Gehöhrt doch zum Winterurlaub dazu, ob PKW LKW oder Bus ist doch wurscht.
ja, da bin ich ganz bei Dir - aber am 5. November bei einer Tour in's Flachland (Oberösterreich)????
Grüße aus dem Osten
Vocki
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Neues Benutzerkonto erstellenGehöhrt doch zum Winterurlaub dazu, ob PKW LKW oder Bus ist doch wurscht.
ja, da bin ich ganz bei Dir - aber am 5. November bei einer Tour in's Flachland (Oberösterreich)????
Grüße aus dem Osten
Vocki
Hi Vocki,
aber im Flachland hatte es gestern am Nachmittag 20cm Schnee
Am Ebelsberger Berg wärst du nicht der Erst der hängengeblieben ist.
Aber, rund um Linz haben wir einige Spezialisten
Bei mir haben Sie auch mal vorsichtig nach den Sitzplätzen gefragt und gewundert, dass es sich dann doch mit dem B-Schein ausgeht.
Viel Erfolg beim Einspruch
L.g.
Michael
@Ategolaster: Das mit der Pflicht der Mitführung der Schneeketten ist genau so zu sehen wie ein Pannendreieck, eine Warnweste od. den Verbandskasten. Ob es notwendig ist od. nicht ist nicht von Wichtigkeit sondern du musst es halt mitführen sofern du unter die Pflicht fällst was halt hier nicht der Fall war. Davon abgesehen gab es in diesem Fall noch ein weiters Problem was ich sehe - aber ich habs Vocki eh schon gesagt
Das heisst, aler Jutesack verrostete alte Ketten rein und gut is oder muss man die Ketten aufziehen?
Musst schon aufziehen wenn das Blaue Schild mit den Ketten raushängt.
Kannst aber wahrscheinlich, so ist es in Italien, stehen bleiben und aussitzen.
Frage an die A Fraktion: Geht das ?
Musst schon aufziehen wenn das Blaue Schild mit den Ketten raushängt.
Kannst aber wahrscheinlich, so ist es in Italien, stehen bleiben und aussitzen.
Frage an die A Fraktion: Geht das ?
Klaus meinte bei der Kontrolle
Antwort vom ÖAMTC.
Bei M1 Fahrzeugen und das dürften ja die meisten hier im Forum sein, keine Ketten-Mitnahmepflicht, wie Reineke ja schon sagte!!
Hat da jetzt ernsthaft einer an der Richtigkeit meiner Aussage gezweifelt
Nein, nein,
ich hatte die Anfrage schon vor deiner Klarstellung abgesandt
jetzt gehen se schon gegenseitig auf sich los
Vielleicht hilft dir dieser Link ja weiter. https://www.wko.at/Content.Nod…_Detailinformationen.html
Du hast doch bestimmt nur eine Probefahrt gemacht
Uwe
Eine Probefahrt über mehrere Tage und dabei wurden die Schneeketten entwendet..... weil, eigentlich sind sie ja dabei.
In einem Land, dass schon seit zig Jahren die Winterreifenpflicht hat, bei einem Fahrzeug über 3,5to, zur Winterzeit Schneeketten mitzunehmen, würde nur ein anständiger, korrekter Verkehrsteilnehmer.
Aber, wer will das schon sein......
Also das verstehe ich auch nicht - hoffe du machst Einspruch - Dein Fzg. ist Kl. M1 u. somit nicht an diese Pflicht gebunden.
Diese Vorschrift trifft LKW über 3,5 t (Kl. N2 u. N3) sowie Busse auch unter 3,5 (Kl. M2 u. M3) aber nicht wie deiner M1. Du bist an die Winterreifenpflicht gebunden wenn es die Witterung fordert - das ja aber nicht an die Kettenmitführplicht. Also unbedingt Einspruch bei der BH machen als Lenker u. natürlich als Zul.Bes. geg. diese Maßnahme.
Da wäre ja auch noch eine andere Beschwerde drinnen.
Kollegen die die Vorschriften nicht kennen sind mir ein Greul
Ist M1 nicht nur bis 3,5to under Bus ist ein abgeleitetes Fahrzeug der Klasse M2 bzw M3????
Rehlein:
M1: Fahrzeug für den Personenvekrehr für max. 8 Personen u. dem Fahrer = 9 Personen ungeachtet des Gewichtes
M2: Fahrzeug für den Personenverkehr für mehr als 8 Personen u. dem Fahrerplatz mit einem Gesamtgewicht von max. 5 t = mind. 10 Personen
M3: Fahrezug für den Persnenverkehr sofern sie nicht unter Kl. M1 od. M2 fallen
Alle unsere Fahrzeuge haben eigendlich nicht mehr als 8 Personen + Fahrer daher M1
https://www.wko.at/Content.Nod…_Detailinformationen.html
Liest sich hier fuer mich anders
Also für mich liest sich das eindeutig,
Schneeketten ja aber bei fahren mit Sommerreifen, wenn Winterreifen drauf sind entfällt das
roxi: das kann ich nicht nachvollziehen
Rehlein: lass dich bitte bei dieser sache nicht durch die Führerschienklassen verwirren. Wir brauchen bei Kl. M1 den C Führerschien. aber bei M1 keine Schneeketten. Das ist ein verwirrspiel zw. Führerschienklassen u. Fahrzeugklassen. Mann muss beides auseinaderhaltern
Lieber Stephan, Deine Ausführung ist nicht ganz richtig.
Die Führerscheinklassen und die Fahrzeugklassen haben sehr wohl einen Zusammenhang. Warum hat wohl die Fahrzeugklasse M1 den gleichen Wortlaut, wie die Führerscheinklasse B ???
Genauso verhält es sich bei den anderen Führeschein-, und entsprechenden Fahrzeugklassen.
Der Wohnbus (Corpus Delikti von Vocki) war in seinem früheren Leben ein Reisebus. Hier also die Fahrzeugklasse M3.
In der aktuell gültige Zulassungsverordnung aus 2007, wird den Wohnmobilen eine eigene Kategorie gegeben. Hier einzig und allein, die Fahrzeugklasse M.
[ironie]Ich glaube nicht, dass bei einem Umbau zum Wohnmobil/bus das Fahrzeug eine "Turbo Diät" mit macht, und deshalb unter 3,5to kommt [/ironie]
Hier noch der entsprechende Auszug:
1. Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
Die einschlägigen Arten des Aufbaus und die Kodierungen für Fahrzeuge der Klasse M werden in Teil C Abschnitt 1
dieses Anhangs (Fahrzeuge der Klasse M1) und Abschnitt 2 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3) für die Zwecke
dieses Teils definiert.
5. „Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung“: ein Fahrzeug, das eine Funktion erfüllen soll, für die der Aufbau bzw.
die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss. Zu dieser Kategorie gehören rollstuhlgerechte Fahrzeuge.
5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt
Wenn nun in Eurem Fahrzeugschein die Fahrzeugklasse M1 eingetragen ist, dann wäre das schlicht weg ein Fehler von der ausstellenden Behörde.
Daher meine Vermutung, der Kappelständer, welcher Vocki ausgebremst hat, ist vielleicht doch nicht so Ahnungslos???
Wie ist das mit den verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern....
Dann muss ich jetzt wohl die Behörde die im Juni 2016 meinen Bus als M1 in der Einzelabnahme eingetragen hat verklagen
@aufunddavon: Ich glaube ich habe oben die Kl. M1 M2 u. M3 deutlich genug nach ´der EU-Vorschrift beschrieben. Du hast die Beschreibung der Kl M ohne der Unter Kategorie beschrieben u. wir gehören zur M aber auch zur Unterklasse Mund nicht zu den anderen Unterklassen aus. Und die Führerscheinklassen haben mit den Fzg.Klassen nichts mit der Fahrzeugklassen gemeinsam. Das ist so.
Und wenn du irgendwo eine rechtliche Bestimmung der Fahrzeugklasse "m" ohne Ziffer findest lasse ich mich gerne besseren Belehren aber solange das nicht der Fall ist werden innerhalb der EU alle Wohnbusse sofern sie nicht mehr als 9 Sitze haben der Fahrzeugklasse M1 zugeteilt - Wie es außerhalb der EU ausschaut weis ich nicht daher kann ich auch über die Zulassungsmodalitäten in der CH überhaupt nichts sagen
Anders gesagt die Beschreibung der Kl. "M" 5.1 ist nur dass ein Wohnbus darunter einzuteilen ist u. nicht unter N, T, S od., O. Aber an des weitern ist dann beim Wohnbus der unter "M" fällt zu schaun unter welche Unterkategorie er fällt und das ist bei unseren Fzg. einfach M1. Wenn das nicht der Fall wäre das eigentlich ein ganz supper Sache wenn er nur unter "M" fallen würde denn dann dürfte ich mir die Anzahl der Sitze aussuchen - also von 1 - 100 Sitze
Aber wenn du mir nicht glaubst dann frage mal nach ob der Kappelstränder recht hat od . nicht. Denn er hatte unrecht, denn die Scheneekettenpflicht gilt ausdrücklich nur für Fahrzeuge der Kl. M2, M3, N2 u. N3. und nicht für M1 u. auch nicht für deine Interpretation der Kl. "M" da diese ja im Gesetzestext nicht angeführt ist,.
Guten Abend in die Runde ,
jetzt habt ihr mich aber ganz schön durcheinander gebracht . Ich war bisher immer der Meinung ,
das wir M1 Fahrzeuge bewegen .
Wegen der allgemeinen Verunsicherung habe ich nun auch mal etwas gesucht und bin beim Kraftfahrtbundesamt fündig geworden.
Fazit :
Wohnmobile sind definitiv Fahrzeuge der Klasse M1 .
Steht in der Liste vom KBA .
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