100 km/h Regelung in Europa

  • Salü Rafael


    Du wolltest doch die Info zur Geschwindigkeitsregelung in Deutschland für Deinen Bus, ähm Wohnbus....
    In Deutschland gab es mal die Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung für Busse. Das kommt daher, dass Fahrzeuge über 7,5to Gesamtgewicht nur 80km/h fahren durften und noch dürfen. Es gab früher die Möglichkeit für Reisebusunternehmen, im grenzüberschreitenden Verkehr, eine solche Ausnahmeregelung zu beantragen, um auf der Autobahn mit 100km/h etwas schneller zu sein, als die LKW's. Da von dieser Sonderregelung auch nationale Busunternehmen immer mehr Gebrauch machten, war es bald keine "Ausnahmeregel" mehr, sondern tägliche Praxis.


    Eine Ausnahme, die keine Ausnahme mehr ist, macht schliesslich keinen Sinn. Daher wurde diese Regelung "eigentlich" abgeschafft.


    Der Internationale Bustouristikverband, RDA, hat 2012 die Geschwindigkeitsregelung für Busse in Europa zusammen getragen und 2015 veröffentlicht.
    Ich vermute mal, dass keiner der hier Anwesenden Kandidaten mit ihrem Wohnbus, ohne 100er Plakette, auf der Autobahn angehalten und gebüsst wurden, weil sie 100km/h gefahren sind.
    Die Fussnoten hinter einigen Geschwindigkeitsangaben sind auf Seite 2 des PDF erklärt.


    Beste Grüsse

  • Ein Wohnbus ist KEIN [b]Gesellschaftswagen (Reisecar)...

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Ein Wohnbus ist KEIN Gesellschaftswagen (Reisecar)...

    Da hast Du vollkommen Recht :!: Aber der Wohnbus schaut aus wie ein Reisecar. ;) Und um diesen Vorteil geht es ja. :P

  • ...das ist hier (für einmal) nicht die Frage, denn die meisten unserer (eidgenössischen) Gesetzeshüter sind des Lesens mächtig und
    spätestens in einer Kontrolle unterwegs sieht der Sheriff den Wohnmobil-Eintrag im Fahrzeugausweis und zückt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen bösen Zettel, um Dir eine Busse wegen Missachtung des Überholverbotes zu verpassen!
    (Dieser Batzen ist mir zu schade und er wird besser anders angesetzt, so dass ich auch etwas davon habe...)

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Hallo Herr oder Frau Schneemann


    Genau das ist die Frage:


    In Welchem Land darf ich wie schnell mit einem Wohnmobile fahren?


    Ob der Wagen nun aussieht wie ein Bus oder grün oder lila ist, ist doch egal!
    und welche Ausnahmen und Spitzfindigkeiten es gibt, ist auch nicht die Frage.


    Interessant ist nur die Frage:
    In welchem Land darf ich wie schnell fahren?


    Grüße von Klaus

  • Vermutlich kann da niemand eine verbindliche Auskunft geben Es gibt EU Strassenverkehrsgesetze und Länderstrassenverkehrsgesetze und beide können je nach Fall angewendet werden. Da fast jedes Land noch Sonderabkommen mit der EU hat, wird das noch komplizierter.
    Zum Beispiel in Deutschland kann ein Polizist nach EU Recht , oder nach Deutschem Recht Bussen verteilen ! ?(

    Wenn du glaubst,dass Abteilungsleiter Abteilungen leiten,dann glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !

  • Vermutlich kann da niemand eine verbindliche Auskunft geben Es gibt EU Strassenverkehrsgesetze und Länderstrassenverkehrsgesetze und beide können je nach Fall angewendet werden. Da fast jedes Land noch Sonderabkommen mit der EU hat, wird das noch komplizierter.
    Zum Beispiel in Deutschland kann ein Polizist nach EU Recht , oder nach Deutschem Recht Bussen verteilen ! ?(

    Sorry, liebes Postauto, das ist leider totaler Humbug, Nonsens, Blödsinn, Schmarrn usw..... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :wack: :wack: :wack:


    Die Geschwindigkeitsregelungen in den jeweiligen Ländern ist, war und bleibt den jeweiligen Länder vorbehalten!
    Was die EU hier regelt, ist die Zulassung von Fzg. im Srassenverkehr, oder auch den EU Führerschein.


    Wir erinnern uns, der EU Führerschein begrenzt den PKW, Klasse B auf 3,5to Ges.gew. und der LKW, Klasse C1 beginnt ab 3,5to Ges.gew.. 8| 8o


    Dementsprechend mal zwei relativ identische Listen mit den nationalen Geschwindigkeitsregelungen auf dem europäischen Festland.


    Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW in Europa


    Geschwindigkeitsbegrenzung für Omnibusse in Europa



    Beste Grüsse :prost: :D :P

    Einmal editiert, zuletzt von aufundavon ()

  • Ich versuche hierfür einen Bogen zu spannen und die beiden Enden zu einem Kreis zusammen zu führen.


    [ironie]Für diejenigen, welche sich nur Einsilbig artikulieren können, wird es etwas schwere Kost...., sorry.... ;) :P :joke: [/ironie]
    Fangen wir 2006 mit der Einführung der neuen Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG an. Die Richtlinie legt die Führerscheinklassen fest, mit der bestimmte Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Sie unterscheidet nicht nur zwischen Einspurigen- und Mehrspurigen Fahrzeugen, sondern auch zwischen Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung. Diese Richtlinie ist seit Anfang 2013 Rechtskräftig und für alle europäischen Länder gültig.
    Die FS-Klassen zur Güterbeförderung werden zusätzlich Gewichts abhängig unterteilt.
    Die FS-Klassen zur Personenbeförderung werden noch nach der Anzahl der Sitzplätze unterteilt.

    2007 wurden mit der Verordnung 2007/46/EG die Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und technischen Einheiten für diese Fahrzeuge harmonisiert.
    Grob zusammen gefasst, hier werden die Begriffsbestimmung für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen festgelegt.
    Diese Verordnung ist seit April 2009 Rechtskräftig und für alle europäischen Länder gültig. Die Fahrzeugklassen werden hier mit M, N und O unterteilt.
    Interessanter Weise wird auch hier unterschieden zwischen Fahrzeugen zum Gütertransport und zur Personenbeförderung.

    Klasse M) für Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
    Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen
    außer dem Fahrersitz.

    Klasse M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen
    außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

    Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen
    außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.


    Klasse N) für die Güterbeförderung und ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
    Klasse N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    bis zu 3,5 Tonnen.

    Klasse N2: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.

    Klasse N3: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von mehr als 12 Tonnen.


    Klasse O) ist für Anhänger in verschiedenen Gewichtsklassen.


    Neu in dieser Verordnung ist im Anhang II, Ziffer 5. dass auch Fahrzeuge mit bestimmter Zweckbestimmung berücksichtigt werden.
    Bei der Ziffer 5.1. wird explizit das Wohnmobile genannt. Hier noch einmal der Text dazu, um den Bogen zu ziehen..... :S


    5. „Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung“: ein Fahrzeug, das eine Funktion erfüllen soll, für die der Aufbau bzw.
    die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss. Zu dieser Kategorie gehören rollstuhlgerechte Fahrzeuge

    5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
    Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:....

    Hier wird allgemein :!: von einem Fahrzeug der Klasse M gesprochen. Nicht von der Klasse M1; M2 oder M3 :!:
    Es ist auch vollkommen egal, ob die Basis ein LKW, oder Bus war.
    (und NEIN, Ihr lieben Eidgenossen, es ist nicht das grosse orange "M" , obwohl, ein schwerer Wohnmotorwagen ist schon ein M besser...
    :P :D 8o :great: )

    Nun lässt sich der Kreis schliessen.
    8o
    Wenn das/r Wohnmobile/-bus der Klasse M zugeordnet wird, also genau wie ein Bus oder Reisebus auch, dann behaupte ich mal, bis zum Beweis des Gegenteils, dass man mit einem Wohnbus die Geschwindigkeitsregelung für Omnibusse, und nicht für LKW's, in den jeweiligen europäischen Ländern beachten kann.

    Selbstverständlich kann jeder so schnell fahren, wie er es für richtig hält. Wer sich unsicher ist, wie schnell er im jeweiligen Land fahren kann/darf, macht bestimmt nix falsch, wenn er sich hinter einen LKW klemmt und im Windschatten mit surft....
    :whistling: :D :prost:


    PS: zum Beweis des Gegenteils, der ist aus amtlich, legitimierten Quellen aussagekräftiger als aus privaten Sammlungen... 8| ;( :joke:

  • Wenn ich diesen Thread so verfolge, dann hab ich den Eindruck, daß einige hier "berufsmäßige Wohnbusfahrer" sind. Was macht es denn wirklich aus, wenn man mit 80 kmh statt mit vielleicht möglichen 100 kmh unterwegs ist. Alle hier fahren doch vermutlich lediglich ihren Wohnbus, um in irgendeiner Form Entspannung im Urlaub zu suchen und dabei so bequem wie eben möglich unterwegs zu sein und am Reiseziel anzukommen. Also, Ihr Raser, entspannt Euch, aktiviert den Tempomat bei 85 kmh und fahrt runter von der Autobahn, wenn zuviele LKW unterwegs sind, egal in welchem europäischen Land Ihr unterwegs seid.

  • Also, Ihr Raser, entspannt Euch, aktiviert den Tempomat bei 85 kmh und fahrt runter von der Autobahn, wenn zuviele LKW unterwegs sind, egal in welchem europäischen Land Ihr unterwegs seid.


    Sagt einer der den ganzen Tag Zeit hat, aber wir, ich, noch Bruttosozialproduktionserwirtschafter bleiben nur wenige Tage im Jahr bei denen es entscheidend sein kann ob ich 17 Minuten später zu einem schönen Platz komme...........der kurz voher besetzt wurde.

    Grüße
    Peter


    Am Öl hat's nicht gelegen, war ja keins drin.

  • Ich möchte das Thema nochmal hochholen. Mittlerweile ist es klar, dass man die 100er Plakette wohl problemlos bekommt und mitsamt Siegel hinten drauf bappen kann.
    Trotzdem wollen zumindest bei uns weder Tüv noch die Zulassungsstelle davon was wissen, mit etwas Überzeugungsarbeit trägt der Mann bei der Zulassungsstelle aber den Satz "Für 100km/h auf BAB geeignet" ein.
    Soweit so gut.


    Ist denn nun schonmal jemand geblitzt, gemessen oder sonst wie angehalten worden, der offensichtlich mehr LKW als Bus ist und die 100er Zulassung hatte? Bei Bussen hat man glaube ich immer noch einen gewissen Bonus, bei LKW oder Serien-Wohnmobilen sieht der Ordnungshüter das ggf. etwas genauer.


    Bitte keine Diskussione über den Sinn oder Unsinn der 100er Zulassung, das hatte wir schon... ?(

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Also, wenn ich die Auflistung lese, wie schnell was fahren darf, dann frage ich mich: was passiert, wenn ich die Geschwindigkeiten einhalte??


    In Frankreich, Spanien und Portugal, interressiert es keinen. Wer da zu langsam fährt und stört wird von der strasse gedrängelt, wenn die Überholen und es kommt auf einmal einer von vorn. Ist mir selber mal pasiert, zum Glück war da gerade kein Graben zum Feld. Und mit einem Sattelzug wollte ich nicht boxen. War damals mit meinem T3 und Anhänger unterwegs. Aber ist ja so,: wo kein Polizist, da auch keine Richter, wenn die dann wollen.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

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