Neoplan N 4411 midi bei Mobile (Knuffel 2.0?)

  • Ach Klaus wenn einem so viel durch den Kopf geht vergisst man die besten einfälle , ;(Stimmt wir hatten das besprochen und ich habs nicht mehr weiter vertieft,aber drück ich von dem Luftbetätigten nicht das öl am original Bremszylinder vorbei,wenn der in neutralstellund steht?
    Geuß Floh

  • Ich würd den Knuffel, wenn er für euch so OK ist, einfach auf Automatik umbauen und gut.
    Die Lösung von Klaus scheint aber noch einfacher zu sein...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Da steckt viel Herzblut drin ;( ,aber ich frage mich immer noch :
    Wenn ich am Rad die Bremszylinder zurück drehe läuft doch die Brühe über
    Den Hauptbremszylinder zurück in den Behälter,dann müßte ich doch 2 Rückschlagventile einbauen,
    Geht dann die Bremsen noch richtig auf ?( ?

  • Dafür gibts mit Sicherheit ne Lösung, und selbst wenn die so aussieht daß du eben 2 Absperrventile in die Leitung setzen musst. Gibt auch 3/2 wegeventile elektrisch angesteuert...
    Wenn ichs richtig verstanden habe gehts doch um kupplung ?

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Ich würd den Knuffel, wenn er für euch so OK ist, einfach auf Automatik umbauen und gut.
    Die Lösung von Klaus scheint aber noch einfacher zu sein...


    Auch meine Meihnung,... :thumbup:


    ein Neuer will auch ausgebaut werden, wenn er nicht schon ist,


    evtl. noch umbauen. Wie sehen dann die Euros und Zeitkonto unterm Strich


    gegenüber Knuffel 1 auf Automatic umbauen aus :?: :?: :!:


    ...und da kennst Du fast jede Schraube mit Vornamen. ;)

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Es ist richtig das das System offen zum Ausgleichsbehälter ist wenn die Kupplung nicht betätigt ist.



    Ich würde einen 3 Wege Kugelhan aus dem Hydraulikbereich einbauen.
    Damit kann man wahlweise auf Fuß oder Handbetrieb umschalten.
    Die vertragen über 300 bar und kosten ca. 50€ mit den Verschraubungen.



    Mit Rückschlagventilen ist das nicht zu machen, damit baust du eine Einwegkupplung.


    Grüße von Klaus

  • Das mit dem Umschalten wird nix, das trägt kein TÜV ein.
    meiner Meinung gibt es 3 Lösungsansätze
    - Umbau auf nur Handkupplung
    - redudantes System wie im Fahrschulwagen (da hast du 2 Fußkupplungen aber ist im Prinz. das gleiche)
    -oder ne Elegante Lösung: bei Valtra nennt sich das Hi-Shift, Fußkupplung + Handbetätigung über E-Taster am Schalthebel. http://www.valtra-traktor.de/p…rie/a-serie-getriebe.html
    keine Ahnung wie das genau funktioniert, es gibt oder gab Nachrüstlösungen verschiedener Frontladerhersteller zumindest für Trockenkupplungen.
    Frag mal beim Landmaschinenhandel an (nicht Rasemäher, sondern richtige Traktoren) evtl. können die dir weiterhelfen.

  • Westerwald[quote='Ferdl','index.php?page=Thread&postID=151807#post151807']Das mit dem Umschalten wird nix, das trägt kein TÜV ein.



    Woher kommt dein Wissen?
    hast du öfter mit solchen Eintragungen zu tun?


    Grüße von Klaus

  • Nur bei dem Überprüft werden, nicht bei der Eintragung.


    Der Umschalter darf keine Fehlbedienung zulassen. Bei einem 3-wege Hahn sehe ich diese Sicherheit nicht.
    zB. gibt es solche Umschalter für die Einzelradbremse, der muss nach einmaliger Betätigung auf Neutral zurückschalten um eine Fehlbedienung zu vermeiden.
    Und: Jede Bedieneinheit muss Funktionfähig sein, bei einer entweder/oder Schaltung ist dies nicht gegeben.


    Aber... jeden Morgen steht einer auf der die wunderlichsten Sachen einträgt, also TÜVler deines Vertrauens fragen und alles wird, irgendwie.

  • Bei der modifizierung einer Bremsanalge sind die meisten Prüfer bißchen weinerlich, aber bei der Kupplung???


    Ich schätze daß es kein Problem wär das einzutragen, aber braucht man das wirklich? Aus welchem Grund kommt ein Prüfer auf die Idee, nach einer zweiten Kupplungsbetätigung zu fragen?
    ein dreiwegehahn ist ja was wenig fehleranfälliges.
    Es ist ja nach wie vor noch nichtmal vorgeschrieben, wo ein kupplungs und wo ein Bremspedal zu sitzen hat. wenns einer rechts nebes gaspedal baut isses halt so.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Der TÜV ist eh nicht das große Problem, eher der Gutachter nach nem Unfall mit Folgen.
    Kann alles Ewig gut gehen, muss es aber nicht.


    Übel ist, wenn ein anderer Fahrer verzweifelt aufs Kupplungspedal latscht und da tut sich nix.


    Kann ja jeder machen wie er meint. Ich halte jedoch auch die Kupplung für Sicherheitsrelevant auch, wenn die keiner prüft.
    Mir ist mal während der Fahrt der Nehmerzylinder verstorben, das Fahrzeug aus voller Fahrt anzuhalten war selbst mit Wandlergetriebe nicht ohne. <X


    Ich bin durchaus für machen Pfusch zu haben. Jedoch bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen würde ich immer Versuchen auf zugelassene Systeme zurückzugreifen.
    Und die gibt es im Bereich handbetätigter Kupplung zu hauf, zur Not sogar für handbetätigter Bremse.
    Wenn der Betroffene seine Einschränkung aufgrund eines Arbeitsunfalles hat, besteht die Möglichkeit daß die BG den Umbau übernimmt, anderenfalls lohnt es sich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Beihilfe zu stellen.


    Wenn ich sehe für was am Bus/Womo Geld augegeben wird, ob da die geschätzt 1k€ für nem legalen Umbau den Kohl fett machen?

  • Sehr geehrter Fred


    Am 15.11 hast du gesagt: Das mit dem Umschalten wird nix, das trägt kein TÜV ein.


    Heute sagst du: Der TÜV ist eh nicht das große Problem


    Desweitern lese ich heraus, das du einen einfachen problemorientierten Lösungsansatz als Pfusch und illegal ansiehst.


    Woher weist du das ?

  • Ach herje, da hab ich wohl jemanden auf den Schlips getreten. Dafür ersmal sorry, das war nicht meine Absicht.


    Sehr geehrter Klaus1,


    dann will ich dir Antworten.

    Am 15.11 hast du gesagt: Das mit dem Umschalten wird nix, das trägt kein TÜV ein.

    Um Missverständnissen Vorzubeugen: Ich habe das so Verstanden, das entweder die Hand- oder die Fußbetätigung mit der Kupplung verbunden wird.
    Wenn das so gemeint war wie ich es Verstanden habe, dann ist diese Lösung meiner Meinung nach nicht Eintragungsfähig, da das zum einen nicht den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht, und zum Anderen nicht den Regeln zur Inbetriebnahme eines KFZ entspricht, da ein Bedienelement auser Funktion gesetzt wird.

    Heute sagst du: Der TÜV ist eh nicht das große Problem

    Ich hätte sagen sollen: nicht das größte Problem, weil

    eher der Gutachter nach nem Unfall mit Folgen

    zum existentiellen Problem werden kann.

    Desweitern lese ich heraus, das du einen einfachen problemorientierten Lösungsansatz als Pfusch und illegal ansiehst.

    Ja. Diesen Ansatz sehe ich als Pfusch. Das um so mehr, als es bessere Lösungen gibt.

    Woher weist du das ?

    Wenns um juristisch Spitzfindigkeiten geht, weis ich nix, da solche Entscheidungen im Ermessen des Entscheidungsträgers liegen.
    Diese Erkenntniss habe ich mir teuer erarbeiten dürfen X(


    In diesem Sinne:
    Mein Geschreibsel ist meine Persöhnliche Meinungsbekundung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und soll zu keinem tun oder lassen auffordern.
    Ein jeder ist für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich. Ich möchte lediglich dazu anregen vor dem Handeln zu Denken um danach die positiven wie negativen Konsequenzen des Handelns zu tragen.


    Und nu: Feuer frei :|


    Kann man zum Bus gratulieren? ;)

    Wenn du mich meinst, nein. Der TE hat wohl schon die Flucht ergriffen :sleeping:


    P.S.: Wenn es unerwünscht ist das ich mich als noch nicht Busbesitzer äußere, dann bitte ich um Mitteilung, dann behalte ich meinen Senf für mich.


    Allen eine gute Fahrt,
    Fred

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