100 km/h Regelung in Europa

  • Wohnmobil bis 7,5 to dürfen 100. wenn du drüber bist, gilt 80.



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    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hab ich auch nicht gewusst. Da ich meistens mit Anhänger unterwegs bin , fahre ich eh höchstens 90. Daher nicht so schlimm :(

    Wenn du glaubst,dass Abteilungsleiter Abteilungen leiten,dann glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !

  • Wohnmobil bis 7,5 to dürfen 100. wenn du drüber bist, gilt 80.

    Hallo Stuebi,


    ist wohl so nicht ganz richtig.


    Actros aus Luxemburg hat den 100 Aufkleber.


    Gilt aber nur in der BRD



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • Wenn du eine Ausnahmegenehmigung beantragst und es genehmigt wird..... Vielleicht kann der Jang mal schreiben, wie er das gemacht hat.
    Damals...bei meinem zweiten Bus (da galt die WoMo bis 7,5to Regel noch nicht) hat der TÜV Mann fast eine Stunde sämtliche Literatur gewälzt, weil er eine Möglichkeit finden wollte, mir die 100 eingetragen zu lassen. Es ging nur für Busse! Ich weiß auch, dass es einige WoMo Hersteller gibt, die die Hunderterzulassung haben. Aber Firmen können ja viel, was Privatleute noch lange nicht können. Die Frage ist ja, ob der Aufwand für Ausländer lohnt...
    Und ich kümmere mich im Ausland auch nicht drum. Fahre Bus zu 118 (dann ist Schluss) und halte mich recht genau an Geschwindigkeitsbeschränkungen. Mit dem Busaussehen, schwimmen wir da in der Regel doch mit.



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  • ...ich kann dazu nur sagen: Mehr als ein halbes Jahr herumgestritten und die schönsten Antworten bekommen :rolleyes:


    Fazit:


    Theoretisch: Nicht möglich, da es diese Regelung nicht mehr gibt.


    Tüv: Nicht zuständig.


    Praktisch:


    Das Strassenverkehrsamt stellt die 100er-Bescheinigung unter bestimmten Bedingungen aus:


    Mit dem Actros war es nur möglich mit einem Schreiben von Mercedes, daß er für diese Geschwindigkeit ausgelegt ist, hat aber etwas gedauert bis ich das bekommen habe :thumbdown:


    Für den Volvo genügte der Ex-Fahrzeugschein aus Österreich, auf dem er mit 118 km/h V-MAX eingetragen ist...

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Das Strassenverkehrsamt in D (falls ja welches) oder in Luxembuorg :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ich hatte gleich mehrere Zulassungstellen angeschrieben in der Umgebung. Von Bitburg, Trier und Saarbrücken bekam ich nach kurzer Zeit eine positive Antwort, Saarlouis hat nie geantwortet und schlussendlich habe ich die 100er in Prüm abgeholt, da dies eine Zweigstelle von Bitburg ist und nur 55 km von uns weg...


    In Luxemburg habe ich auch nachgefragt, da es im Anmeldeformular eine Zeile für 100er-Zulassung gibt. Die hatten allerdings keinen Schimmer, um was es geht :huh:

    Von jeher verlassen sich die Menschen auf die Sterne :saint:

  • Danke Dir Jang ... eventuell versuche ich es doch mal ... werde aber wohl ein bayerisches Wappen auf der Plakette benötigen ... mal sehen, wenn ich mal wieder etwas auf der Zulassungsstelle benötige

    Gruß


    Sputnik



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  • Wohnmobil bis 7,5 to dürfen 100. wenn du drüber bist, gilt 80.



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    und auf Bundesstrassen/Landstrassen gilt sensationelle 60km/h....

  • Interessant, dass ein Fzg, welches im Ausland zugelassen ist, in D eine 100er Zulassung bekommt.
    Ob das bei Rafael auch funktioniert?
    Auch wenn Du hier prinzipiell 100km/h fahren darfst, kann das Strassenverkehrsamt vielleicht genaueres sagen.

  • nicht bis 7,5 Tonnen. :D

    Lesen und Verstehen hast Du auch schon mal besser zusammen gebracht. :P


    Übrigens..... Rafaels Bus ist doch über 7,5to, oder? :rolleyes: :D

  • Klar gibt's Plaketten für Ausländer in D. Für die Dummweltzonen brauchen die ja auch welche

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
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  • Ist ja nur ein Hinweis, weil, in der Schweiz gilt 80km/h. :P :D

    Das stimmt definitiv nicht: Ein Wohnbus ist in der Schweiz dem Gesellschaftswagen (Car) gleichgestellt,
    d.h. auf Autobahnen gilt solo eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h und mit Anhänger 80km/h!
    Einzige Ausnahme: Das Lkw-Überholverbot muss beachtet werden...

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Er meinte 80km/h auf Landstraßen ... in D sind es 60km/h ...

    Gruß


    Sputnik



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    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Wenn der Bus vorher schon die 100er Plakette hatte, bleibt es i.d.R. auch dabei dass er als Womo 100 fahren darf.
    Unser TÜV trägt dann halt noch ein, dass die Prüffristen für KOM gelten. Damit kann ich leben.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Das stimmt definitiv nicht: Ein Wohnbus ist in der Schweiz dem Gesellschaftswagen (Car) gleichgestellt,
    d.h. auf Autobahnen gilt solo eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h und mit Anhänger 80km/h!
    Einzige Ausnahme: Das Lkw-Überholverbot muss beachtet werden...


    Hab ich gerade gefunden gilt für die Schweiz:
    Das Signal ‹Überholen für Lastwagen verboten› untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.“ Demzufolge darf der Reisecar, wie Sie richtiger Weise bemerkt haben, beim Signal ‹Überholen für Lastwagen verboten› die anderen Verkehrsteilnehmer trotzdem überholen.

    Eine Lösung finden, für die es eigentlich gar keine gibt...

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