Ü-Wagen!?! - Zulassung privat möglich ?

  • Mahlzeit zusammen!
    ich hab einen Ü-Wagen auf der Wunschliste, der als Selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20 km/h bislang zugelassen war.
    Ich glaube auch steuerbefreit.
    Kann ich so ein Fz überhaupt privat zulassen ?
    Zunächst würde ich den erstmal so lassen und anmelden...die Einbauten sind noch drin. Videotechnik aber nicht mehr.
    Dann H - machen, dann als Wohnmobil zulassen.


    Danke für eueren Input....


    LG


    Schrott


    Edit: es ist der hier:


    Mercedes 1219 Koffer, ehemaliger Rundfunkübertragungswagen

  • Das Problem hab ich auch.
    Fazit: Geht nicht.
    Es sei denn Du hast eine Firma für Veranstaltungstechnik, dann würde es gehen.
    Aber selbst wenn Du es irgendwie hinbekommst könnte es teuer werden, wenn Du tatsächlich mal kontrolliert wirst.


    Zeig mal her, den Ü-Wagen, wo bist Du da denn dran?

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Danke Martin für die Info ..!


    der 1219 steht in Wuppertal...


    68.000km gelaufen...bis auf Alukorrosion an den hinteren Türen, sehr gut in Schuß
    Standheizung, Klima, hydraulische Stützen - alles funzt.
    Innenlänge 5m


    Breite 2,3m
    Höre: 2m


    Schaut alles top aus.


    o.k. - kein Wohnbus, aber für unsere Zwecke: 2Personen ganz schön.


    Nur, wie was zulassen ?
    ich kenn die Regel: erst H- dann ev. Womo...Zulassung.
    Nur, wenn ich den erst nicht zugelassen bekomme, erst als Womo zulassen und dann H - ?!...
    Zur Not würde ich auf das H verzichten , aber ungern...


    LG
    Schrotti

  • ich kenn die Regel: erst H- dann ev. Womo...Zulassung.
    Nur, wenn ich den erst nicht zugelassen bekomme, erst als Womo zulassen und dann H - ?!...

    Erst Womo, dann H. Das geht schon, musst nur vielleicht ein halbes Jahr vergehen lassen.
    Aber der hat doch deutlich mehr als 5m Innenlänge?


    Legst Du keinen Wert auf einen Durchgang nach vorne?

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • ja, hatte ich in meinem ersten Fred oben auch verlinkt!... :rolleyes:

  • Erst Womo, dann H. Das geht schon, musst nur vielleicht ein halbes Jahr vergehen lassen.
    Aber der hat doch deutlich mehr als 5m Innenlänge?


    Legst Du keinen Wert auf einen Durchgang nach vorne?

    Exact 5m Innenlänge!


    Hinten gehen etwa 80cm für den "Kofferraum" weg.
    Vorne etwa 50cm da wo der Kurbelmast drin ist. Dort gibt es einen zweiten durchgängigen Raum über die ges. Fahrzeugbreite.
    Von beiden Seiten zugänglich


    Durchgang ist nicht sooooo wichtig.

  • Hi Schrotti, wieso sollte es nicht möglich sein, die Minimalausstattung für ein Womo zu installieren, das so vorzuführen und im gleichem Atemzug die Oldizulassung zu beantragen?
    Es wurde hier schon öfters gesagt, dass es besseren Erfolg verspricht, sich einen wohlgesonnenen Prüfer zu suchen und mit ihm Deine Wünsche zu besprechen.

  • Moin, ich bin Morgen beim TÜV....mal schauen was der sagt!

  • Ich habe einen Neoplan N 208 als selbstfahrende Arbeitsmaschine Rundfunkübertragungswagen im Angebot. Dieser wurde nach der Ausmusterung beim Bayrischen Rundfunk an einen Privatmann verkauft. Dieser hat den Bus einfach ohne weitere Prüfung von der Zulassungsstelle zugelassen bekommen. Er hat den Bus einige Jahre gefahren mit dem grünen Kennzeichen, und er hat niemals Probleme gehabt bei Kontrollen. Der fuhr also ohne KFz Steuer durch die Republick.


    Wenn ich mich an meine Fahrlehrerausbildung aus Anfang der 80iger Jahre erinnere, dann kann man auf Antrag bei der Strassenverkehrsbehörde auch statt des grünen auch ein schwarzes Kennzeichen führen bei Steuerbefreiung. Das war gedacht um z.B. Schwerbehinderten den Neid der Nachbarn zu ersparen, wenn sie mit grünem Kennzeichen durch die Strassen fahren.


    Vielleicht gibt es das in der Form heute noch, einfach mal den Verkehrsanwalt befragen....


    Harleyluja

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Bischen spät....aber...auch bei Steuerbefreiung...zb mehrere Anhänger vergünstigt, da auf Zugmaschine Anhängerzuschlag, gibts nur noch schwarze Platten.

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