Was die Prüfung des Fahrtenschreibers und das Benutzen der Tachoscheibe in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen/Wohnmobilen angeht, habe ich noch einmal die Vorschriften gewälzt.
Leider ohne Ergebnis, weder in den Einbauvorschriften, noch in den Prüfvorschriften für den Fahrtenschreiber, es gibt absolut, nach aktueller Rechtslage, keinen Hinweis auf solche Aussagen. Sorry.
@ Jang, interessanter Versuch den Fahrtenschreiber vom Tacho zu extrahieren. Hat der Tacho nach der OP noch funktioniert?
Dein Beitrag hat mich auf eine Idee gebracht. Ich hatte es schon fast vergessen, da ich seit fast zehn Jahren mit dem digitalen Fahrtenschreiber zu tun habe. Bei den analogen Fahrtenschreibern gab/gibt es noch verschiedene Systeme.
Machen wir einen kleinen Exkurs zum Thema Tachograph/ Fahrtenschreiber. Passt daher ganz gut hier mit her.
Wikipedia hat hierzu die Geschichte des Tachographen/Fahrtenschreibers und alle sein Arten aufgelistet.
Einzig bei den analogen, mechanischen Tachographen, würde ich eine Notwendigkeit sehen, ein Schaublatt einzulegen. Ich meine mich erinnern zu können, wenn das Schaublatt nicht eingelegt ist, funktioniert die Geschwindigkeitsanzeigen im Tacho nicht.
Da aber in der Zulassungsverordnung für KFZ eine funktionierende Geschwindigkeitsanzeige vorgeschrieben ist, wäre das Schaublatt notwendig.
Das erfreuliche dabei ist, man kann das Schaublatt Tag ein und Tag aus, Jahr für Jahr verwenden und braucht nicht, da keine Aufzeichnungspflicht besteht, das Blatt wechseln.
Aber das macht Ihr sowieso schon, gell?