Welcher Führerschein?

  • Hier ein Text dazu aus einem anderen Forum :

    einfach mal was zum Führerschein:


    ab dem 01.02.2005 wird es NICHT mehr erlaubt sein einen KOM (egal ob Linie oder Reisebus) mit dem Führerschein Klasse 2 (alt) oder C bzw CE zu fahren. (auch nicht zu Überführungsfahrten o.ä.)


    Ab diesem Datum ist für einen KOM unabänderlich erforderlich die Führerscheinklasse D oder D1 zu besitzen!



    Quelle reiche ich (wenn ich sie gefunden habe) noch nach.


    Das gilt natürlich nicht für SoKfz Wohnmobil oder ähnliches, sondern NUR für Kraftomnibusse, dort ist nur die dem Gewicht entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.


    Für alle die's nicht wissen, ich BIN Fahrlehrer (was aber nix heissen soll )


    Grüßle Rudi


    Hier der ganze Text : http://www.busfreaks.de/strohr…ad.php?id=10019&eintrag=0

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Hallo Rudi,
    oder Stefan?


    Was kostet denn bei dir ein Busfahrerführerschein für einen KOM? Vielleicht fahre ich noch ein paar Leute herum um so das Geld für den Bus wieder heraus zu bekommen...


    Uwe

  • Zu dieser Änderung, die ab dem 1.2.05 kommen soll habe ich meinen Fahrlehrer gefragt, der sagt, dass das dann nur für künftige Führerscheine gelten kann. Für alle die den 2er oder C/CE vorher machen gilt die Besitzstandswahrung.

  • Servus, Uwe und Tauchteddy.


    Also herumfahren und Kohle mit So.KFZ könnte bei der Versicherung/Steuer eine Rolle spielen, das würde ich vorher klären, bevor ein Schadensfall vorliegt, könnte teuer werden.


    Die Bestandswahrung für C/CE zum Lenken eines KOM hat es hierzulande nicht gespielt, möge D anders sein...

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • Servus, Stefan et al.


    Zitat


    Keine Chance !!


    Hm, hat schon jemand über eine Heliumfüllung nachgedacht? Die Stimmlage geht zwar um eine Oktave nach oben, aber 30 m3 Helium sollten doch auch einiges an Gewicht sparen... Und natürlich ist der Bus dann auch vor Bränden gefeit. Dass sowas noch keinem eingefallen ist...


    :D

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • Bei den Preisen für Helium (selbst wenn du billiges Ballongas nimmst) hast du da bald das Geld für den "großen" Führerschein zusammen ... ;)

  • Hallo (oder Servus), Norbert!


    Die Idee war doch, den Führerschein zu machen und vor der Ummeldung Leute kutschieren!!!! :D


    Hat nun einer mal ne Ahnung was der Führerschein für einen Bus (Mit Personenbeförderung kostet?)


    Ich hol Euch alle ab!


    Uwe

  • Hallo


    Also soweit ich weiß ist die Fahrschule http://www.drivecompany.cc/ die einzige mit eigenem Fahrschulbus, die anderen mieten nur. Wenn man den C schon hat kostet der Spaß 635,- Euro, also nicht so teuer, wenn da nicht die Nebengebühren wären. (Gebühren beim Abholen des Scheines an der BH nicht mitgerechnet)


    siehe http://www.schwedenplatz.drivecompany.cc/content/klassed.htm


    so gesehen nich teuer, aber es kommt noch ein Eignungstest hinzu ca. 130 Euro, und der ist nicht leicht zu bestehen!! ich habs auch nicht geglaubt (:-(


    Wenn man den Test nicht schafft, darf oder besser MUSS man ein Jahr warten.


    Dann kommt noch ein spezieller Erste Hilfe Kurs dazu.


    Die theoretischen Fahrschulunterlagen sind leicht zu lernen, ca. ein paar Stunden Aufwand.


    So sieht die Situation in Österreich aus.


    Grüße Markus.

  • Hallo Markus


    Die Preise für den D-Schein kann ich dir ziemlich genau nennen (hab ihn nämlich grade gemacht :)):


    Fahrschule 668 Euro
    Busmiete 225 Euro
    16 Std. EH-Kurs ca. 50 Euro
    Psychotest 130 Euro
    BH-Gebühr 105 Euro


    Meines Wissens gab es allerdings einen Bestandsschutz für die C-Scheine.


    Als ich vor 2 Monaten meinen Busführerschein auf der BH abholte, war in meinem aktuellen C-Schein der Code "105" eingetragen, was auf deutsch heißt, dass man zu bestimmten Zwecken (Überführung, Probefahrt) einen LEEREN Bus lenken darf (keine Zweitperson, auch kein Zweitfahrer).
    Nachdem mir der neue Führerschein ausgestellt wurde, war dieser Code immer noch drin, ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Code für mich noch gültig wäre, aber in meinem Fall "sowieso hinfällig", da ich ja jetzt den D-Schein besitze.


    Den D-Schein hab ich gemacht, damit ich am Wochenende eine Zuverdienstmöglichkeit habe (Primärer Grund) und damit ich - da ich mit meinem Bus erst noch durch die Typisierung muss und das Fahrzeug offiziell noch als Omnibus läuft - auf der sicheren Seite bin, wenn bei einer Werkstattfahrt etwas passieren sollte.


    Übrigens: Wer keine schweren Fahrzeuge lenken darf und darüber nachdenkt, einen entsprechenden Führerschein zu machen (in den meisten Fällen C für schwere Wohnmobile): Wenn das Fahrzeug als "Sonder-KFZ Wohnmobil" eingetragen ist, darf es (in A) auch mit dem Busführerschein gelenkt werden (Bitte genaue Rechtssituation in Deutschland erfragen), auch wenn man C nicht besitzt, da mit D auch "SonderKFZ" gelenkt werden dürfen.

    Thomas
    ________________


    Steyr SMP 11 HUA 250

  • Hallo !


    Ich könnte günstig einen 9,5m langen O303 bekommen. Der wiegt aber lt. Brief 9,5 t......kann ich den ablasten ? Fahrzeug ist bereits teilweise ausgebaut. Hat aber Holländische Zulassung.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    gruß jörn

  • Hallo Jörn,


    es soll schon S150 abgelastet auf 7,49t gegeben haben. Das muss aber dann wohl ein blinder TÜV gewesen sein. Also möglich ist alles - irgendwie.


    Gruss,


    Manjo

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse


  • Beim 303 sehe ich eigentlich kaum eine Chance, den auf unter 7,5to zu bekommen.

    Gruß aus dem Sauerland
    Hans-Jörg
    (Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland !!! )
    Dodge RAM1500 4x4 Quad Cab 5,7 HEMI (Bj:2007 ; EZ: 2010) + Nordstar WOKA


  • hmm,wat darf ich denn dann mit der alten kl3 fahren?
    haben nen MAN linie, schätze ich darf ihn anschauen aber nicht fahren da er ~ 15t ggw hat.oder doch?

  • Steht doch glasklar in dem von dir zitierten Text. Jedes Einzelfahrzeug mit mehr als 7,5t zGG ist für dich tabu ... Jedenfalls fahrenderweise. Ansehen darfst du :) Dazu kommt noch die Fahrzeugklasse: ist der MAN als Womo zugelassen, als So.Kfz oder als KOM?



  • Ich hab heute das mal nachgefragt bei der ZVD,
    totaler Quatsch, führerschein ist und war noch nie Fahrzeugabhängig!(Zitat vom netten Herr) Du darfst jeden KOM mit C fahren, SOLANGE DU ALLEINE DRINNE BIST oder er mit max. 8 Fahrgästen bzw. SItzplätze eingetragen ist
    D Führerschein brauchst du NUR, wenn du mehr als 8 Sitze Eingetragen hast und jemanden mitnehmen willst, auch eine Person.


    Gruss
    Benny

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Also da kann einer erzählen was er will, aber mit der Fahrerlaubnis Klasse C darf man [nur] Kraftfahrzeuge über 3,5 T (sprich: LKW) fahren.
    Das Führen von Kraftomnibussen (KOM) erfordert die Klasse D und ist nach neuem Recht eine Klasse eigener Art.


    Mit der Schlüsselzahl 172 (steht im FS hinter der Klasse) zu Klasse C darf man nur im Inland KOM fahren - allerdings nur unbesetzt!.


    Die Schlüsselzahlen sind nationaler Art und nicht europaweit harmonisiert. Im Ausland benötigt man folglich auch für das Führen eines unbesetzten KOM die Fahrerlaubnis Kl. D. Strafrechtlich würde dies also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeuten


    Also Mit Klasse C ohne Schlüsselzahl 172 Finger vom KOM, auch wenn er leer ist!!!! Das gilt aber nur, wenn der Bus auch als KOM zugelassen ist und nicht als So-KFZ!

  • ...so hab ich das auch gelernt als ich letztes Jahr, eben aus diesem Grund den D-Schein gemacht habe..... (ich hatte bei meinem C auch noch die 172 dabei....)

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • welche Paragraphen entnimmt ihr das? Im FEV finde ich nichts dazu;(

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  • Guckst du hier:


    http://www.bmvbs.de/SharedDocs…isklassen-uebersicht.html


    Klasse C: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit



    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg</ABBR> und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg</ABBR>.


    Da ein KOM ein Fahrzeug ist, dass ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ist, gilt die C für KOM nicht! (auch nicht leer, denn da steht ja nicht "wenn mehr als 8 Pers. drinsitzen...) Ausnahme Kennziffer 172, dann nur leer.


    Ich hatte auch C und hab extra auf D (genauer gesagt DE) erweitert. Wollte ja die 100km/h-Zulassung behalten und das geht bei einem ZGG von mehr als 7,5t auch nur mit KOM-Zulassung... (und Verzicht auf LKW-Überholverbot auf Autobahnen, und 80 km/h auf Landstrasse fahren anstatt nur 60 km/h und....)

    2 Mal editiert, zuletzt von setra-markus ()

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