Schneeketten-Mitnahmepflicht / ich hab die Ösi-Bullen echt lieb

  • Wieso durcheinander? Das machst Du grad selber....
    Aber hier ist der Pfad:
    Das KBA registriert nur die Fahrzeuge und dessen Halter/Eigentümer. Also, eine statistische Behörde, so zu sagen.
    Diese Behörde erlässt weder Gesetzte noch Verordnungen.


    Du könntest nur dort Anfragen, wie viele Wohnmobile in D registriert sind...... z.B.


    Nun die grosse Preisfrage, was hat das KBA in D mit der Mitführungspflicht von Schneeketten im Winter in Österreich zu tun??? 8| :P

  • Lieber Stephan, Du gibst mir bestimmt Recht, dass Beamtensprache nicht einfach zu verstehen ist, oder?


    Das Rehlein hat doch schon den richtigen Hinweis gegeben, im 32. Beitrag:


    "Ist M1 nicht nur bis 3,5to und der Bus ist ein abgeleitetes Fahrzeug der Klasse M2 bzw M3???? "


    Lege Dein Augenmerk bitte auf die hervorgehobenen Stellen. :!:


    Wenn Du jetzt die Formulierung der österreichischen WK noch einmal anschaust, zum Thema Schneekettenmitführungspflicht:


    Mitführen von Schneeketten:
    Jeweils vom 1. November bis 15. April ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3, N2 und N3 (LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenker) sowie eines von solchen Fahrzeugen abgeleiteten Kraftfahrzeuges verpflichtet, geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.



    Hast Du jetzt immer noch Zweifel?


    LG Martin

  • @aufundavon


    Du kannst es aber auch nie gut lassen oder :wack:


    Ich liebe Klugsch.... :joke:

    Ich habe das Glaskugelschaun nie richtig verstanden.... :joke: :prost:

  • @aufunddavon


    Dir dürfte noch nicht aufgefallen sein, dass das WWW das Zentrum der Teil- und Halbwahrheiten ist 8)
    Darüber hinaus musst Du Dir auch den Hintergrund der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) verinnerlichen - die sind ua. die Interessenvertreter der Transportwirtschaft und haben nun mal den LKW im Fokus - ein WoMo interessiert die überhaupt nicht - in diesem Zusammenhang musst Du deren Informationen lesen, dann wirst Du sie auch verstehen.


    Fakt ist, ein WoMo (egal ob unter oder über 3,5t) ein So.Kfz. Wohnmobil (in der Slowakei Caravan) mit der Klasse M1 - und das EU-weit.


    Nächster Fakt (inzwischen mehrfach abgesichert) in Ö gilt die Mitnahmepflicht von Schneeketten nur für N2 und N3 sowie für M2 und M3 - damit bin ich mit M1 außen vor.


    @all
    habe inzwischen die erste Anzeige bekommen:
    Plötzlich ist mein Fahrzeug zu einem M3 Bus mutiert, scheinbar damit die Forderung zu Recht besteht 8|
    Dagegen werde ich eine Kopie meiner Zulassung einwenden, wo eindeutig M1 zu lesen ist - ist alles nicht wirklich Lustig X(


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • @aufunddavon: es gibt hier im Forum leute - ohne jetzt wichtig zu sein aber - so wie ich die die vorschriften zu vollziehen haben und daher i´m Grund ohne Halbwissen arbeiten - aber asuch wir sind dnicht fehlerfrei, jedoch versuche ich jede Aussage die ich tätige vorher auf ihre Rechtlichkeit auf Grund meiner Unterlagen die ich vom Ministerium od. der EU zur Verüfgung gestellt bekomme zu untermauern bevor ich sie hier offen sage.


    Und wie schon alle schrieben unsere Womos sind fast alle M1. Okay wenn er mehr als neun sitze hat dann kanns nur noch ein M2 od. M3 sein. therortisch ist auch ein N2 od. N3 denkbar bei den Bussen. Aber das würde jetzt so ins detail gehen das würde diesen Rahmen sprengen.


    vocki: wie sind die auf einen M3 gekommen?? Haben die Kollegen das lesen auchnoch verlernt im Zuge diener kontrolle. Denn da steht ja bei dir drinnen. Jetzt bin ich aber wirklich shcockiert ;( Schön langsam find ich diese Kontrolle eine Freechheit

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Jawohl, Herr Wachtmeister, Sie haben jaaaaaaaaa sooooooooooooooooo Recht :!: :!: :!:


    ABER !, das BMVIT, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation, Technologie, Strasse und Luft,
    ist doch in Österreich die Gesetzgebende Institution? Richtig?


    Wenn ich mir den aktuell gültigen Erlass aus 2006 zur Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht in Österreich so ansehe und auch lese......
    da werden meine, von Rehlein und Fjordliner gemachten Aussagen klar bestätigt.


    Kruzefixverdammterhurrescheissdreckvollpfostenschluchtenscheisser <X


    Ich muss nun aber nicht den Österreichern ihre eigenen Gesetzte und Vorschriften erklären?


    Einen wunderschönen Sonntag noch :!:


    PS @ Vocki, ich drücke Dir die Daumen, dass Deine Argumentation durch kommt. :thumbup:


    :joke: :prost:

  • Nein das BMVIT ist keine Gesetzgebende Instution sondern nur ein Ministerium was die Vollziehung eines gewissen Teiles der in Österreich gerltenden Gesetze innehat.


    Und lese bitte das Diokument was du richtigerweise verlinkt hast. Da steht es ganz genau Fahrzeuge der Kl. M2, M3, N2 u. N3.


    Ach ja: wenn du dich auf das Wort "abgeleitet" berufst. So sind unsere Fashrzeuge davon nicht abgeleitet sonder "umgewschlüsselt".

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Nein das BMVIT ist keine Gesetzgebende Instution sondern nur ein Ministerium was die Vollziehung eines gewissen Teiles der in Österreich gerltenden Gesetze inne hat.

    Ach, ich Dobbl, ich dachte, dass ein Ministerium Vorschriften erlassen kann...... 8| Dieser Erlass ist doch so etwas wie eine Vorschrift :?: Oder :?:


    Aber Gut, wenn in Ö die Mitnahmepflicht für Schneeketten an der Fahrzeugklasse fest gemacht wird, und nicht am Fahrzeuggesamtgewicht, dann kannst Du uns bestimmt erklären, warum die hier vertretenen Womo's, (die ja alle M1 sind), eine GoBox haben müssen und keine Vignette ?( :whistling: :?: ?( :P

  • Ach, ich Dobbl, ich dachte, dass ein Ministerium Vorschriften erlassen kann...... 8| Dieser Erlass ist doch so etwas wie eine Vorschrift :?: Oder :?:


    Aber Gut, wenn in Ö die Mitnahmepflicht für Schneeketten an der Fahrzeugklasse fest gemacht wird, und nicht am Fahrzeuggesamtgewicht, dann kannst Du uns bestimmt erklären, warum die hier vertretenen Womo's, (die ja alle M1 sind), eine GoBox haben müssen und keine Vignette ?(:whistling::?:?(:P


    Auf die Beantwortung dieser Frage bin ich sehr gespannt......!!!

  • Na vorschriften sind keine Gesetze - vorschriften können nur auf Grund von gesetzen erlassen werden


    Gesetze werden vom gesetzgebenden Gremuim in Österreich erlassen - Erlässe, Vorschriften udgl. von Minsterium auf grund von Gestzen.
    vorschriften, Erlässe udgl. können aber nicht vom gestzgebenden Gremium erlassen werden bzw. das Ministerium kann keine Gesetze erlassen.
    Ganz wichtig sit der Unterschied, da Erlässe, vorschriften udgl. leider immer wieder dem Gestez entgegenstehen. daher bei einem Erlass, vorschrift eines ministerium immer das Gestz dazulesen - denn das ist im Endefekt auch für die Strafe zuständig. Ein Erlass od. eine vorschrift kann nicht für die besteafung - zumindest ist mir bis dato sowas in AT nicht untergekommen - herangezogen werden.


    Tja u. das zweite ist ganz Einfach:
    1. GoBox ist an das höchst zulässige Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg von einem Kraftfahrzeug gebunden und hat nichts mit der Fahrzeugklasse zu tun. Also theoretisch auch ein Traktor mit 4 t - sofern er schneller als 60 km/h fahren darf und der fällt nicht unter M und N sondern ist ein T
    2. Schneekettenpflicht ist an die Fahrzeugklasse M2, M3, N2 u. N3 gebunden u. hat nichts mit einem Gewicht zu tun. theoretisch kann die Fahrzeugklasse M2 ja auch unter 3,5 t sein, wenn es sich um einen Bus mit 10 Sitzen u. einem höchst zulässige Gewicht von 3,4 t handelt.


    leider kommt es - war bei mir selber am Anfang auch so - der irrtum dass ein Fahrzeug der Kl. M1 nicht mehr als 3,5 t haben kann da es ja ein "PKW" ist jedoch ist das falsch. die Fahrzeugklasse M1 kann auch eben 24 t od. mehr (okay ist jetzt ein wenig phantasie) haben.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Himmel,..geht das jetzt bis nach Weihnachten so weiter,


    ich befürchte das fast, da blick ja keine Sau mehr durch... 8|

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Ach ja: wenn du dich auf das Wort "abgeleitet" berufst. So sind unsere Fashrzeuge davon nicht abgeleitet sonder "umgewschlüsselt".

    Ähmm, da hätt ich noch die eine oder andere Frage? 8o


    Das Umschlüsseln ist demnach ein gesetzlicher Vorgang?
    Das KFG ist ein Gesetz (Kraftfahrgesetz, besagt der Name schon).
    Die Mautregelung beruht auf gesetzlicher Grundlage. Ist die Gewichtsabhängig, oder Fahrzeugklassen abhängig?
    Die Schneeketten Mitnahmepflicht ist von der Fahrzeugklasse abhängig?
    Die Fahrzeugklasse M1 ist gesetzlich definiert. (Bis einschliesslich 9 Personen und max. 3,5to schweres Fahrzeug und alle Womo's, egal wie schwer in Ö)?
    In der aktuellen Fassung scheint das KFG den Irrtum für die Wohnmobile ü 3,5to im § 2 der Begriffsbestimmungen, Z 28a, manifestiert zu haben?
    Warum benötigt man zum führen von Womo's über 3,5to den Führerschein Kl C, es würde hier doch vollkommen der FS Kl. B ausreichen, da ja umgeschlüsselt wurde?


    :wack: ;) 8) :D :great:

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