, aber bei dem behördlichen Kauderwelsch blickt das ja keine Sau mehr!


    Gruß Andy

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

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