Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

  • Bajuware:
    1. Zulassen als M1 = nicht mehr als 8+1 Personen - keine Gewichtsbeschränkung
    2. Zulassen als M2 = nicht mehr als 5 t u. mehr als 8+1
    3. Zulassen als M2 = mehr als 5 t u. mehr als 8+1


    4. Lenken Fzg. über 3,5 t - 7,5 u. nicht mehr 8+1 Personen = C1
    5. Lenken Fzg. über 7,5 u. nicht mehr 8+1 Personen = C1
    6. Lenken Fzg. über 3,5 t u. nicht mehr als 8+1 u. nicht mehr als 16 Personen = D1
    7. allles darüber = D


    Deine beschriebene Kombination ergibt FS Kl. D - sofern ich es richtig verstanden habe mit einem Fzg. von über 7,5 u. mehr als 8+1 Personen

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Korrektur: 5 = C


    Der Andy bekomnmt das mit 8+1 = 9 und ungleich 9+1 nicht hin ... Seine Frage war, ob es richtig sei dass sein Kollege mit D ein Fz. > 7,5t mit 8+1 nicht fahren darf ... Richtig ist das bestimmt nicht aber wer macht schon einen D ohne C ... Deswegen sind die Buchstaben im Alphabet doch so angeordnet :D


    Im Ernst: Macht wenig Sinn, ist aber so ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Sputnik: Ja hast recht - fehler von mir


    Und warum jemand D ohne C macht versteh ich persönlich auch nicht - es ist ja fast das selbe zu lernen bzw. D ist mehr als C zu lernen - an den Kosten kann es ja nicht wirklich liegen oder

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Der hat den Führerschein vom Amt gesponsert bekommen und eben nur Führerschein der Klasse D, da er eine große Familie (5 Kinder + Frau) sein eigen nennt, kommt ein normales Wohnmobil nicht in Frage. So und damit beginnt das Dilema, der darf Busse fahren, aber eben nichts über 7,5 Tonnen im LKW Bereich!


    So und nun rätselten wir halt, ob er einen Wohnbus fahren dürfte (Basis: BUS), wenn beispielsweise nur 6 gurtpflichtige Sitze drin sind, aber das Gewicht bei 18 Tonnen in der Gesamtmasse liegt! Ich denke "Nein", also mehr Sitzplätze rein und er darf es fahren (was für ein Witz). Dann überlegten wir 2 Doofen, ob man das Gefährt als Bus oder als Wohnmobil zulassen muss, so daß er es fahren kann! Jetzt fängt das Dilema wieder an, ein Wohnmobil in der Zulassung ist eben kein Bus, sondern ein Wohnmobil und das dürfte er wieder mit dem Führerschein D nicht fahren, weil das Gewicht als Maßstab herangezogen wird, als Bus zugelassen kein Thema, aber dann wieder das Prozeder mit der SP ... also irgendwo und wie blicke ich das leider immer noch nicht, zumal das Problem für mich nie relevant war, da ich alle Führerscheine habe ... also das rundum sorglos Paket, ich setze mich also rein und fahre!


    Falls Ihr Euch die Mühe machen könntet, mir zu schreiben, wie in dem Fall zuzulassen ist so das er das Monster fahren kann, wäre das super, dann gibts ab März 2017 2 Wohnbusse mehr in den Bastelwerkstätten (Halle haben wir schon gefunden ... und die 2 Busse haben wir fest im Auge).


    Danke Euch schon mal für Eure Hilfe!


    Gruß Andy

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

  • Hallo Andy


    Ich denke die Antwort ist ein recht einfaches Rechenbeispiel.
    Wenn ich davon ausgehe das die Versicherungstarife zwischen gewerblichem LKW und gewerblichem KOM nicht so unterschiedlich sind, sieht es so aus:


    Haftpflicht gewerblich bei 125%, damit fängst du an, rund 2.300,- €
    Haftpflicht Wohnmobil ca. 800,- €


    Die 100,-€ für die SP sehe ich bei den Kosten dieser Fzg nicht als wirkliches Problem.


    Ich würde bei der Fahrschule meines Vertrauens mal Anfragen, was die Vorstellung zur Prüfung und ggf einige Fahrstunden (rangieren) kosten.
    Gehe mal davon aus das du weniger als 1 Jahr brauchst, um die Kosten wieder einzufahren, im Wohnmobil Tarif.


    Da er ja Klasse D hat ist es nur die Prüfung und ein bischen Fingerübung, die er noch nachweisen muß.
    Und das darf kein Problem darstellen.


    VG
    Werner

  • Störtebeker, daß hatte ich ihm auch vorgeschlagen, da er aber gerade erst angefangen hat und als Busfahrer auch nicht die Unsummen verdient, sieht es damit eher schlecht aus ... zumal der C trotzdem noch eine Stange Geld kostet! Hast aber Recht, das sollte sich rechnen auf die Dauer gesehen, da müssen wir mal bei der Fahrschule nachhaken.


    Die Frage ist bekommt man einen Bus mit 8+1 oder 9+1 (würfel das immer wieder durcheinander 8| ) als Wohnmobil zugelassen und darf man dieses dann mit der Klasse D fahren? Oder bin ich immer noch schwer von Begriff?


    Gruß Andy

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

  • Zum ersten Teil deiner Frage ein klares Ja.
    Mit 8+1 kannst du ein Wohnmobil zulassen.


    Zu Teil 2: :whistling: Ich denke eher nicht.
    Am einfachsten wird es sein, im Januar, bzw sobald diese Verordnung gilt, zur Führerscheinstelle gehen und fragen.
    Und nur mit einer schriftlichen Antwort wieder gehen. Vlt. gibt es ja wieder spezielle Schlüsselnummern, die nachgetragen werden.


    Bedenken mußt du aber dabei, das es an der Grenze wieder anders aussehen kann.

  • Jo, weil die Behörden total beknackt sind! Ich hatte mir (da hatte ich noch keine Klasse D) vor nicht all zu langer Zeit einen 16 Sitzer ausgeliehen und den mit lauter Familienangehörigen vollgestopft ... natürlich bin ich kontrolliert worden und der Herr Polizist war schon am Rechnen, wie er das Staatssäckel befüllen kann ... bis er schnallte, das das eine Familie ist, dann kam er ins rudern und Ende vom Lied war, das er seinen Kompadre in Grün dazu holte, der sich auch nicht genauer auskannte und dann war das Chaos perfekt! Fazit: Ein "Dudu" und fahrense weiter, wir wissen nicht, ob das strafbar war oder nicht! Ich weg und heim und besser nicht darüber nachdenken!


    Mit den Führerscheineinteilungen machen die nichts Gutes, sondern verwirren alles!


    Gruß Andy und Danke für die Info!

    Fahrzeuge: BMW 320i Touring, Baujahr: 01/2001
    Arbeitsgefährt: Mercedes Benz Citaro, Baujahr: 08/2008

  • Moin Andy, sicher kann Deine FS Stelle Die richtige Antwort geben.
    Für mich gehört ein Womo zur Klasse der Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Laut Zulassungsverordnung aus 2007.
    Da Dein Kollege die Führerscheine zu Personenbeförderung "B" und "D" hat, sollte die FS Stelle, ihm grünes Licht geben.
    Den FS Klasse C um ein Womo fahren zu dürfen, sehe ich eher als Mindestanforderung.
    Es wurde schon erwähnt, dass für den FS Klasse D höhere Anforderungen bestehen, weil es um Personentransporte geht.

  • könntet ihr mal bitte aufhören hier Panik zu verbreiten,
    es kommt der Tag-dann ist es amtlich-und dann kann man fundiert diskutieren
    das führt doch zu nix ;(

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

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